Grüne und Linke: Schwarzfahren soll nicht mehr im Gefängnis enden
Stand:
Wer im ÖPNV ohne Ticket erwischt wird, muss eine Geldstrafe zahlen. Wenn das nicht geschieht, wartet im schlimmsten Fall der Knast. Dass für Fahren ohne Fahrschein am Ende das Gefängnis droht, halten Grüne und Linke für zu hart - Schwarzfahren soll entkriminalisiert werden. In NRW geschieht das zum Teil schon.
Dialogbox
Zu den Kommentaren [19]Ohne Ticket in die Bahn oder den Bus - plötzlich steht der Kontrolleur vor euch. Mist. Jetzt sind 60 Euro fällig. Die meisten von euch werden die Strafe zahlen, auch wenn es weh tut. Aber nicht alle können das. Schlimmstenfalls, das regelt Paragraf 265a, landet ein Fahrgast ohne Ticket tatsächlich im Gefängnis.
Ersatzfreiheitsstrafe nennt sich das. Wegen Fahrens ohne Ticket kommen jährlich zwischen 7.000 und 9.000 Menschen in Deutschland ins Gefängnis, teilweise für mehrere Wochen.
Das "Erschleichen von Leistungen" kann im Gefängnis enden
Das halten Linke und Grüne für unangemessen. Sie wollen, dass der Paragraf 265a abgeschafft wird. Am Donnerstag (13.11.2025) hat der Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke "zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Straffreiheit für Fahren ohne Fahrschein“ beraten. Außerdem wurde ein Gesetzentwurf der Grünen "zur Änderung des Strafgesetzbuches – Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren" debattiert. Durch die Gesetzesinitiative sollen auch Polizei und Justiz entlastet werden.
Bei Paragraf 265a geht es um das "Erschleichen von Leistungen", wie Juristen es nennen - also wenn man den ÖPNV nutzt, ohne dafür zu zahlen. Es kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Die zu zahlende Strafe ist dann meist viel höher als die 60 Euro. Die Richter legen Tagessätze je nach Einkommen fest.
Die Initative Freiheitsfonds kauft Menschen aus dem Gefängnis frei
In der Realität landen meist Menschen im Gefängnis, die sich die Strafe einfach nicht leisten können. "Die Betroffenen sind überwiegend arbeitslos (87%), ohne festen Wohnsitz (15%) und suizidgefährdet (15%)", schreibt die Berliner Initiative "Freiheitsfonds" auf ihrer Webseite.
"Arm, abgehängt und erkrankt" Kriminologin Nicole Bögelein von der Uni Köln
Nicole Bögelein vom Institut für Kriminologie an der Uni Köln nennt die Ersatzfreiheitsstrafe eine "entbehrliche Sanktionsmaßnahme", denn Menschen würden für ihre Armut bestraft.
Das Gesetz stammt tatsächlich aus dem Jahr 1935 - ist also 90 Jahre alt. In dem gleichen "Reichsgesetzblatt" vom 5. Juli 1935 wird auch noch die "Unzucht zwischen Männern" unter Strafe gestellt.
Der 90 Jahre alte Paragraf 265a aus dem "Reichsgesetzblatt" vom 5. Juli 1935
Der "Freiheitsfonds" befreit Menschen von ihrer Strafe. Mit Spendengeldern hat die Initiative nach eigener Aussage bereits fast 1.500 Menschen aus ihrer Haft freigekauft und damit 296 Haftjahre aufgelöst. Die Kampagne forderte am 1. September, dem 90. Geburtstag des Gesetzes, Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) auf, "die ersatzlose Streichung des veralteten Gesetzes einzuleiten". Der Freiheitsfonds strebt einen kostenlosen ÖPNV an.
Ein Tag Knast kostet das Land NRW 202,73 Euro
Für die Steuerzahlenden ist die Ersatzfreiheitsstrafe sowieso ein schlechtes Geschäft, denn sie zieht wesentlich höhere Folgekosten nach sich als die eigentliche Strafe. In NRW kostete im Jahr 2024 ein Tag Gefängnis 202,73 Euro, so das NRW-Justizministerium.
Manche NRW-Städte verzichten auf Strafanzeigen
Mehrere Städte, darunter Köln, Bonn, Münster und Düsseldorf, verzichten daher mittlerweile auf das Erstatten von Strafanzeigen. Dann kommt es auch nicht zur Strafverfolgung - und die Staatsanwaltschaft wird nicht eingeschaltet. Fahren ohne Ticket bleibt dann zwar nicht folgenlos, das anfallende Bußgeld wird aber mit zivilrechtlichen Mitteln eingetrieben. Das bedeutet, die Verkehrsbetriebe müssen dann selbst sehen, wie sie an ihr Geld kommen. Deshalb lehnen die meisten Verkehrsbetriebe den Vorstoß auch ab.
"Unverändert bleibt jedoch, dass bei Verstößen zivilrechtliche Forderungen in Form eines erhöhten Beförderungsentgelts in Höhe von 60 Euro erhoben werden. Sollte das Entgelt nicht fristgerecht beglichen werden, erfolgt weiterhin die Übergabe an ein Inkassounternehmen", teilt die Düsseldorfer Rheinbahn dem WDR auf Anfrage mit.
Denn ein wirtschaftlicher Schaden entsteht natürlich schon durch das Schwarzfahren. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) schätzt den Schaden durch Schwarzfahrer auf etwa 750 Millionen bis rund eine Milliarde Euro pro Jahr. "Der Anteil der Fahrgäste, die bei Kontrollen keinen gültigen Fahrschein vorweisen können, liegt bei etwa zwei Prozent der kontrollierten Personen – mit leicht steigender Tendenz in den vergangenen zwei Jahren," so die Rheinbahn. Der Schaden durch Fahrten ohne gültigen Fahrschein liege somit bei geschätzten vier Millionen Euro pro Jahr. "Diese Mindereinnahmen müssen im Rahmen der öffentlichen Finanzierung über Steuergelder kompensiert werden", so die Rheinbahn.
Unsere Quellen:
- bundestag.de
- WDR Podcast nah dran: Schwarzfahrer im Knast - Ein Gesetz und seine Folgen
- Tagesschau.de: Gesetzesreform zum Schwarzfahren - Kavaliersdelikt oder Straftat?
- freiheitsfonds.de
- justiz.nrw.de
- Nicole Bögelein Ersatzfreiheitsstrafe – Eine entbehrliche Sanktionsmaßnahme
- Reichsgesetzblatt vom 5. Juli 1935
- Nachrichtenagentur dpa, epd
Über dieses Thema berichtet der WDR bei WDR2: WDR aktuell, 13.11.2025, ab 8.30 Uhr.
19 Kommentare
Kommentar 19: Birk Müller schreibt am 14.11.2025, 09:12 Uhr :
Was ist denn das für eine Sprache in diesem Artikel? Bei diesen sprachlich wenig verbundenen kurzen Sätzen stockt jedesmal der Lesefluss. Falls das ein Versuch sein soll einfache Sprache zu nutzen, wäre es auch sinnvoll das zu kennzeichnen.
Kommentar 18: Herrmann schreibt am 13.11.2025, 21:39 Uhr :
Dann muss die neue Regel aber erst Recht auch für die gelten, die Strom abzapfen, ohne dafür zu bezahlen.
Kommentar 17: Lily Winterscheidt schreibt am 13.11.2025, 20:53 Uhr :
Den ärmsten Bürgern mit dem Rechenschieber kommen, wenn sie ohne Fahrschein fahren, weil sie teure Lebensmittel kaufen müssen ist schofelig. Deutschland ist ein reiches Land. Die korrupte Ukraine erhält weiterhin Milliarden an deutschen Steuergeldern. Die Rüstungsindustrie wird mit deutschen Steuergeldern gemästet. Diese Steuereinnahmen könnten unser Staat verwenden , um allen Menschen in Deutschland kostenlose öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung zu stellen, und der Vater Staat würden dann immer noch Milliarden für öffentliche Dienstleistungen und die kaputgesparte Infrastruktur übrig haben. Deshalb gehören Fahrkarten generell abgeschafft.
Kommentar 16: Vollzug schreibt am 13.11.2025, 19:25 Uhr :
Keine Strafe, kein Gefängnis, denn Deutschland hat zuwenig Haftanstalten, Personalmangel in den Gefängnissen, über 900.000 unerledigte Fälle, so wie zu wenig Richter und Staatsanwälte, wir fangen mit dem Schwarzfahren an und wo endet zum Schluss die Entkriminalisierung von Straftaten? Unrecht darf nicht straffrei werden egal ob Schwarzfahren oder Ladendiebstahl usw. denn die Ehrlichen zahlen für diese Personen mit, egal in welchen Bereich.
Antwort von @Vollzug , geschrieben am 14.11.2025, 08:37 Uhr :
Ich plädiere dafür, die Gefängnisse mit Großindustriellen/sehr Reichen Steuerhinterziehern und Korruptionsverursachern zu füllen. Das ist die richtige Abschreckung.
Antwort von Vollzug , geschrieben am 14.11.2025, 12:40 Uhr :
@Vollzug 14.11.2025, 08:37 Uhr /// Man kann froh sein, das Sie kein Richter sind und wir einen Rechtsstaat haben,ihr Pläydoyer "Das ist die richtige Abschreckung." drückt schon vieles aus.
Kommentar 15: anonym schreibt am 13.11.2025, 17:54 Uhr :
Ich bin zwar seit mindestens 30 Jahren Inhaber eines Monatsticket, bin aber dennoch der Meinung das auch für Mittellose Mobilität so wichtig ist, das man Schwarzfahren nicht mit Gefängnis bestraft werden sollte. Wer hier meint, dann würde er auch kein Ticket mehr kaufen, darf nicht vergessen , dass das Bußgeld Abschreckung genug ist. Wer geht denn freiwillig ins Gefängnis, wenn er das Bußgeld zahlen kann? Insofern trifft das Gefängnis wirklich nur die Armen.
Antwort von Britta , geschrieben am 14.11.2025, 08:43 Uhr :
Stimmt! Vielen Menschen fehlt die Loyalität zu den Armen! Vielleicht haben sie nie erfahren wie es ist. Jeder der nicht arm ist sollte sich darüber freuen und nicht auf die Armen herunter schauen. ‚Hochmut kommt vor dem Fall‘
Kommentar 14: Conny schreibt am 13.11.2025, 17:32 Uhr :
Wenn ich etwas nehme, was mir nicht gehört, mache ich etwas falsch. Wenn ich dafür bestraft werde, ist das konsequent. Jeder weiß, ob er ein Ticket hat oder nicht. Man wird also nicht ausversehen straffällig. Was kommt als nächstes? Diebstahl bis 25 Euro ist okay? Systemische Probleme wie Armut und Arbeitslosigkeit müssen an der Wurzel angegangen werden. Aber niemand wird in Arbeit kommen, weil er nun schwarzfahren kann.
Antwort von @Conny , geschrieben am 14.11.2025, 08:34 Uhr :
Kein Geld für Ticket IST ein Problem für Menschen, die am Existenzminimum sind. Kein Weg ist möglich ohne ÖPNV. Und viele Menschen sind schlecht zu Fuß. Kein Ticket kann auch ein Hindernis für den Weg zur Arbeit sein bzw. überhaupt Arbeit aufzunehmen.
Kommentar 13: Anonym schreibt am 13.11.2025, 17:23 Uhr :
Kostenloser ÖPNV statt Milliarden für Krieg!!!
Antwort von Frank , geschrieben am 14.11.2025, 06:58 Uhr :
Wenn der Krieg dann hier ist, gibt es keinen ÖPNV mehr. Dann gibt es keine Schwarzfahre*Innen und keine Person muss mehr in das Gefängnis. Dann ist bestimmt alles gut - Ironie aus.
Kommentar 12: Sicko schreibt am 13.11.2025, 16:28 Uhr :
Nur weil ein Gesetz 90 Jahre oder älter ist, heißt es noch lange nicht, daß es falsch ist. Warum nicht auch Ladendiebstahl ohne ggfs Haftstrafe, Autodiebstahl, Versicherungsbetrug usw. Nur weil Leute moralisch total bekommen sind, muss man das von Gesetzes wegen nicht auch noch unterstützen. Grüne und Linke halt. Sagt schon alles..
Antwort von Anonym , geschrieben am 13.11.2025, 18:00 Uhr :
Die Verfolgung dieser absoluten harmlosen Ordnungswidrigkeit überlastet die Ämter, Gerichte und letztlich JEDEN Steuerzahler, weil er für die Unterbringung aufkommt. Frei von jedem Nutzen, außer dass missgünstige Leute wie Sie, sich daran abarbeiten. Aber wahrscheinlich sind Sie schon getriggert, weil Grüne und Linke diese Entlastung fordern. Ich finde es schlimm, dass es in diesem reichen Land überhaupt Menschen gibt, die sich nicht mal ein Ticket leisten können. Und man muss sich wirklich fragen, ob nicht Leute wie Sie ideologisch völlig verblendet sind.
Kommentar 11: Timon schreibt am 13.11.2025, 16:15 Uhr :
Wer ohne Ticket unterwegs ist und die Strafe nicht zahlen kann, sollte zu gemeinnütziger arbeit herangezogen werden und das verdiente Geld geht dann an die Verkehrsbetriebe.
Kommentar 10: Anoym schreibt am 13.11.2025, 16:12 Uhr :
Für die Leute die jeden Monat ihr Abo Ticket bezahlen ,ein Schlag ins Gesicht, warum nicht gleich auch alles umsonst machen???...wenn ich kein Geld fürs Ticket habe ,zu Fuss oder mit dem Rad, Es wird über so viel unsinn geredet, Wer nicht bezahlt muss die Strafe dafür zahlen, auch mit allen Massnahmen, Wir leben doch nicht bei wünsch dir was
Antwort von Anonym , geschrieben am 14.11.2025, 08:28 Uhr :
Jawoll ihr Vorschlag ÖPNV umsonst machen, das ist die Lösung.
Kommentar 9: Roger schreibt am 13.11.2025, 14:59 Uhr :
Der Vorstoß ist sinnvoll. Wie viel Geld wird je Fall im Behördensystem aufgewendet, wenn es denn zu einer Verurteilung nebst Unterbringung€ in einer Haftanstalt kommt? Es sind ja nicht nur diese 202,xx €. Wenn diese jedes Jahr aufzuwendenden Gelder dem ÖPNV zur Verfügung gestellt würde, käme der "Schaden" weit geringer. Was hier als Schaden benannt wird sind nur fehlende Einnahmen. Und diese sind geschätzt. Um wie viele erschlichene Fahrten geht es hier denn überhaupt? Also, wie viel pro erschlichener Fahrt wird bei der Abschätzung denn hergenommen? Mir scheint, da werden gerne Phantasien bemüht.
Kommentar 8: Anonym schreibt am 13.11.2025, 13:34 Uhr :
ÖPNV müßte vom Staat kostenlos gemacht werden. Das folgt bereits aus dem Gleichbehandlungsgebot des GG, weil Nutzer von Kfz zig-fach höher subventioniert mittels zig Milliarden Euronen für Aotokauf (E-KfZ),Bau und Unterhaltung von Autobahnen , Bundesstraßen , als danach illegal die Nutzer des ÖPNV ! Das wird aber wohl wieder besonders am Widerstand der Union scheitern ; ÖPNV-Nutzer haben kaum Lobby und nur . wer in der dt. Verbändedemokratie am lautesten schreit, am dicksten ist;dessen Interessen werden in der dt.Verbändedemokratie auch nur ,dick bedient, Hat man schon mal eine am laufenden Band redselige Veronika Grimm (CSU), einen General Linnemann, einen Marcel Frätschzer, einen Werding, eine Monika Schnitzer bei Lanz, IIIner & Co diesbezüglich auch nur einmalig trommeln gehört ? Das müßte ich wissen !
Antwort von Hilfe,Hilfe Polizei ! , geschrieben am 13.11.2025, 14:01 Uhr :
Vorbezeichnete Monika ! trommelt heute schon wieder bei "Illner"; sicherlich "tapfer", ./. die ihrer Meinung nach , angeblich den Staat kahl fressende Plage von lebenslustigen Rentnern, die vorzugsweise ÖPNV nutzen. Oh Veronika ! Du bist soooooooooooooooooo eine Veronika !
Antwort von Veronika ! Hörst Du uns ? , geschrieben am 13.11.2025, 14:58 Uhr :
Laber uns Rentner heute,am 13.11., bloß nicht wieder bei Illner(ZDF) ins Grab ! Wir habens nämlich schon schwer genug im Leben, beklaut mit abgespeister Mininettorente in Höhe des sog. Existenzminimumms (Bürgergeld bzw. Sozialhilfe ) nach 35 Jahren zum Durchschnittslohn .
Antwort von Anonym , geschrieben am 13.11.2025, 15:07 Uhr :
Richtig ÖPNV muss kostenlos sein und außerdem richtig gut. Gut für die Umwelt und die Menschen.
Kommentar 7: Frank us Kölle schreibt am 13.11.2025, 13:29 Uhr :
Sehr sinnvoll. Jetzt bitte die Bestrafung fürs Containern abschaffen,
Kommentar 6: Anonym schreibt am 13.11.2025, 13:21 Uhr :
Wer nicht bezahlt, begeht m.E. einen Betrug am Verkehrsunternehmen. Bekommt die Leistung von A nach B transportiert zu werden, ohne eine Gegenleistung zu erbringen. Das Entgelt dem Unternehmen vorzuenthalten. Was kommt als nächstes? Entkriminalisierung von Ladendiebstählen bei Dingen unter 10 Euro?
Antwort von Quatsch ! , geschrieben am 13.11.2025, 14:12 Uhr :
ÖPNV ist Bestandteil staatlicher Daseinsvorsorge , wird daher auch bereits von meist öffentlichen Unternehmen oder im Auftrag des Staates/der Kommunen betrieben und die Kosten dafür sind bereits mit der Entrichtung öffentlicher Abgaben voll abgegolten,; so daß im ÖPNV gelten müßte "Freie Faht für freie Bürger !
Antwort von Martin Schmidt , geschrieben am 13.11.2025, 16:09 Uhr :
Das ist keine Frage der Meinung, sonder eine der Juristischen Tatsachen. Wer eine Dienstleistung in Anspruch nimmt ohne dafür zu bezahlen begeht keinen Betrug. Auch nicht so was Ähnliches. Bisher wird das als Erschleichen einer Dienstleistung behandelt, obwohl es auch hier juristisch fundierte Meinungen gibt, die dem widersprechen.
Antwort von Rheinländer , geschrieben am 13.11.2025, 16:23 Uhr :
Lächerlich.
Antwort von Vollzug , geschrieben am 13.11.2025, 19:52 Uhr :
@Quatsch,die Kosten dafür sind bereits mit der Entrichtung öffentlicher Abgaben voll abgegolten,.... Nein, die Kombination dabei besteht aus Fahrpreisen und öffentlichen Geldern.Ein kostenloser ÖPNV wäre mit Herausforderungen verbunden, bspw. der Finanzierung und der Überbelastung der Verkehrsbetriebe,nur auf lau geht leider nicht.
Antwort von Enrico Pelocke , geschrieben am 14.11.2025, 00:36 Uhr :
Durch das Gefängnis bekommen die Verkehrsbetriebe auch kein Geld. Sie können das Geld pfänden, wenn die Leistungserschleicher irgendwann mal was haben.
Kommentar 5: Jusitz schreibt am 13.11.2025, 13:05 Uhr :
Dann zahle ich demnächst auch keine Fahrkarte mehr für die öffentlichen Verkehrsmittel....bin doch nicht blöd.....
Antwort von Britta , geschrieben am 13.11.2025, 15:00 Uhr :
Für Menschen, die sich ein Ticket nicht leisten können, finde ich es sehr gut! Vielleicht sollte man denen dann eine Frei Fahrt Ticket ausstellen. Dieses sollte dann einjährig geprüft werden um es an die finanzielle Situation neu anzupassen. Mir ist klar, das dies wieder zu einem neuen bürokratischen Aufwand führt. Sollte die Endkriminalisierung für alle in Kraft treten wird sicher das Geld an anderer Stelle eingefordert werden.
Kommentar 4: Hans schreibt am 13.11.2025, 12:50 Uhr :
Wer in Deutschland kein pfändbares Einkommen oder Vermögen hat, kann in diesem Land machen was er will. Wer sich noch über die Verhältnisse in Deutschland wundert, dem ist nicht mehr zu helfen.
Antwort von Anonym , geschrieben am 13.11.2025, 16:36 Uhr :
Ich sehe, dass auf die Ärmsten eingedroschen wird Fragen sie mal lieber, warum Steuerbetrüger kaum verfolgt werden! In diesem Land bewundert man die eher, als die Ärmsten, die nichts haben. Diese Verhältnisse sind in Deutschland tatsächlich furchtbar geworden! Immer schön nach unten treten.
Kommentar 3: na endlich schreibt am 13.11.2025, 12:37 Uhr :
Bürokratie- und Kostenabbau, so gehts. Sehr gut. Und gut für die Menschen.
Antwort von Vollzug , geschrieben am 13.11.2025, 19:37 Uhr :
Bürokratie- und Kostenabbau, sehr gut? Danach schafft man auch die Strafe bei Sozialbetrug ab,wieder Bürokratie- und Kostenabbau,was wird da Geld gespart, aber ob das für das zusammen leben der Menschen gut ist, kann man bezweifeln.
Antwort von @Vollzug , geschrieben am 14.11.2025, 08:25 Uhr :
Na bei Sozialbetrug beziehen Sie sich sicher auf die Unternehmen, die die Überstunden ihrer Mitarbeitenden gerne entgegennehmen ohne sie und somit die Sozialabgaben zu bezahlen.
Antwort von Vollzug , geschrieben am 14.11.2025, 12:31 Uhr :
@Vollzug 14.11.2025, 08:25 Uhr ////Hatte ich mich im Bezug zum Sozialbetrug auf irgend einen Personenkreis fest gelegt? Also versuchen sie bitte nicht etwas in meinen Kommentar rein zu interpretieren, Sozialbetrug gehört bestraft egal von welcher Klientel er gemacht wird!
Kommentar 2: ernestow schreibt am 13.11.2025, 11:55 Uhr :
Es wird langsam Zeit die Relikte des "Dritten Reichs" aus Straf- und Zivilgesetz ersatzlos zu streichen. Insofern ist die Ablehnung des Vorstoßes zur Streichung des Paragraphen 265a Reichsgesetzblatt zumindest mit einem "Geschmäckle" vebunden.
Kommentar 1: Rumpelstilz schreibt am 13.11.2025, 11:33 Uhr :
Augenwischerei ohne Sinn. Wer nicht zahlt, kommt trotzdem hinein. Nur halt nicht mehr wegen Leistungserschleichung. Wenn Politiker denken ...
Antwort von Ruhri , geschrieben am 13.11.2025, 12:59 Uhr :
Zustimmung, fehlt Geld für die Fahrkarte fehlt auch das Geld für die Strafe.
Antwort von Rheinländer , geschrieben am 13.11.2025, 18:07 Uhr :
Wenn es nicht mehr vor Gericht landet, dann geht auch keiner in den Bau. Mahnbescheid, wenn der ohne Widerspruch bleibt kommt ein Vollstreckungsbescheid und dann hat das Unternehmen für 30 Jahre einen sog. Titel in der Hand und kann einen Gerichtvorllzieher beauftragen bis zum Offenbarungeid. In 30 Jahren kann viel passieren, auch dass es finanziell wieder besser ist. Aber Knast ist einfach nur dumm, weil alle für die hohen Kosten aufkommen müssen.
Antwort von Vollzug , geschrieben am 13.11.2025, 19:31 Uhr :
@Ruhri, Den Städten und Kommunen fehlen einfache Hilfskräfte, da könnte die Person ohne Geld doch seine Strafe abarbeiten, oder sind alle blöd die ehrlich ihre Fahrt bezahlen?
Antwort von Enrico Pelocke , geschrieben am 14.11.2025, 00:21 Uhr :
Wer kein Geld hat, muß eine Vermögensauskunft abgeben. Wer das nicht tut, kommt bis zu 6 Monate ins Gefängnis als Erzwingungshaft. Wer die Vermögensauskunft kommt nicht ins Gefängnis, auch wenn er nicht zahlen kann.