Sexualstrafrecht: Keine Mehrheit für Gesetz gegen digitales Spannen
Stand:
Die Justizminister der Länder sind sich bei einem Gesetz gegen voyeuristische Aufnahmen nicht einig geworden. Mit dem Gesetz sollten sexuell motivierte Fotos und Videos unter Strafe gestellt werden. Den Anstoß dazu hatte eine Kölnerin gegeben, der beim Joggen auf den Po gefilmt worden war.
Beim Joggen einfach heimlich gefilmt werden - das steht aktuell nicht unter Strafe und es sieht auch so aus, als ob das erst mal so bleiben wird. Die Bundesländer NRW und Hamburg hatten einen Antrag für ein entsprechendes Gesetz eingereicht. Für den gab es jetzt bei einem Treffen der Justizministerinnen und -minister der Länder in Leipzig aber keine Mehrheit.
Bedenken kamen von Unionsseite. Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) sagte, das Strafrecht sei keine "Super-Moral-Instanz" und dürfe nicht durch immer neue Sondertatbestände zersplittert werden.
NRW-Justizminister: Ergebnis ist "enttäuschend"
NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) nannte das Ergebnis der Gespräche "ernüchternd und enttäuschend". Es sei inakzeptabel, dass Frauen weiterhin der Gefahr ausgesetzt seien, heimlich gefilmt und in ihrer Würde verletzt zu werden, sagte der Grünen-Politiker.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD)
Er hoffe nun auf Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Sie hat angekündigt, Frauen in der Öffentlichkeit besser vor voyeuristischen Filmaufnahmen schützen zu wollen. Hubig will bis Anfang 2026 einen Vorschlag für ein Gesetz vorlegen.
"Die Gesellschaft muss klare Stoppschilder aufstellen und sagen: 'Bestimmte Dinge sind nicht einfach doof, sondern sie sind strafbar'." Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD)
Petition fordert Strafen gegen Voyeur-Aufnahmen
Anlass für die aktuelle Diskussion ist der Fall einer jungen Frau aus Köln. Yanni Gentsch wurde im Februar beim Joggen von einem Mann auf den Po gefilmt. Sie hatte ihn darauf angesprochen und ein Video davon auf Social Media hochgeladen, das User millionenfach abriefen.
Danach hatte Gentsch eine Petition gestartet und gefordert, dass solche voyeuristischen Aufnahmen strafbar werden. Bisher ist das nicht der Fall, wenn die gefilmte Person zum Beispiel eine Leggings trägt, wie beim Joggen. Mittlerweile ist die Petition von etwa 140.000 Menschen unterzeichnet worden.
Was jetzt schon verboten ist
Schon jetzt ist es in bestimmten Situationen verboten, andere einfach zu filmen und zu fotografieren - zum Beispiel in Umkleidekabinen oder in einer Toilette. Dafür drohen bis zu zwei Jahre Gefängnis. Außerdem können sich Betroffene, die heimlich in intimen Situationen aufgenommen wurden, auf ihr Recht am eigenen Bild berufen und zum Beispiel vor einem Zivilgericht einklagen, dass die Aufnahmen gelöscht werden.
Unsere Quelle:
- Nachrichtenagenturen epd/dpa
Über dieses Thema berichten wir am 7. November 2025 auch im WDR Fernsehen: Aktuelle Stunde ab 18.45 Uhr.