Krieg im Iran: Erster Evakuierungsflug der Bundesregierung | WDR aktuell
02:37 Min.. Verfügbar bis 05.03.2028.
Iran-Krieg: Rechte von Urlaubern bei Reisewarnungen, abgesagten Flügen
Stand:
Die Eskalation im Iran und in der Golfregion trifft auch den internationalen Tourismus. Was Urlauber jetzt wissen sollten.
Die Eskalation rund um den Iran trifft weiter auch zehntausende Touristen. Viele wissen nicht, wie sie aus der Region am Golf herauskommen, weil der Luftraum großflächig gesperrt ist. Zahlreiche haben Fernflüge über Drehkreuze in der Golfregion gebucht. Die Sicherheitslage sei "äußerst volatil", schreibt der Deutsche Reiseverband (DRV). Wie lange die Einschränkungen andauern, sei unklar.
Die Bundesregierung hat derweil begonnen, Kinder, Kranke und Schwangere unter den im Nahen Osten gestrandeten Deutschen zurückzuholen. Ein erstes Lufthansa-Flugzeug aus der omanischen Hauptstadt Maskat mit mehr als 250 Menschen ist in Frankfurt gelandet. Weitere Evakuierungsflüge aus dem Oman sind geplant. Ganz umsonst sind die Flüge für die Betroffenen nicht: Sie müssen sich mit jeweils 500 Euro an ihrer Rückholung beteiligen. Der Preis orientiere sich an den Kosten für einen gewöhnlichen Linienflug in der Economy-Klasse, teilte das Auswärtige Amt mit.
Erste Emirates-Flüge aus Dubai in Düsseldorf gelandet
In Düsseldorf war am Mittwochmittag eine erste Emirates-Maschine mit rund 350 Menschen aus Dubai angekommen, rund 24 Stunden später folgte ein zweites Flugzeug mit einer Sitzkapazität von rund 500 Plätzen. Die Flieger waren keine Sonderflüge der Bundesregierung, sondern der Airline. In München und Frankfurt landeten am Dienstag ebenfalls erste Emirates-Maschinen.
Der Flughafen Köln/Bonn wurde hingegen noch nicht aus den Vereinigten Arabischen Emiraten angesteuert. Flüge der Lufthansa Group von und nach Dubai sowie Abu Dhabi seien bis einschließlich 10. März ausgesetzt, teilte eine Eurowings-Sprecherin am Donnerstag auf WDR-Anfrage mit.
Flüge in Länder des Nahen und Mittleren Ostens gestrichen
Seit Samstag haben zahlreiche Airlines ihre Verbindungen in Länder des Nahen und Mittleren Ostens eingestellt. Mit Dubai ist eines der wichtigsten internationalen Drehkreuze für Verbindungen nach Asien und Ozeanien praktisch komplett ausgefallen. Aber auch andere wichtige Airports in der Region werden derzeit nicht angeflogen.
"Crews, Flugzeuge und Passagiere sind auf der ganzen Welt gestrandet", sagte ein Mitarbeiter einer Airline am Golf der Nachrichtenagentur Reuters: "Es ist ein massiver logistischer Albtraum." Einen echten Albtraum dürften derzeit auch tausende Menschen erleben, die an ihrem Urlaubsort plötzlich mit einer kriegerischen Auseinandersetzung konfrontiert werden.
Unter welchen Bedingungen kann ich von einer geplanten Reise zurücktreten? Kommen Kosten auf mich zu? Und was mache ich, wenn ich mich bereits vor Ort befinde? Fragen und Antworten.
Für welche Länder gilt aktuell eine Reisewarnung?
Derzeit hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für folgende Länder ausgesprochen:
- Iran
- Israel/Palästinensische Gebiete
- Libanon
- Jordanien
- Syrien
- Irak
- Bahrain
- Kuwait
- Oman
- Vereinigte Arabische Emirate
- Saudi-Arabien
- Katar
- Jemen
Verboten sind Reisen in die genannten Länder nicht. Allerdings rät die Bundesregierung dringend davon ab. Reisewarnungen werden immer dann ausgesprochen, wenn allen Urlaubern dort eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht. Deutsche, die sich schon dort aufhalten, wird die Ausreise dringend empfohlen - wenn dies ohne große Risiken möglich ist.
Ich habe eine Pauschalreise in die betroffene Region gebucht. Was nun?
Vor dem Antritt der Reise kann man jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Je nachdem, wie früh man die Reise absagt, fallen gewöhnlich unterschiedlich hohe Stornogebühren an. Liegen allerdings "unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände" vor, müssen die Reiseveranstalter den kompletten Preis innerhalb von 14 Tagen erstatten.
Parken statt Fliegen: Viele Verbindungen gestrichen
Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts reicht in aller Regel aus, um den Anspruch auf eine vollständige Erstattung zu begründen. Auch deutsche Gerichte haben in der Vergangenheit die Rechte von Pauschalurlaubern in dieser Hinsicht gestärkt. Kunden, die ihre Reise noch nicht angetreten haben, können laut DRV kostenfrei umbuchen oder stornieren.
Etwas anders sieht es bei einer Rundreise aus, bei der nur einige Ziele wegen der kriegerischen Auseinandersetzung nicht angefahren werden können. Hier sollte man sich beim Veranstalter melden, um mit ihm über eine mögliche Umbuchung zu sprechen.
Falls nur ein relativ kleiner Teil des Programms ausfällt, ist unter Umständen eine kostenlose Stornierung nicht möglich. Es handelt sich dann nur um einen Reisemangel, für den der Urlauber den Reisepreis mindern kann.
Ich habe Flug und Hotel selbst gebucht. Kann ich die Reise ebenfalls kostenlos stornieren?
Individualreisende sind rechtlich schlechter gestellt als Pauschalreisende, wenn die Reise durch außergewöhnliche Umstände storniert werden muss. Findet der gebuchte Flug zum Beispiel wie geplant statt, ist eine kostenlose Stornierung nicht ohne Weiteres möglich.
Wird der Flug hingegen von der Airline gestrichen, kann der Reisende zwischen einem Ersatzflug zu einem späteren Zeitpunkt oder der Erstattung des Flugpreises wählen. Eine zusätzliche Entschädigung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung steht dem Kunden nicht zu, weil die Fluggesellschaft keine Schuld an den Einschränkungen durch den militärischen Konflikt trifft.
Flugzeuge umfliegen die betroffene Region
Bei individuell gebuchten Hotels kann eine kurzfristige Absage ebenfalls problematisch sein. Falls die Unterkunft zugänglich ist und laut Vertrag nicht kostenlos storniert werden kann, ist man meist auf die Kulanz des Anbieters angewiesen. Es gilt in der Regel das Recht des Landes, in dem die Unterkunft liegt.
Falls eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen wurde, können die entstandenen Kosten unter Umständen zurückgefordert werden. Allerdings sollte man vorher die Vertragsbedingungen genau studieren, ob die Versicherung auch im Fall eines militärischen Konflikts am Urlaubsort greift.
Ich befinde mich schon vor Ort. Wie verhalte ich mich?
Wer sich zum Beispiel gerade in Dubai aufhält, ist von der Reisewarnung des Auswärtigen Amtes kalt erwischt worden. Zwar werden darin Deutsche zur Ausreise aufgefordert, dies ist aber angesichts des eingestellten Flugverkehrs zurzeit kaum möglich.
Zunächst sollten sich alle Betroffenen online in die Krisenvorsorgeliste des Bundesaußenministeriums (ELEFAND) eintragen, wenn noch nicht geschehen. Bereits rund 30.000 Reisende trugen sich laut dem Auswärtigen Amt bisher ein. "Die tatsächliche Zahl deutscher Staatsangehöriger in der Region dürfte deutlich höher liegen", hieß es jedoch in einem Analysepapier.
Nach dem Eintrag können die deutschen Auslandsvertretungen leichter mit ihren Landsleuten in Kontakt treten und sie in die Planungen für eine mögliche Evakuierung einbeziehen. Bei Pauschalreisenden sind die Veranstalter verpflichtet, ihre Urlauber vor Ort zu betreuen und sie möglichst aus der Gefahrenzone herauszuholen.
Grundsätzlich müssen Individualreisende, die im Krisengebiet gestrandet sind, sich selbst um eine Unterkunft kümmern - und bezahlen. Die Vereinigten Arabischen Emirate kündigten allerdings am Sonntag an, dass die Hotelkosten für betroffene Urlauber übernommen werden.
Die Bundesregierung rät Deutschen, die sich derzeit in der vom kriegerischen Konflikt betroffenen Region aufhalten:
- auf Warnungen vor bevorstehenden Luftangriffen achten
- bei Alarm umgehend Schutzräume aufsuchen, ersatzweise auch einen möglichst fensterlosen Raum
- in den Medien regelmäßig Infos zur aktuellen Lage vor Ort checken
- den Anweisungen von Behörden und Sicherheitskräften folgen
- Kontakt zur Airline oder zum Reiseveranstalter aufnehmen
Brennpunkt: Krieg in Nahost
Brennpunkt. 28.02.2026. 18:00 Min.. UT. DGS. Verfügbar bis 28.02.2028. Das Erste.
Mein Flug nach Asien oder Australien wurde storniert. Wie komme ich ans Ziel?
Wer zurzeit nach Thailand, Vietnam oder Australien reisen will, ist ebenfalls häufig von der Lage in der Golfregion betroffen. Ein guter Teil der Verbindungen aus Deutschland in die Region wird von Airlines aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, Oman oder Katar bedient. Dabei müssen Reisende in Dubai oder an anderen Flughäfen in der umkämpften Region umsteigen.
Wenn der Zubringerflug in die Golfregion gestrichen wird, sollte zunächst zusammen mit der Airline geprüft werden, ob sie einen sicheren Ersatzflug anbieten kann. Ist das nicht der Fall, bleibt eigentlich nur die Alternative, den Flug zu stornieren und selbst einen anderen zu buchen. Direktflüge von Deutschland in die Urlaubsregionen in Südostasien und Ozeanien gibt es täglich, allerdings sind kurzfristige Buchungen in der Regel recht teuer.
Eine weitere Alternative sind Flüge mit Airlines aus China, Singapur oder Malaysia. Dort müssen Reisende in der Regel im Herkunftsland der Fluggesellschaft umsteigen - preislich liegen die Tickets aber meist weit unter den Tarifen für Direktflüge aus Deutschland.
Unsere Quellen:
- Nachrichtenagenturen AFP, dpa, KNA, Reuters
- Verbraucherzentrale
- Auswärtiges Amt
- ARAG-Versicherung
- Flughafen Düsseldorf
- Flughafen Köln/Bonn
- Eurowings
- Emirates
Sendung: WDR.de, Iran-Krieg: Rechte von Urlaubern bei Reisewarnungen, abgesagten Flügen, 01.03.2026, 16:42 Uhr
Sendung: WDR Fernsehen, WDR aktuell, 05.03.2026, 12:45 Uhr