Strafverfahren gegen Wagenbauer Tilly in Russland verschoben
30.12.2025. 03:16 Min.. Verfügbar bis 30.12.2027.
Am Dienstagmorgen wurde die erste öffentliche Verhandlung eines Strafverfahrens gegen Jacques Tilly auf den 28. Januar 2026 verschoben. Der Richter begründete die Verlegung mit der Abwesenheit der Pflichtverteidigerin, die auf Dienstreise in Russland unterwegs sei.
Der Düsseldorfer Wagenbauer und Satiriker Jacques Tilly ist vor allem durch seine bissigen Motivwagen im Düsseldorfer Rosenmontagszug bekannt. Dort hat er auch immer wieder mit Motiven über Russland und Kremlchef Putin Aufsehen erregt.
Eingereicht wurde der Fall nach Gerichtsangaben am 15. Dezember. Tilly wird vorgeworfen, mit seinen Werken - vor allem seinen satirischen Karnevalswagen - die russische Armee verunglimpft zu haben.
Tilly sieht Prozess gelassen
Wagenbauer Tilly schaut gelassen auf den Prozess
Der Künstler selbst geht mit den Anschuldigungen und mit dem Wirbel der vergangenen Tage recht gelassen um. Er hatte den Prozess gegen ihn wiederholt als "Farce" und "Realsatire" bezeichnet.
"Das sind lächerliche 08/15-Vorwürfe. Ich halte das für Propagandaquatsch eines diktatorischen Zwangsregimes." Jacques Tilly, Wagenbauer
Tilly sieht das Ganze aber auch als Bestätigung seiner Arbeit, dass die von ihm Verspotteten seine Motivwagen offenbar so ernst- und wahrnehmen. Die Vorwürfe aus Russland seien allerdings lächerlich, betont Tilly. Er habe sich nie über die russische Armee geäußert, sein Fokus galt vor allem Wladimir Putin.
Botschaft beobachtet Verfahren
Die deutsche Botschaft wird einen Vertreter beim Prozess zur Beobachtung dabei haben. Tilly selbst hatte bereits angekündigt, dass er nicht da sein werde und sich auch nicht von einem Anwalt vertreten lassen will, weil er den Prozess nach eigener Aussage damit nicht aufwerten wolle. Bisher habe er keinerlei offizielle Schreiben oder Informationen zu dem Verfahren erhalten.
Tilly vor einem seiner putinkritischen Wagen
Wie lange das Strafverfahren dauern wird, darüber gibt es vom Gericht bisher keine näheren Angaben. Nach russischem Gesetz drohen Tilly bei einer Verurteilung Geldstrafe oder bis zu zehn Jahre Freiheitsentzug.
Bundesregierung mit Reisewarnungen
Das Auswärtige Amt hat dem Düsseldorfer Künstler aber schon pro forma empfohlen, künftig Reisen in Länder besser zu unterlassen, die einen guten Draht zu Putin pflegen und zum Beispiel Auslieferungsabkommen mit Russland geschlossen haben.
Dazu zählen unter anderem afrikanische Länder wie Ägypten, aber auch vor Reisen in die Türkei rät die Bundesregierung Tilly vorsichtshalber ab. Während ihn der Prozess nur mäßig interessiere, sei er auf das Urteil schon gespannt, so Tilly. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens dürfte das Thema aber sicherlich für den nächsten Rosenmontagszug in Düsseldorf schon gesetzt sein.
Unsere Quellen:
- WDR-Gespräch mit Wagenbauer Jacques Tilly
- ARD-Studio Moskau
- Gericht in Moskau
- dpa
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Online-Beitrags stand der 28. Februar 2026 als Starttermin des Strafverfahrens gegen Tilly. Das Moskauer Gericht hat seine eigenen Angaben im Nachhinein korrigiert: Die erste Verhandlung findet am 28. Januar 2026 statt.
Sendung: WDR 5, WDR Aktuell, 30.12.2025, 11.00 Uhr
