Ein Ventilator steht in einem Büro

In der Mittagspause ins Freibad? Was Beschäftigte dürfen und was nicht

Stand:

Bei Temperaturen über 30 Grad lockt das Freibad - oder der Biergarten. Aber was dürfen Beschäftigte in ihrer Pause eigentlich?

Von Maurice Mommer

Die Sonne knallt durchs Bürofenster, der Ventilator brummt. Wer bei dieser Hitze arbeitet, braucht Erholung. Pausen sind nicht nur ein Recht, sie sind Pflicht - und sie schützen vor Überlastung. Trotzdem lassen viele Beschäftigte ihre Pause ausfallen.

Laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin verzichtet fast ein Drittel regelmäßig darauf. Die Folge: Sinkende Konzentration, mehr Fehler, höhere Unfallgefahr. Dabei verbessert eine echte Pause nachweislich Leistung, Konzentration und Wohlbefinden.

Wie viel Pause steht Beschäftigen zu?

Das Arbeitszeitgesetz legt klare Mindestzeiten fest: Wer mehr als sechs Stunden arbeitet, hat Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause. Ab neun Stunden sind es 45 Minuten. Die Pausen können auch aufgeteilt werden, in Abschnitte von mindestens 15 Minuten. Mehr Pausen sind erlaubt - etwa wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen das vorsehen.

Hitze-Alarm: Was darf ich in der Mittagspause?

WDR Studios NRW 12.08.2025 03:49 Min. Verfügbar bis 12.08.2027 WDR Online


Auf die Mittagspause verzichten - geht das so einfach?

Das geht nicht einfach so. Pausen sind Pflicht. Sie dienen der Erholung - und das nicht nur aus Fürsorge, sondern aus gesetzlicher Sicht.

Arndt Kempgens ist Rechtsanwalt und schätzt das so ein: "Man kann freiwillig nicht darauf verzichten, weil ja die Erholung unbedingt erforderlich ist, damit man gesund bleibt und eben auch wieder mit Spaß an den Job geht."

Wer also durchgehend arbeitet, um früher nach Hause gehen zu können, verstößt gegen diese Vorschriften. Trotzdem kann es bei großer Hitze Spielräume geben. Arbeitgeber sind aus Fürsorgepflicht verpflichtet, über flexiblere Arbeitszeiten nachzudenken - etwa um die heißesten Stunden zu vermeiden. Das ist aber Kulanz, kein Rechtsanspruch.

Können Beschäftigte denn jederzeit Mittagspause machen?

Der Arbeitgeber darf einen zeitlichen Rahmen festlegen, zum Beispiel zwischen 12 und 14 Uhr. Innerhalb dieser Spanne können Beschäftigte oft selbst entscheiden, wann sie ihre Pause nehmen. Wichtig: Pausen müssen planbar sein.

Beschäftige einfach spontan in Pause zu schicken, ohne Vorwarnung, ist nicht erlaubt. Im Homeoffice ist die Handhabung oft flexibler, solange die Kernarbeitszeit eingehalten wird.

Übrigens: Eine gesetzliche "Siesta" wie in Teilen Südeuropas gibt es hier nicht. Aber Betriebe können längere Mittagsunterbrechungen anbieten oder die Arbeitszeiten verschieben - gerade an heißen Tagen. Das hängt vom guten Willen des Arbeitgebers ab und kann auch Teil von Betriebsvereinbarungen sein.

Was ist in der Mittagspause erlaubt - und was nicht?

Grundsätzlich ist alles erlaubt. Die Mittagspause darf ganz individuell genutzt werden. Egal ob es ins Fitnessstudio geht, zum Friseur oder ein kurzes Nickerchen gehalten wird. Selbst ein Sprung ins Freibad ist erlaubt - wenn es zeitlich passt und die Pause pünktlich beendet wird.

Aber: "Wer danach nicht mehr konzentriert arbeiten kann, riskiert eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung", sagt Rechtsanwalt Arndt Kempgens. Es nicht mal verboten ein kühles Bier oder einen Wein in der Mittagspause zu trinken. Es darf nur nicht übertrieben werden. "Viele Betriebe - gerade in sicherheitsrelevanten Branchen - haben ohnehin strikte Alkoholverbote", so Kempgens.

Wer Maschinen bedient oder in sicherheitskritischen Bereichen arbeitet, muss nüchtern bleiben. Arbeitsrechtlich spricht also nichts dagegen ins Freibad oder den Biergarten zu gehen. Es muss nur ausreichend Zeit sein und man sollte in beiden Fällen möglichst trocken und ohne Verletzung zurückkehren. Denn der Weg dorthin ist in der Regel nicht versichert.

Wie sind Arbeitnehmer in der Pause versichert?

Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur, wenn der Weg im direkten Zusammenhang mit der Arbeit steht - zum Beispiel zur Kantine oder zum Bäcker. Private Freizeitaktivitäten wie der Gang ins Freibad sind nicht abgedeckt. Das gilt auch im Homeoffice: Der Weg in die Küche zum Mittagessen ist versichert, der Ausrutscher im Planschbecken auf dem Balkon nicht.

Unsere Quellen:

  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Interview mit Fachanwalt Arndt Kempgens
  • Artikel "Der Spiegel": "Was Beschäftigte in der Mittagspause dürfen und was nicht"

Kommentare zum Thema

3 Kommentare

  • 3 Franziska 1 13.08.2025, 20:09 Uhr

    Beim Artikel fällt mir auf, es wird überwiegend von der Büroarbeit gesprochen. Da gibt es natürlich unterschiedliche Pausen die nicht auf die Stunde genau gemacht werden muss. Ich vermisse hier die Arbeiter in der Firma, die nach der Pausen- Glocke ihren Arbeitsplatz verlassen müssen. Oft aus hygienischen Gründen z. B. in der Bekleidungsindustrie, da ist kein Platz für ein fettiges Butterbrot. Bei Vollzeit eine halbe Stunde Mittagspause, wer kann dabei ausser Haus zum Schwimmen gehen? Wer mittags ins Schwimmbad gehen kann, dass sind meistens bevorzugte Büroangestellte und keine Arbeiter/innen am Fließband oder Maschine. Was erlaubt ist, dass entscheidet der Chef des Hauses und kaum die Politik, es kommt immer darauf wer mit welchen Beruf oder ungelernt eine Job machen. Ja, bei Homeoffice ist der Gang in die Küche versichert, aber nicht der Gang um sich bei Hitze im Pool abzukühlen, wenn es im Haus zu heiß wird. Arbeiten ist versichert, Essens Pause, private Gänge nicht von der Firma!

    Antworten (1)
    • J 14.08.2025, 08:04 Uhr

      Dem muss ich unbedingt zustimmen. Geht es um die Sommerzeit und Wärmeentwicklung werden grundsätzlich Büros und Bürokleidung erwähnt. Es gibt aber auch noch gewerbliche Mitarbeiter. Diese müssen zudem gelegentlich noch Schutzkleidung tragen. Die 3 Tage am Stück, an denen es Mal etwas wärmer ist, sind im Büro m. M. relativ leicht auszuhalten.

  • 2 Brigitta S. 13.08.2025, 14:15 Uhr

    Ein Arbeitnehmer ist versichert vom Arbeitgeber während seiner Arbeitszeit, es gibt aber Ausnahmen die selten verlangt werden. Das sind meist gesundheitliche Gründe vorhanden um bei weiteren Arbeitsstunden gut fit und arbeitsfähig zu bleiben, dazu muss allerdings eine betriebliche Veranlassung eingeholt werden. Wer ohne Erlaubnis schwimmen geht, ist nicht versichert. Außerhalb Wegezeiten sind versichert, wenn man sich in der Pause mit der Nahrungsaufnahme in der Nähe versorgt. Nur außerhalb spazieren gehen wo möglich noch eine private Besorgung macht, dann fällt der Versicherungsschutz vom Arbeitgeber weg. Mit dem Auto in der Mittagszeit nachhause fahren, wenn der Fahrweg ganz kurz ist, dazu bedarf es die Zustimmung vom Arbeitgeber. Ich finde, ein Schwimmbad gleich um die Ecke besuchen zu dürfen, dürfte bei langer Pause doch kein Beinbruch werden. Verstehe aber, wer soll den evtl. Schaden zahlen bei einem Unfall? Die KK oder die Versicherung vom Arbeitgeber? Streit mit Uneinigkeit?

    Antworten (1)
    • SommerMo 14.08.2025, 07:38 Uhr

      Auf dieses Nichtversichertsein bei Umwegen etc wird ja immer wieder hingewiesen, aber was würde in so einem Fall denn eigentlich passieren? Wenn ich mir z.B in der Mittagspause im Schwimmbad was breche, zahlt dann keiner? Oder meine normale KK? Und warum ist das ein Problem? Zahlt die weniger als die Versicherung durch den AG?

  • 1 RODENBECK 13.08.2025, 14:10 Uhr

    Schaut doch bitte einmal auf euren Beitrag bei WhatsApp. Da steht folgendes: in der Pause abkühlen vielleicht mit einem alkoholischen Getränk. War bestimmt ein Schreibfehler. Liebe Grüße

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