Schwarzfahrer im Knast: Ein Gesetz und seine Folgen
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Die Initiative "Freiheitsfonds" hat erneut mehr als 100 Menschen aus der Haft freigekauft. Grundlage vieler dieser Fälle ist ein fast 90 Jahre altes Gesetz aus der NS-Zeit. Dieses stuft das Schwarzfahren als Straftat ein. In der neuen Folge des WDR-Podcasts "nah dran – die Geschichte hinter der Nachricht" geht es um Betroffene, die wegen unbezahlter Geldstrafen im Gefängnis landen. Überwiegend sind es Menschen am Rande der Gesellschaft. Sind also vor dem Gesetz also tatsächlich alle gleich?
Experten-Schätzungen zufolge kommen 8.000 bis 9.000 Schwarzfahrer pro Jahr in Haft, weil sie ihre zuvor festgelegte Geldstrafe nicht bezahlen konnten oder wollten. Fahren ohne Ticket ist in Deutschland keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Wer nicht zahlt, muss unter Umständen für mehrere Tage, manchmal auch für Wochen ins Gefängnis. Im WDR-Podcast "nah dran" berichtet Journalistin Isabel Schneider von ihren Recherchen in Haftanstalten. Sie hat mit Betroffenen gesprochen, die wegen Schwarzfahrens hinter Gitter mussten. Oft geht es um Menschen am Rande der Gesellschaft
Diese Menschen sind oft von Armut betroffen, wohnungslos oder haben mit Suchterkrankungen zu kämpfen. Oft führt die Haft dann gar nicht zu einem Dazulernen. Im Gegenteil: diese Menschen kommen immer wieder. Isabel Schneider, ARD-Journalistin
Die Haft stellt die Betroffenen vor weitere Herausforderungen: Auch nur kurze Haftzeiten unterbrechen Therapien, beeinträchtigen Hilfsstrukturen oder gefährden Arbeitsverhältnisse. Dabei muss eine angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe nicht automatisch ins Gefängnis führen. So kann die Strafe auch in Raten gezahlt oder durch gemeinnützige Arbeit abgegolten werden. Viele Betroffene scheitern aber an Fristen, unklarer Postzustellung oder fehlender Beratung. Es gehe vor allem um Menschen, die mit Post von Ämtern sowieso schon Probleme haben, Briefe ignorieren oder sie aufgrund ihrer Lebenssituation gar nicht erst rechtzeitig erhalten, berichtet Schneider.
Ersatzfreiheitsstrafe - ein hartnäckiges Gesetz
Dass das Fahren ohne gültiges Ticket in Deutschland eine Straftat ist, gilt inzwischen schon seit über 90 Jahren. Geregelt ist dies in § 265a im Strafgesetzbuch. Dass diese Strafe jedes Jahr am Ende für tausende Menschen in Deutschland aufgrund einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis endet, geht vielen jedoch zu weit. Nicht nur Fachleute wie Kriminologen halten diese Maßnahme für unangemessen. Auch Vertreter der Justiz sehen eine Grenze überschritten. Aber nicht alle teilen diese Meinung. In der Politik, bei vielen Verkehrsunternehmen und auch auf Ebene der Bundesländer plädieren viele dafür, am Strafrecht festzuhalten. Sie verweisen auf Abschreckung, Einnahmestabilität und Kontrolle im Nahverkehr.
Änderungen vorerst nicht in Sicht
Ein Versuch der vorherigen Ampel-Koalition, die Ersatzfreiheitsstrafe zu reformieren oder gar abzuschaffen, ist durch das vorzeitige Ende der Ampel-Regierung im vergangenen Jahr gescheitert. Seitdem liegen politische Versuche auf Eis. Die Initiative „Freiheitsfonds“ fordert daher auch die jetzige Bundesregierung auf, die Abschaffung einzuleiten und dafür zu sorgen, dass Schwarzfahren nicht mehr als Straftat gewertet wird. 12 Städte in Deutschland regeln dies inzwischen auf eigene Faust. Sie haben ihre Verkehrsunternehmen angewiesen, Fälle von Fahrens ohne gültiges Ticket nicht mehr als Straftat zu ahnden.
Im Podcast "nah dran - die Geschichte hinter der Nachricht" erzählen unsere Reporterinnen und Reporter, was sie bei ihren Recherchen erlebt haben. Sie werfen einen Blick hinter die Nachrichten, hören Betroffenen zu und erleben selbst mit, wovon die meisten nur kurz in den wöchentlichen Schlagzeilen lesen. Näher ran als sie kommt niemand - egal ob im Ausland, in der Hauptstadt oder direkt vor unserer Tür in der Region.