Verwaltungsgericht urteilt zur Kohlenmonoxid-Pipeline
01:41 Min.. Verfügbar bis 10.06.2028.
CO-Pipeline : NRW hat Grundstückseigentümer nicht ausreichend geschützt
Stand:
Der Bau der 67 km langen Kohlemonoxid-Pipeline, zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen ist schon seit der Planungsphase umstritten. Sowohl bei Kommunen als auch bei Grundstückseigentümern. Nun hat das Verwaltungsgerichtgericht Düsseldorf Fehler der Bezirksregierung bei den Genehmigungen gerügt.
In dem Verfahren ging es um so genannte Besitzeinweisungsbeschlüsse. Ein Verwaltungsakt, der zwar kompliziert klingt, aber ein einfaches Ziel verfolgt. Der Bau von Infrastrukturprojekten, wie etwa Straßen oder Energieleitungen soll möglichst schnell beginnen können. Und zwar noch bevor Grundstückseigner regulär enteignet oder gar entschädigt worden sind.
Inbesitznahme des eigenen Grundstücks
Genau solche Besitzanweisungsbeschlüsse hatte die Bezirksregierung Düsseldorf 2007 auch der damaligen Bayer Material Science für den Bau ihrer CO-Pipeline erteilt. Allerdings ohne die Belange der Grundstückseigentümer ausreichend zu berücksichtigen, wie das Verwaltungsgericht jetzt feststellt.
Die Bezirksregierung habe versäumt, Bayer eine Frist zu setzen um für die betreffenden Grundstücke Anträge auf Enteignung zu stellen.
Schutz der Eigentümer wiegt schwer
Mit der Frist sollen Eigentümer davor geschützt werden, dass ihr Grund und Boden unverhältnismäßig lange in Anspruch genommen wird. Genau damit habe sich die Bezirksregierung jedoch nicht beschäftigt, betonten die Richter.
Eine Besitzeinweisung sei rechtlich nur eine vorläufige Maßnahme. Sie dürfe nicht dazu führen, dass Grundstücke faktisch dauerhaft genutzt werden, ohne dass das eigentliche Enteignungsverfahren abgeschlossen ist. Gerade bei einem privatwirtschaftlichen Unternehmen hätte die Behörde deshalb nicht vollständig auf eine Fristsetzung verzichten dürfen, so die Richter.
Verwaltungsgericht stellt sich hinter Eigentümer
Ohne klare Frist könne die Verwaltung das Handeln des Unternehmens nicht ausreichend steuern - zu Lasten der Eigentümer.
Folgen des Urteils für die Grundstückseigentümer
Der Widerstand gegen die Kohlenmonoxid-Pipeline ist nach wie vor groß. Das Urteil bezieht sich jedoch nur auf die Klagen der Städte Erkrath, Langenfeld und Düsseldorf. Wie ein Sprecher der Stadt Erkrath erklärt, hatten alle drei Städte für sich selbst und die eigenen betroffenen Grundstücke geklagt. Von dem Urteil seien demnach auch nur diese Grundstücke betroffen.
Bürgerinitiative setzt auf Zeit
Die Pipeline zieht sich überwiegend rechts-rheinisch, auch durch den Kreis Mettmann. Rainer Kalbe von der Bürgerinitiative „Stoppt CO-Pipeline“ erzählt, dass die Trasse etwa in Hilden auch durch viele Wohngrundstücke verläuft, nur wenige Meter am Wohnhaus vorbei. Für die Grundstücksbesitzer bedeute dies, dass sie dort nicht mal mehr einen Baum pflanzen dürften.
Rainer Kalbe, Bürgerinitiative „Stopp CO-Pipeline“
Die Pipeline liegt längst unter der Erde. Durch das aktuelle Gerichtsurteil erhofft sich Kalbe jedoch, dass sich die Auseinandersetzung noch weiter hinzieht. Immerhin sei die Pipeline aufgrund noch ausstehender Gerichtsverfahren bisher noch nicht in Betrieb gegangen.
Betreiber kündigt Rechtsmittel an
Neuer Betreiber der CO-Pipeline ist der Leverkusener Werkstoffhersteller Covestro. Dort hieß es heute auf Nachfrage, man werde das Urtel des Verwaltungsgerichts Düsseldorf anfechten.
Covestro stehe hinter der Pipeline, deren Bau und Betrieb durch das Oberverwaltungsgericht Münster auch rechtskräftig bestätigt worden sei.
Unsere Quellen:
- Verwaltungsgericht Düsseldorf
- Stellungnahme Covestro AG
- Pressestelle der Stadt Erkrath
- WDR-Reporterin vor Ort
Sendung: WDR Fernsehen, Lokalzeit Bergisches Land, 10.06.2026, 18:09 Uhr