Peter Soyk hat einen schönen Arbeitsplatz – direkt an der Ruhr. Eigentlich. Doch dann kam ein Brief vom Finanzamt. Und mit ihm der neue Grundsteuerbescheid.
Für den Wirt des Essener Traditionslokals "Rote Mühle" ein nahezu existenzbedrohendes Schreiben. Denn er soll jetzt rund fünf Mal so viel zahlen wie vorher: "Ich hab den Kaffee auf. Erst Corona, dann die Flut und jetzt machen sie einen noch fertig mit so einer absurden Grundsteuer", sagt Soyk.
"Man überlegt, aufzugeben." Peter Soyk, Wirt "Rote Mühle" in Essen
Die Grundsteuer B soll in seinem Fall von rund 2.800 Euro im Jahr auf über 16.000 Euro steigen.
Traditionslokal "Rote Mühle" in Essen
Das Verfahren ist kompliziert: Den Bescheid verschickt zwar die Stadt, aber die Daten dafür stellt das Finanzamt zusammen. Und da liegt das Problem: Ist das Gelände nun Naturschutzgebiet oder nicht? Zwei Behörden, zwei Auskünfte.
"Das Finanzamt sieht dieses Grundstück nicht als landschaftsgeschützt, während die Naturschutzbehörde die klare Ansage gegeben hat, dass das hier zum Naturschutzgebiet gehört." Jürgen Graser, Rechtsanwalt
Nochmal: Für die Stadt ist das hier Naturschutzgebiet. Für das Finanzamt ist dasselbe Gelände kein Naturschutzgebiet, das bedeutet: Es ist mehr wert.
Soyk hat das Areal vor gut zehn Jahren für knapp 300.000 Euro gekauft. Nun hat es, so die Steuerbehörde, aber einen Wert von rund 3,5 Millionen Euro.
Die Folge: Die Grundsteuer explodiert
Grundstück an der Ruhr: Mehr wert als gedacht?
"Das Problem ist das Finanzamt, das letztendlich den Wert des Grundstücks automatisiert errechnet, aber nicht den Wert auf Schlüssigkeit prüft", so Rechtsanwalt Graser. So sei das Grundstück seines Mandanten nicht bebaubar und das Haus letztendlich nur begrenzt nutzbar, "weil es unter Denkmalschutz steht, weil es im Naturschutzgebiet liegt und weil man es nur als Gaststättenbetrieb nutzen kann."
Die Situation für den Gastronomen spitzt sich zu
"Das Problem ist, dass wir es ja nicht mehr verkaufen könnten. Wer kauft denn so ein Objekt, wo er schon über 1.000 Euro Grundsteuer im Monat bezahlt?" Soyk wird nun Widerspruch einlegen.
Die Finanzbehörde sagt zu dem Fall nichts. Grund: Schutz des Steuergeheimnisses.
Der Gastronom gibt jetzt auf eigene Kosten ein Gutachten in Auftrag, ob sein Gelände in einem Naturschutzgebiet liegt. Vorsorglich schreibt ihm das Finanzamt, dass er so ein Gutachten dann jährlich vorlegen müsse. Das wäre dann die nächste Hürde.
Unsere Quellen:
- Reporter vor Ort
- Gastronom Peter Soyk
- Rechtsanwalt Jürgen Graser
Über dieses Thema berichten wir am 24. Juli 2025 auch im WDR Fernsehen: Lokalzeit Ruhr, 19.30 Uhr.