"Ja heißt Ja": Das bedeutet der NRW-Vorschlag zum Sexualstrafrecht
Stand:
Seit 2016 gilt die Regel "Nein heißt Nein" in Deutschland: Sex ist strafbar, sobald eine beteiligte Person aktiv ablehnt. Doch NRW-Justizminister Limbach (Grüne) sieht noch Verbesserungsbedarf - und hat einen neuen Vorschlag erarbeitet.
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Zu den Kommentaren [28]"Deutschland darf bei der Umsetzung von Frauenrechten nicht zum Schlusslicht in Europa werden" – so drastisch formuliert Benjamin Limbach (Grüne) seine Forderung. Zusammen mit seiner Amts- und Parteikollegin aus Hamburg, Anna Gallina, will er in Deutschland ein strengeres Sexualstrafrecht einführen.
Benjamin Limbach (Grüne), NRW-Justizminister
Aus "Nein heißt Nein" beim Geschlechtsverkehr soll dann "Nur Ja heißt Ja" werden. Wir beantworten, was das in der Praxis bedeuten würde:
Wie sieht der Vorschlag aus?
Beim Geschlechtsverkehr sollen laut dem Vorschlag in Zukunft beide Beteiligten aktiv zustimmen müssen. Das kann durch ein "Ja" passieren, das kann auch nonverbal sein. Entscheidend ist, dass beide erkennen können: Mein Gegenüber ist einverstanden mit der sexuellen Handlung. Ist das nicht der Fall, gilt der Sex als strafbar.
Dabei geht es laut Limbach nicht um eine Umkehr der Beweislast. "Die Unschuldsvermutung bleibt ein unumstößlicher Pfeiler unseres Rechtsstaats", sagt er. Vielmehr ginge es um einen notwendigen Perspektivwechsel in der Ermittlung: Die entscheidende Frage dürfe nicht sein, ob sich ein Opfer ausreichend gewehrt hat, sondern ob die handelnde Person die Zustimmung des Gegenübers eingeholt hat.
Was gilt bisher in Deutschland?
Hier gilt seit 2016 die sogenannte "Nein heißt Nein"-Regel: Sobald eine Person "Nein" sagt oder anders ihre Ablehnung ausdrückt, ist der Geschlechtsverkehr strafbar.
Der entscheidende Unterschied zum neuen Vorschlag: Wenn eine Person den Sex "über sich ergehen lässt", gilt das bisher nicht als Ablehnung. Der Geschlechtsverkehr wäre also in Ordnung. Mit der "Ja heißt Ja"-Regel wäre das anders – dann würde die gleiche Situation als Straftat gelten.
Was spricht für den neuen Vorschlag?
"Das derzeitige 'Nein-heißt-Nein'-Prinzip greift zu kurz, weil es ein aktives Abwehrverhalten voraussetzt", sagt Limbach. Es gibt nachgewiesene Fälle, in denen Frauen in Stresssituationen in eine Art Schockstarre verfallen und den Sex akzeptieren, obwohl sie ihn nicht wollen. Limbach beschreibt das als einen "neurobiologischen Schutzmechanismus, der ein lautstarkes 'Nein' oft unmöglich macht".
"Mit unserer Initiative für die Justizministerkonferenz wollen wir eine klare Botschaft senden: Schweigen ist keine Zustimmung. Passivität ist kein Einverständnis." Benjamin Limbach (Grüne), NRW-Justizminister
Außerdem gibt es das sogenannte "Stealthing" - wenn beim Geschlechtsverkehr heimlich das Kondom entfernt wird. Aktuell ist es schwer, Täter dafür zu bestrafen, da die Betroffenen in dem Moment nichts davon gemerkt haben und so auch nicht "Nein" sagen konnten. Mit der "Ja heißt Ja"-Regel müsste sich jeder, der das Kondom beim Sex auszieht, für diese neue Situation wieder explizit eine Zustimmung holen.
Es gibt in Europa eine Vereinbarung, gegen Gewalt an Frauen vorzugehen, die sogenannte "Istanbul-Konvention". Deutschland hat sich daran gebunden, allerdings hat eine Prüfstelle festgestellt, dass es bei der Umsetzung hierzulande noch Nachholbedarf gibt. Die Schutzlücken könnten mit dem neuen Gesetz kleiner werden.
Was spricht dagegen?
Schon bei der letzten Reform des Sexualstrafrechts, als 2016 das "Nein heißt Nein"-Prinzip eingeführt wurde, gab es Befürchtungen, dass mehr unschuldige Männer verurteilt werden könnten und dass ein so strenges Strafrecht unverhältnismäßig sei.
Der ehemalige vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof, Thomas Fischer, gilt schon lange als Kritiker der schärferen Sexualstrafgesetze, nach seiner Auffassung ist es rechtlich nun mal ein Unterschied, ob bei einer Handlung körperliche Gewalt angewendet wird oder nicht. Im deutschen Recht werde zwischen Raub (mit Gewalt) und Diebstahl (ohne Gewalt) unterschieden – das sollte laut Fischer also auch bei Sexualstraftaten geschehen.
Außerdem taucht vereinzelt die Sorge auf, die Unschuldsvermutung werde verletzt, wenn ein potenzieller Täter nachweisen müsse, dass das Opfer seine Zustimmung gegeben hat. Das ist juristisch aber umstritten: Schon jetzt steht es vor Gericht in solchen Fällen meist Aussage gegen Aussage – und ein möglicher Täter muss auch jetzt schon seine Version der Geschichte glaubhaft darstellen, um nicht verurteilt zu werden.
Gibt es das schon woanders?
Spanien hat seit knapp vier Jahren ein "Nur Ja heißt Ja"-Gesetz. Das hat dazu geführt, dass die Zahl der angezeigten Vergewaltigungen deutlich gestiegen ist. Das Land gilt im Kampf gegen Gewalt an Frauen als einer der Vorreiter in Europa. Auch in Schweden ging die Zahl der Anzeigen nach oben, nachdem ein entsprechendes Gesetz eingeführt wurde.
Gisèle Pelicot hat den Satz "Die Scham muss die Seite wechseln" geprägt.
Zuletzt hat Frankreich vor ein paar Monaten ein "Ja heißt Ja"-Gesetz beschlossen. Dort galt als einer der Beweggründe der Fall von Gisèle Pelicot, die von ihrem Mann betäubt und dann von vielen Männern vergewaltigt wurde. Manche von ihnen hatten argumentiert, dass sie bei Pelicot keine Anzeichen wahrgenommen hätten, dass diese den Sex ablehne. Deshalb seien sie sich keiner Schuld bewusst gewesen.
Wie geht es jetzt weiter?
Die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina während einer Demo gegen Gewalt an Frauen.
Noch ist der Vorschlag nicht sehr weit vorgedrungen. NRW-Justizminister Limbach und seine Hamburger Kollegin Anna Gallina wollen ihn auf der Justizministerkonferenz im Juni besprechen. Da könnten sich dann eventuell weitere Unterstützer für das Projekt finden.
Wenn das gelingt, könnten die Länder dann Druck auf den Bund machen, um so ein Gesetz tatsächlich zu verabschieden.
Unsere Quellen:
- Positionspapier Gallina und Limbach
- Deutsche Presse-Agentur
- Deutscher Juristinnen-Bund
- Kriminalpolitische Zeitschrift
- Legal Tribune Online
- Redaktionsnetzwerk Deutschland
- Tagesschau-Berichterstattung zu Frankreich und Spanien
- Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe
- Zeit-Kolumne von Thomas Fischer
Sendung: WDR 2, Nachrichten, 06.04.2026, 15.00 Uhr
28 Kommentare
Kommentar 28: Rollgardina Pfefferminz schreibt am 09.04.2026, 10:10 Uhr :
Patriarchale Strukturen sind ein internationales Problem. Mithilfe einer pseudowissenschaftlichen Verrenkung schaffen es rechte Trolle, jedes Thema - auch ein feministisches - in ein angebliches Migrationsproblem zu pervertieren und sich dabei sogar noch als Feministin zu tarnen. Diese Art rhetorische Tricks lassen sich anhand des untenstehenden Beispiels des Kommentars von Silke Grobhahn leicht beobachten und durchschauen.
Kommentar 27: Pro und Kontra ... schreibt am 08.04.2026, 23:51 Uhr :
... ist da, was eher selten der Fall ist. Die Darstellung vom Vorschlag ist klar, was dafür und dagegen spricht auch. Die Argumente dagegen überzeugen. Die Argumente dafür sind zu wenige, zu schwach und zu lebensfremd. Ob es das woanders auch gibt oder nicht ist kein Argument. Viel mehr Regeln führen nie zu viel mehr Gerechtigkeit.
Kommentar 26: Silke Grobhahn schreibt am 07.04.2026, 20:40 Uhr :
NRW führt endlich eine Vornamenliste bei Gruppenvergewaltigungen. Ergebnis 79% der Täter haben migrantische Namen. 788 Gruppenvergewaltigungen fanden bundesweit 2025 statt. Die Diskussion "Ja heißt ja" klingt grotesk angesichts dieser Zahlen. Heute vormittag wurde auf WDR 5 wieder eine beschönigende Scheindebatte geführt. Zwei Autorinnen stellten ein Buch namens "true criminology" vor. Fernab jeglicher Realität wurde wieder behauptet, dass die Migration junger Männer mit patriachaler Kultur aus muslimischen Ländern keine Auswirkungen auf die polizeiliche Kriminalstatistik hätte. Erzählt das Mal den Grünen, die sind nämlich für ein weiter so.
Antwort von , geschrieben am 08.04.2026, 07:53 Uhr :
Name und Kommentar wg. Netiquette-Verstoßes gesperrt. (die Redaktion)
Antwort von Hugo , geschrieben am 09.04.2026, 07:24 Uhr :
Übrigens ist der Name „Michael“ nicht nur in Deutschland (also früher mal) sondern zum Beispiel auch in Griechenland sehr verbreitet.
Antwort von Anonym , geschrieben am 09.04.2026, 07:28 Uhr :
Ihnen ist bewusst, dass Namen frei von den Eltern gewählt werden können und Namen wie Jean oder Enrique auch von Deutschen getragen werden? Zudem konnte ich keine Quelle für diese Behauptung finden. Aus dem Bericht der Polizei NRW geht folgendes hervor zum Betreff Vergewaltigungen im allgmeinen, also nicht nur Gruppenvergewaltingen hervor: Von den 3 096 Tatverdächtigen waren 36,7 Prozent nichtdeutsch. Von den 3 784 Opfern stand knapp ein Drittel (1 173 Opfer; 31,0 %) in einem (ehemaligen) Partnerschaftsverhältnis zum Tatverdächti- gen. Ein weiteres Drittel (1 303 Opfer; 34,4 %) war in einem (en- gen) freundschaftlichen oder (flüchtigen) bekanntschaftlichen Ver- hältnis zum Tatverdächtigen. Habe extra noch den unteren, längeren Passus mitaufgenommen, damit man auch sehen kann, dass der Großteil der Taten (zwei Drittel) durch Bekannte und nicht Femde erfolgt.
Kommentar 25: Tina Troffler schreibt am 07.04.2026, 17:26 Uhr :
Rein sachlich mag es gute Gründe für so eine Regelung geben, da passiert viel Schlimmes für Frauen. Emotional gruselts mich (als Frau) ein wenig....Nicht alles, was Unrecht ist, nicht jeder menschliche Abgrund, nicht jede Aggression, kurz....nicht jedes Arschloch-Verhalten lässt sich durch das Strafrecht regeln. Ich warte noch darauf, wann das erste Formular entwickelt wird, was vor dem Sex auszufüllen ist. Stichwort Dokumentationspflichten.
Antwort von @Tina , geschrieben am 07.04.2026, 19:16 Uhr :
Ach Tinachen, vielleicht sind sie ja ein Tinochen? Ihre Ansicht lässt vermuten, dass sie sich nicht als potentielles Opfer sehen, und männlichen Sichtweisen (mir wird es unbequem gemacht) entspricht.
Kommentar 24: Britta schreibt am 07.04.2026, 16:56 Uhr :
Testosteron gesteuerte Männer sollten zum Arzt gehen wenn sie ihre Sexualtrieb nicht im Griff haben. Hier kann sicher auch medikamentöse Behandlung eine Möglichkeit sein ein NEIN zu respektieren. Ich finde es einfach nur schlimm wenn Männer ihr übergriffiges Verhalten nicht einmal kritisch hinterfragen!H
Antwort von Hugo , geschrieben am 09.04.2026, 07:26 Uhr :
Biologie: sechs, setzten. Testosteron ist(!) das führende Hormon beim männlichen Exemplar des Homo sapienes. Wird halt eben nur kritisch wenn zu große Mengen davon produziert werden. Dann geht die Entwicklung wieder zurück in Richtung Neandertaler.
Kommentar 23: Benny Host schreibt am 07.04.2026, 15:44 Uhr :
Ist NRW Justizminister Limbach von den Grünen nicht derjenige gewesen der noch vor kurzem eine persönliche Bekannte vorbei an dem üblichen juristischen Procedere auf eines der wichtigsten Richterämter hieven wollte? Und nun kommt er also mit dem Slogan " Nur ja heißt ja " statt " Nein heißt Nein " daher. Das Ganze ist ja an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten und zeigt einmal mehr, daß Herr Limbach seinem Amt und dessen Anforderungen nicht gewachsen ist. Höchste Zeit für Den Ministerpräsidenten von NRW diese Fehlbesetzung im Justizministerium zu Korrigieren.
Antwort von @Benny , geschrieben am 07.04.2026, 19:12 Uhr :
Thema verfehlt, 6, setzen. Viele Länder in Europa haben ein ja heißt ja Gesetz.
Antwort von PBMM , geschrieben am 07.04.2026, 19:26 Uhr :
Naja, die rückständigen Entwicklungsländer haben solche Regelungen. Daran sollten wir uns nicht orientieren.
Antwort von Notar , geschrieben am 08.04.2026, 11:30 Uhr :
Festhalten an Unschuldsvermutung aber „Perspektivwechsel“ klingt nach Widerspruch der eigentlich nicht auflösbar ist. Dabei möchte kein Angeklagter an einen „Weggefährten“ von Limbach geraten. Besetzung OVG Münster war auch das ersten woran ich denken musste.
Kommentar 22: EGAL schreibt am 07.04.2026, 15:29 Uhr :
Interessant wie sich hier einige darüber aufregen und meinen es wäre ein "grünes" Thema. Einfach mal über den Tellerrand schauen, im Ausland ist das in vielen Ländern schon lange so das dort nur Ja=Ja gilt. Und wer sich hier über die Beweisbarkeit aufregt, sollte sich mal überlegen was Nein=Nein VS Ja=Ja z.B. im Kontext des Falls Pelicot bedeutet.
Antwort von Danke , geschrieben am 07.04.2026, 16:33 Uhr :
Danke für den Kommentar!
Antwort von PBMM , geschrieben am 07.04.2026, 19:29 Uhr :
Nur weil rückständige Entwicklungsländer solche Regelungen haben, bedeutet das doch noch lange nicht, dass wir jeden Blödsinn nachmachen müssen.
Kommentar 21: Marc schreibt am 07.04.2026, 15:06 Uhr :
Die Neuregelung ist absolut richtig. Dass sich in den Strafverfahren die Frage stellt, was passiert ist, was wie ausdrückt wurde und was der Gegenüber merken konnte, ist auch heute so und wird nicht schwieriger. Die Neuregelung hilft aber das Problem zu lösen, wie man Situationen bewertet, in der das Opfer sich warum auch immer nicht richtig artikulieren kann - Stichwort "Schockstarre". Dass der BGH-Richter a.D. Fischer mit seiner Kritik am Problem vorbei argumentiert, wundert mich als Strafrechtler nicht, dass passiert ihm immer wieder. Fakt ist: Bei der Frage "JA heißt JA" oder "NEIN heißt NEIN" geht es überhaupt nicht um die Frage des Einsatzes von Gewalt bei der Tat. Ob Gewalt eingesetzt wird oder nicht, führt heute schon zu einer unterschiedlichen Strafandrohung. Eins stört aber bei der Diskussion: Ja, der Frauenanteil bei den Opfern sexualisierter Gewalt ist mit Sicherheit der höchste, aber sie sind nicht alleine betroffen. Können wir also diese Eingrenzung lassen?
Kommentar 20: Peter Berger schreibt am 07.04.2026, 15:04 Uhr :
Ein Zeuge für die beiden Ja-Sager wäre bestimmt sinnvoll.
Kommentar 19: Rolf Donath schreibt am 07.04.2026, 13:48 Uhr :
Könnte man nicht ein Formular entwickeln?
Antwort von Bianca , geschrieben am 07.04.2026, 15:22 Uhr :
Spanien hat diese Regelung bereits seit 4 Jahren und offenbar sind gute Erfahrungen gemacht worden. Vielleicht einfach mal informieren statt polemisch zu sein
Antwort von PBMM , geschrieben am 07.04.2026, 19:33 Uhr :
Spanien ist, was die Grundrechte betrifft von Menschen betrifft, ein absolut rückständiges Land. Rassismus und Sexismus sind deutlich stärker verbreitet als in Deutschland. Das sind die Nachwirkungen davon, dass Spanien über viele Jahrzehnte eine faschistische Diktatur gewesen ist. So ist auch dieses Gesetz zu betrachten.
Kommentar 18: Vergewaltigungsopfer schreibt am 07.04.2026, 13:46 Uhr :
An die vielen Witzbolde in den Kommentaren: Niemand will euch euer Sexleben verbieten. Schockstarre ist ein Ding - es ist schön, wenn ihr euch noch nie Gedanken darüber machen musstet, aber genauso schön wäre es, wenn ihr vor eurem Grünen-Bashing mal kurz ein Fünkchen Empathie zulassen und wenigstens versuchen würdet, das Problem und mögliche Lösungsansätze nachzuvollziehen.
Kommentar 17: Elli schreibt am 07.04.2026, 12:57 Uhr :
Da dem Sex normalerweise keine Zeugen beiwohnen , lässt sich im Nachhinein doch kaum beweisen , ob vorab zugestimmt wurde . Ich fände es so viel wichtiger, dass Frauen befähigt werden (physisch und mental ) sich direkt gegen sexuelle Handlungen zu wehren . Dass Frauen so viel häufiger Opfer solcher Straftaten werden hat auch viel damit zu tun , dass sich sich von vornherein unfähig fühlen , sich zu wehren .
Antwort von @Elli , geschrieben am 07.04.2026, 16:50 Uhr :
Da die meisten Vergewaltigungen im privat-familiären Umfeld stattfinden, und nicht von einer Person, die im Dunklen hinterm Busch hervorspringt, ist das sich-dagegen-wehren oft schwer, da sich im Kopf die Vorgänge in der sicher geglaubten Umgebung oft zu Schockstarre führen. Also wenn z B der nette Nachbar, der Bekannte/Freund oder der Schwager die Taten verüben. Danach wird es dann noch schwerer - einmal überhaupt Gehör zu finden - und dann die möglicherweise erfolgende soziale Ausgrenzung/Abgrenzung
Kommentar 16: Gottfried Weymans schreibt am 07.04.2026, 12:33 Uhr :
Dieser Kommentar wurde gesperrt, weil er gegen unsere Netiquette verstößt. (die Redaktion)
Kommentar 15: Agnes Storcks schreibt am 07.04.2026, 11:40 Uhr :
Es muss Präventionsschulungen für Kinder geben . Damit es keine Opfer und Täter mehr gibt . Damit das Umfeld erkennt ,das etwas nicht richtig ist . Damit Menschen schneller Hilfe bekommen ,bevor Missbrauch überhaupt geschieht . Damit jeder Mensch weiß ,was es heißt und Hilfe bekommt . Aus Kinder werden Erwachsene .
Antwort von Elli , geschrieben am 07.04.2026, 13:04 Uhr :
So wahr . 💚 Ich habe meinem Sohn sehr früh vermittelt, dass er NEIN sagen darf und sogar muss, wenn sich etwas nicht gut anfühlt , und dass er dies laut und eindeutig kommuniziert . Das hatte zurfolge , dass er als Sechsjähriger vor einem Arzt, der ihn untersuchen wollte, stand mit erhobener abwehrender Hand 🤚 und laut sagte , "Nein! Mein Körper gehört mir ! 🙈 Das war in dieser Situation selbstverständlich unangebracht, hat mich aber trotzdem beeindruckt , weil er das Selbstbewusstsein und den Mut dafür aufgebracht hatte...
Antwort von Patrik , geschrieben am 07.04.2026, 13:42 Uhr :
Die Kinder werden genug aufgeklärt.. Und außerdem geht es hier in dem Beitrag nicht um die Kinder.. Ich bitte dies zu beachten um Missverständnisse zu unterbinden
Kommentar 14: Sandra Schubert schreibt am 07.04.2026, 11:34 Uhr :
Mir wird ganz Grün vor den Augen, wer bitte soll so etwas überprüfen ? Mumpitz Quadrat, diese Partei ist für mich unwählbar !
Antwort von Marc , geschrieben am 07.04.2026, 15:11 Uhr :
Keiner soll es überprüfen. Es soll sich nur hinterher kein Täter mit herausreden können, er hätte nicht gewusst, dass sein Opfer das nicht gewollt habe, wenn er sich vorher einen Sch... darum gekümmert, wie sein Gegenüber auf sein handeln reagiert - zum Beispiel vor lauter Angst und Schreck gar nicht! Das in Strafverfahren oft Aussage gegen Aussage steht und man sich dann damit auseinandersetzen, wem man glauben kann, ist heute auch schon so und eine ganz andere Frage.
Antwort von Bianca , geschrieben am 07.04.2026, 15:14 Uhr :
Ich möchte mich der Bitte nach mehr Empathie gerne anschließen. Schade, dass Sie diese anscheinend nicht aufbringen.
Kommentar 13: Anonym schreibt am 07.04.2026, 10:09 Uhr :
Es ist absolut ekelhaft was MÄNNER hier mal wieder an kommentaren hinterlassen und es einfach nicht verstehen. IHR seid der Grund dafür das solch regelungen überhabt nötig sind.
Antwort von Xylophon , geschrieben am 07.04.2026, 12:31 Uhr :
Das finde ich auch, viele haben offenbar nichts kapiert. Abgesehen davon wird ein potentieller Triebtäter weder auf den Satz mit "Nein ..." noch auf die neue Alternative hören. Frau kann such nur selber schützen und auf sich aufpassen. Ist so. Leider.
Kommentar 12: Jonny Filter schreibt am 07.04.2026, 08:10 Uhr :
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Kommentar 11: Christoph schreibt am 07.04.2026, 08:06 Uhr :
Was die Personen hier in der Kommentarsektion wohl in großen Teilen nicht verstehen ist, dass die alte Regelung Nein-heißt-Nein Schockstarre und "über sich ergehen lassen" nicht abdeckt, sowie Fälle bei denen z.B. das Kondom vom Mann entfernt wird und die Frau es nicht aktiv mitbekommt sonst auch nicht belangt werden können. Schlicht, beide Menschen sind in der Verantworung, stets zu überprüfen, ob das, was man gemeinsam tut auch vom anderen wirklich gewollt wird. Schlicht, dass man miteinander kommuniziert. Für manche ein schweres Konzept, wenn es um Sex geht, aber eigentlich traurig, dass man das erklären muss.
Antwort von Thomas , geschrieben am 07.04.2026, 11:28 Uhr :
Christoph, das Problem - über das sich die anderen Kommentierenden wahrscheinlich amüsieren - ist doch einfach folgendes: Wie wollen sie in einem Rechtsstreit denn die Zusage "Ja heißt Ja" nachweisen. "Schlicht, dass man miteinander kommuniziert." Völlig richtig, aber wenn nach dem Geschlechtsverkehr die Aussage verändert wird, ist die Zusage nicht mehr nachweisbar.
Antwort von Notar , geschrieben am 07.04.2026, 11:53 Uhr :
@Christoph Sie haben vollkommen recht, mit ja werden nicht alle Fälle abgedeckt. So ein Vertrag über den Beischlaf könnte viele Seiten brauchen. Sie schildern lediglich eine Möglichkeit, dass der Mann das Kondom entfernt. Entsorgung Kondom oder Nutzung vom Inhalt muss aber auch geregelt werden, hat Boris Becker in der Besenkammer leichtsinnig unterlassen. Dann gibt es noch jede Menge Perversionen die man will oder nicht. „Dass man miteinander kommuniziert“ würde nicht reichen ohne Dokumentation, denn in der Erinnerung kommt Kommunikation oft auf verschiedenen Seiten verschieden an. Ja, es ist traurig. Aber typisch Grüne, polarisiert auf einen bestimmten Punkt ohne Blick auf Folgen für das Ganze. Da herrscht Regulierungswut aber es wird nie einen Schritt weitergedacht.
Antwort von Marc , geschrieben am 07.04.2026, 15:14 Uhr :
Die Antwort richtet sich eher an Thomas: Auch das Nein muss man heute in Strafverfahren nachweisen. Das Problem, wessen Schilderung man glaubt, ändert sich überhaupt nicht, und darum geht es auch nicht. Es geht darum, dass ausgeschlossen werden soll, das fehlende Gegenwehr zu einem Freispruch führt - weil: das Opfer hat je nicht "Nein" gesagt.
Antwort von Anonym , geschrieben am 07.04.2026, 16:43 Uhr :
Ein wichtiger Unterschied ist, dass sich dann niemand, der eine wehrlose Person vergewaltigt, sich rausreden kann mit "hat ja nichts gesagt, war also einverstanden". Das wäre hilfreich für Opfer von KO-Tropfen.
Kommentar 10: Johann Moritz schreibt am 07.04.2026, 07:27 Uhr :
Gibt es eine Nachweispflicht, und wie sieht die dann aus? Zeugen werden ja in der Regel nicht zugegen sein. Ohne schriftliche Niederlegung der beiderseitigen Zustimmung wird dann wohl zukünftig kein Coitus mehr rechtssicher möglich sein? Und das meine ich durchaus ernst.
Antwort von @Johann , geschrieben am 07.04.2026, 16:40 Uhr :
Hmm, wenn sie zweifeln, dann zeigen Sie die Sorge, dass ihr Verhalten vor/beim Sex nicht angemessen ist. Dafür sind aber sie selbst verantwortlich, nicht ein Gesetz.
Kommentar 9: Hugo schreibt am 07.04.2026, 06:55 Uhr :
Besprechungen sind eben der S*x der Politiker und Manager. Lasst sie doch machen. Besser sie produzieren unproduktive Luft als unproduktive Nachkommen 🙈
Kommentar 8: Thomas schreibt am 07.04.2026, 06:24 Uhr :
Bevor wir Sex haben, unterschreiben Sie bitte hier, hier und hier 😂
Antwort von Britta , geschrieben am 07.04.2026, 17:00 Uhr :
Thomas, sie haben leider aber auch so wirklich gar nichts verstanden!
Kommentar 7: Egon Schulz schreibt am 07.04.2026, 01:07 Uhr :
Mein Gott, ist das kompliziert. Was hat der Staat im Bett zu suchen? Wir reglementieren noch, wann jemand zur Toilette geht und wann nicht. Das ist nicht mehr mein Land.
Antwort von @Egon , geschrieben am 07.04.2026, 16:38 Uhr :
Also der Staat war und ist über diverse Regelungen im Bett - früher und heute. Also nichts neues.
Antwort von Britta , geschrieben am 07.04.2026, 17:04 Uhr :
Egon Schulz, die scheinen den Staat im Bett zu brauchen!
Kommentar 6: Notar schreibt am 07.04.2026, 00:34 Uhr :
Etwas weltfremd das Ganze. Ohne Dokumentation bleibt Aussage gegen Aussage. Aber nach der Disko vorher beim Notar reinschauen könnte das regeln. Mit Limbach von den Grünen haben wir im Land wirklich eine Niete gezogen.
Antwort von @Notar , geschrieben am 07.04.2026, 16:37 Uhr :
Nix weltfremd. Vor Gericht gibt es damit weniger Möglichkeiten die Frau zu benachteiligen und den Täter zu entschuldigen.
Antwort von Notar , geschrieben am 08.04.2026, 11:11 Uhr :
@ @... Doch weltfremd, Symbolpolitik ohne wirklichen Nutzen. Es gibt keine Benachteiligung der Frau vor Gericht, im Grundsatz und Befangenheit in der Justiz kann in jede Richtung gehen. Offenbar folgen Sie dem Klischee vom immer bösen Mann als Täter und der Frau als den viel besseren Menschen, immer redlich und immer die Wahrheit sagend oder frei von Selbsttäuschung. Aber das ist einfach nur quatsch, keine Grundlage die Unschuldsvermutung in Schuldvermutung nach Anklage umzukehren, erst recht nicht eine irgendwie konstruierte Schuld. Damit ist keines der echten Probleme gelöst und macht auch die Welt bestimmt nicht besser.
Kommentar 5: PBMM schreibt am 06.04.2026, 23:01 Uhr :
Oder Sex zwischen Mann und Frau generell verbieten, genau das möchten die Grünen doch erreichen. Bitte endlich diese menschenfeindliche Partei verbieten, ist ja kaum noch auszuhalten, welcher Schwachsinn kommt wohl als nächstes?
Antwort von @PBMM , geschrieben am 07.04.2026, 16:36 Uhr :
Schauen sie bitte ins Ausland, wo solche Regelungen bereits existieren. Dort gibt es die von Ihnen angeführten deutschen Grünen nicht. Auch ihre Abwertung derselben ist nicht in Ordnung. Unterlassen sie solche trolligen Aussagen zu einem wichtigen Thema, leisten Sie stattdessen Sachbeiträge.
Antwort von PBMM , geschrieben am 07.04.2026, 19:46 Uhr :
Wir leben in einem demokratischen Rechtsstaat und da darf ich meine Meinung wie jeder andere sagen. Aber das ist typisch Grünenwähler. Passt die Meinung der Mehrheit einem nicht, dann will man sie einfach verbieten. Was in anderen Ländern falsch läuft, sollten wir uns natürlich nicht abschauen. Die Mehrheit möchte das auch nicht haben. Und diese entscheidet in Deutschland, weil wir eine Demokratie sind, die gegen solche Leute verteidigt werden muss.
Antwort von Anonym , geschrieben am 07.04.2026, 20:42 Uhr :
Wir haben in Deutschland eine Meinungsfreiheit, die jedoch seine Grenzen da sieht, wo hetzerische, beleidigende Aussagen getroffen werden. Gedeckt durch das Grundgesetz. Übrigens: laut Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey befürworten zwei Drittel der Bevölkerung diese Verschärfung. Sie sind hier in der Minderheit. Nur weil hier in der Kommentarsektion und in ihrer Peer-Group einige ihrer Meinung zu sein scheinen und das laut rausbrüllen, heißt das nicht, dass sie in der Bevölkerung die Mehrheit sind. Oder in ihren eigenen Worten: "Und diese entscheidet in Deutschland, weil wir eine Demokratie sind" daher akzeptieren sie doch diese demokratische Entscheidung, denn sie ist von der Mehrheit befürwortet.
Antwort von PBMM , geschrieben am 07.04.2026, 21:41 Uhr :
Nicht irgendein fragwürdiges Unternehmen (Googlen Sie mal Civey und wie die arbeiten) entscheidet zum Glück in Deutschland über politische Mehrheiten, sondern das Volk. Ich stütze mich auf die aktuellen Wahlergebnisse und diese sind da eindeutig.
Antwort von Anonym , geschrieben am 08.04.2026, 10:00 Uhr :
Der Vorschlag kam von den Grünen in NRW, welche bei etwas mehr als 11 % lagen. Der Antrag wird unterstützt von der SPD (25%) die CDU (34%) enthalt sich zum aktuellen Zeitpunkt. Die AfD in NRW liegt bei 16 Prozent. Die Position der Linken habe ich auf die schnelle nicht nachgeschaut, diese liegen bei 8 %. Das sind die NRW Wahlergebnisse, die der aktuellen Periode und Gesetze werden von der aktuellen Periode gemacht, nicht von dem Wochentrend. Aber selbst wenn man diesen verwenden würde, spricht sich nur eine Partei dezidiert dafür aus, die im Bundestrent bei aktuell 26% liegt. Das ist immer noch keine Mehrheit.
Kommentar 4: Gandalf schreibt am 06.04.2026, 22:23 Uhr :
Worin besteht denn hier der Unterschied zum bisherigen "Nein heißt Nein" ? Aus dem "nur JA heißt JA" wird der notorische Macho doch wieder ableiten "Ja, nein, aber..." ! Und für den Träger eines permanenten Dauerständers neigt sich das Schicksal dann gegen die Frau und zack, wieder mal isser drin ! Das kann es doch wohl nicht sein... Männer, benehmt euch ! Kommt endlich zur Besinnung und hört auf, am Tresen ständig blöde Sprüche zu kloppen ! Wer Frauen vergewohlstöpselt hat doch seelisch mehr als nur ein Problem. Wenn SIE euch gefällt, dann lasst sie das - verbal möglichst elegant - einfach wissen, der Rest sollte sich dann wohl von selber ergeben...
Kommentar 3: "Jaaaa" schreibt am 06.04.2026, 22:03 Uhr :
Vielleicht wäre ein Jein noch besser, man sollte doch flexibel bleiben,für jede Situation gewappnet sein,denn ja kann auch wieder anders ausgelegt werden.
Kommentar 2: Peter schreibt am 06.04.2026, 21:43 Uhr :
Diskussionen in einem Rechtsstaat ohne wirkliche Ergebnisse... Ob man nun Nonverbal zu oder abstimmt ändert im Ergebnis nun genau was? Wenn die Frau aufgrund welcher Umstände auch immer "es über sich ergehen lässt" und das nicht als nein zählt, warum sollte es nicht als "ja" erkannt werden, wenn der Gegenüber das "über sich ergehen lassen" entsprechend interpretiert? Das ist doch alles Kokolores der im Falle des Falles garnichts bringt sondern nur die rechtliche Lage auf dem Papier verdeutlicht... Am Ende steht die gleiche Aussage der "missbrauchten" Frau im Raum wie heute schon und es gilt die Zu- oder Ablehnung zu beweisen... Sinnlose Debatte.
Kommentar 1: Hugo schreibt am 06.04.2026, 21:09 Uhr :
Aber zum Notar muss man vorher nicht, oder? 🤣
Antwort von Notar und Stimmungskiller , geschrieben am 07.04.2026, 00:44 Uhr :
@Hugo, ohne notarielle Beurkundung wäre das alles sinnlos.