Urteil nach Terroranschlag von Bielefeld
Aktuelle Stunde . 01.06.2026. 35:55 Min.. Verfügbar bis 01.06.2028. WDR. Von Manuela Klüppel, Julia Thies.
Lebenslange Haft : Höchststrafe nach Messerangriff in Bielefeld
Stand:
Der Mann, der im Mai 2025 vor einer Bar in Bielefeld vier Menschen lebensgefährlich verletzt hat, muss lebenslang in Haft. Er hatte sich in seiner Heimat Syrien der Terrormiliz IS angeschlossen und gilt wegen seiner radikal-islamistischen Gesinnung nach wie vor als gefährlich.
Ein Jahr nach dem islamistisch motivierten Messerangriff auf Fußballfans in Bielefeld hat das Oberlandesgericht Düsseldorf heute den 36-jährigen Mahmoud M. wegen vierfach versuchten "heimtückischen Mordes" aus niederen Beweggründen verurteilt. Es stellte auch die besondere Schwere seiner Schuld fest. Der Staatsschutzsenat verhängte für den früheren IS-Kämpfer lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung.
Syrer als radikal-islamistisch und gefährlich eingestuft
Damit entsprachen die Richter in vollem Umfang dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Deren Vertreter hatten den Syrer wegen seiner nach wie vor radikal-islamistischen Gesinnung als gefährlich eingestuft und darauf verwiesen, dass seine Prognose ausgesprochen ungünstig sei.
Der Staatsschutzsenat ist überzeugt, dass der 36-jährige Syrer aufgrund seiner Einstellung im Namen des Heiligen Krieges "Rache an den Ungläubigen nehmen wollte", betonte der vorsitzende Richter. Und "willkürlich und heimtückisch" mit einem Stockmesser möglichst viele Menschen töten wollte, um die Schlagkraft des IS zu untermauern.
Messerangriff auf Fußballfans in Bielefeld gestanden
Der Angeklagte hatte im Prozess zwar geschwiegen, den Messerangriff Psychiatern gegenüber aber gestanden. Zuletzt hatte er erklärt, er bereue die Tat. Bei dem Angriff vor der Bar waren am 18. Mai vergangenen Jahres vier Menschen, eine Frau und drei Männer, mit einem präparierten Gehstock, an den ein Messer mit 18 Zentimeter langer Klinge geklebt war, lebensgefährlich verletzt worden. Das Gericht entschied heute, dass der Angeklagte jedem Opfer jeweils 70.000 Euro Schmerzensgeld zahlen muss.
Die Verteidigung hatte beantragt, den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von nicht mehr als zwölf Jahren zu verurteilen. Der Bielefelder Anwalt Lutz Klose erklärte auf Nachfrage, dass er das Urteil in der Revision anfechten werde. Die Verteidiger hatten auf eine schwere Kindheit des Angeklagten verwiesen und auf die Depression, die ihm ein psychiatrischer Gutachter attestiert hatte.
Syrer war jahrelang bei der Terrormiliz IS
Laut Anklage schloss sich Mahmoud M. im Mai 2015 in Syrien der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) an. Dort war er in einem Trainingscamp ausgebildet worden und soll den Treueeid auf den IS-Kalifen geschworen haben. Bis November 2016 kämpfte Mahmoud M. für den IS. Dann soll er in der Immobilienverwaltung des IS eingesetzt worden sein, bevor er von kurdischen Einheiten als IS-Mann festgenommen wurde. Acht Monate war Mahmoud inhaftiert, dann setzte er sich in die Türkei ab. Im Sommer 2023 reiste er nach Deutschland ein.
Tatentschluss zehn Tage vor Angriff in Bielefeld
In Deutschland habe sich seine psychische Lage verschlechtert, nachdem der Familiennachzug gestoppt worden sei, er keine Arbeit gefunden und kein Deutsch gelernt habe. Die Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm hatte der Syrer abgelehnt. Der dreifache Familienvater soll sich ein halbes Jahr vor der Tat dann weiter radikalisiert haben. Etwa zehn Tage vor der Tat soll sich der 36-Jährige dann zum Anschlag entschlossen haben.
Am Tattag gelang es Mahmoud M. zu fliehen, obwohl ihm zwei Zeugen folgten. Seine Identität war schnell geklärt. Er hatte seinen Rucksack mit persönlichen Dokumenten am Tatort liegen lassen. Auf seine Spur brachte die Ermittler dann der Mitbewohner seines Cousins in Heiligenhaus. Beim Besuch des mutmaßlichen Attentäters schöpfte der Mitbewohner Verdacht, sperrte Mahmoud M. ein und rief die Polizei. Am 19. Mai 2025, einen Tag nach der Messerattacke, wurde er in Heiligenhaus festgenommen.
Unsere Quellen:
- Oberlandesgericht Düsseldorf
- Bundesanwaltschaft
- Verteidiger des Angeklagten
- Reporter bei Gericht
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