Mitarbeiter der DB Sicherheit gehen durch den Berliner Hauptbahnhof

Kritik an Bodycams fürs Bahnpersonal: Geht Datenschutz vor Sicherheit?

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Aufgrund der Zunahme von Gewalt und Bedrohungen sollen Zugbegleiter der Deutschen Bahn zukünftig mit Bodycams ausgestattet werden. Datenschützer kritisieren das. Was ist wichtiger: Datenschutz oder Sicherheit?

Von Stefan Haase und Lukian Ahrens

Zumindest die Bahnkunden am Kölner Hauptbahnhof sind sich einig: Sicherheit geht vor Datenschutz. "Ich glaube, es geht vor, dass es den Leuten gut geht und sie in Sicherheit ihre Arbeit machen können", sagt eine Kundin. Eine andere meint: "Datenschutz ist an der Stelle zweitrangig. Es geht um die Sicherheit des Menschen." Gerade am Bahnhof oder wo viele Menschen aufeinandertreffen sei das wichtig, sagt eine weitere Passantin und fügt an: "Ich habe kein Problem, wenn überall Kameras sind."

Doch worum geht es eigentlich? Nach dem gewaltsamen Tod eines Zugbegleiters Anfang Februar in einem Regionalexpress in Rheinland-Pfalz hat die Deutsche Bahn angekündigt, ihre Mitarbeiter in Zukunft besser schützen zu wollen. "Prävention geht immer vor Reaktion", sagte Bahn-Chefin Evelyn Palla nach einem Sicherheitsgipfel am Freitag in Berlin. "Wir wollen handeln, bevor etwas passiert."

Datenschützer kritisieren Bodycam-Pläne der Deutschen Bahn

WDR Studios NRW 14.02.2026 02:34 Min. Verfügbar bis 14.02.2028 WDR Online


Zum Schutz vor Angriffen: Bodycams für Zugbegleiter

Laut Bahn gab es 2025 konzernweit 3.262 körperliche Übergriffe auf Mitarbeitende. Ein Anstieg um 37 Prozent in den vergangenen zehn Jahren. 2016 waren es 2.374 Übergriffe gewesen. Noch in diesem Jahr sollen daher alle Beschäftigten der Deutschen Bahn mit Kundenkontakt, die dies wünschen, mit Bodycams ausgestattet werden. Auch NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) kündigte an, "dass alle Kolleginnen und Kollegen, die das wünschen, eine Bodycam bekommen".

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) fordert zusätzlich zur Videoaufzeichnung, dass auch Tonaufnahmen ermöglicht werden sollten. Damit könnten auch verbale Übergriffe auf Zugbegleiter besser dokumentiert und juristisch verfolgt werden. Hierfür müsse allerdings noch die rechtliche Grundlage geschaffen werden, sagte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) nach dem Sicherheitsgipfel.

Bodycam-Vorschlag: Von Datenschützern kommt Kritik

Doch der Bodycam-Vorschlag stößt nicht nur auf Zustimmung, denn Datenschützer haben Bedenken. Die Nutzung solcher Kameras stelle "einen starken Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen dar", sagte der für die Deutsche Bahn zuständige Landesdatenschutzbeauftragte aus Hessen, Alexander Roßnagel, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). "Der Schutz von Leib und Leben ist ein hohes Rechtsgut. Allerdings sind auch die Persönlichkeitsrechte der Fahrgäste zu berücksichtigen."

Die Stiftung Datenschutz warnte vor einem weiteren Schritt zur "lückenlosen Videoüberwachung der Bevölkerung". Die wissenschaftliche Leiterin der Stiftung, Kirsten Bock, sagte dem Redaktionsnetzwerk, wenn Bodycams im Stand-by-Modus liefen, erfolge eine permanente Aufzeichnung. Darüber hinaus könnten auch unschuldige Personen "quasi als 'Beifang' aufgezeichnet" werden und so in das Fadenkreuz polizeilicher Ermittlungen geraten.

Digitalexperte Schieb: Sind Bodycams die einzige Lösung?

Auch laut WDR-Digitalexperte Jörg Schieb bewegen sich die Bodycams der Deutschen Bahn in einem Spannungsfeld. Auf der einen Seite gebe es den absolut verständlichen Wunsch nach einem besseren Schutz der Mitarbeiter vor Übergriffen.

Jörg Schieb, WDR-Digitalexperte

Jörg Schieb, WDR-Digitalexperte

"Auf der anderen Seite haben wir das Problem einer unter ungünstigsten Umständen anlasslosen Dauerüberwachung öffentlicher Räume." An Bahnhöfen seien täglich Millionen Menschen unterwegs. "Jeder Reisende wird potenziell erfasst, ohne dass er etwas verbrochen hat." Die entscheidende Frage sei daher:

"Sind Bodycams wirklich die einzige Lösung? Oder setzen wir hier auf Technik, weil uns andere Maßnahmen - mehr Personal, bessere Deeskalationstrainings, konsequentere Strafverfolgung - zu aufwändig oder zu teuer sind?" Jörg Schieb, WDR-Digitalexperte

Sicherheit in der Bahn: Für Doppelbesetzung fehlt Geld

Auf eine weitere Forderung der EVG, die flächendeckende Doppelbesetzung in Regionalbahnen, kam auf dem Sicherheitsgipfel zumindest keine Einigung zustande. Laut Bundesverkehrsminister Schnieder müssten sich bei Personalfragen die Länder einigen. "Die finanziellen Mittel dazu haben wir nicht", schob Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter dem Vorschlag direkt einen Riegel vor.

Bleiben zunächst also die Bodycams. Für deren Nutzung brauche es in jedem Fall klare Regeln, so Schieb. "Wann wird aufgezeichnet? Wie lange bleiben die Daten gespeichert? Wer hat Zugriff darauf?"

Polizei, Ordnungsamt, Rheinbahn: Welche Regeln gelten woanders?

Laut dem Datenschutzbeauftragten Roßnagel müssen die Fahrgäste daher zwingend darüber informiert werden, wenn sie gefilmt werden. Auch sollten die Bodycams lediglich in "eskalierenden Situationen" die Aufnahmen speichern dürfen. Dabei müsse die Datenverarbeitung immer vor Missbrauch geschützt sein, so Roßnagel.

Nach solchen Vorgaben funktioniert auch der Bodycam-Einsatz bei vielen Ordnungsämtern in NRW sowie bei der Rheinbahn in Düsseldorf. Seit Sommer 2024 werden dort Bodycams in Bussen und Straßenbahnen getestet. Grundlage seien die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Demnach ist die Verarbeitung personenbezogener Daten nur dann zulässig, wenn es ein berechtigtes Interesse gibt und dieses gegenüber den Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegt.

Bodycam-Einsatz nur bei "aggressivem Verhalten"

"Der Einsatz von Bodycams ist beispielsweise in Situationen möglich, bei der eine Person aggressives Verhalten zeigt oder eine Situation unmittelbar zu eskalieren droht", heißt es in einer Orientierungshilfe zum Einsatz von Bodycams durch private Sicherheitsunternehmen des NRW-Datenschutzbeauftragten.

Zusätzlich müsse das Einschalten der Kamera immer angekündigt werden. Allein diese Ankündigung, reiche oft aus, um Konflikte zu entschärfen, heißt es von der Düsseldorfer Rheinbahn, die das Pilotprojekt mit den Bodycams ausweiten möchte.

Bei der Polizei werden Aufnahmen 14 Tage gespeichert

Die Polizei NRW ist bereits seit 2020 mit Bodycams ausgestattet. Grundlage ist das NRW-Polizeigesetz. Demnach ist die Nutzung nur dann zulässig, wenn konkrete Gefahren für das Leben oder die körperliche Unversehrtheit von Polizeibeamten oder Dritten bestehen.

Eine Polizistin führt eine Bodycam vor

Seit 2020 gibt es bei der Polizei in NRW Bodycams

Die Bodycams müssen zudem offen getragen und der Einsatz kommuniziert werden. Außerdem müssen die Aufnahmen verschlüsselt und manipulationssicher gespeichert und 14 Tage nach ihrer Anfertigung gelöscht werden, wenn sie nicht zur Beweissicherung benötigt werden.

Welche Regeln beim Bodycam-Einsatz bei der Deutschen Bahn gelten, soll bei der Verkehrsministerkonferenz im März besprochen werden. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat zumindest bereits einen konkreten Vorschlag unterbreitet: Demnach solle es eine deutschlandweit einheitliche Aufbewahrungsfrist von Videoaufzeichnungen von bis zu 30 Tagen zur besseren Aufklärung von Vorfällen geben.

Unsere Quellen:

Sendung: WDR 5, Tag um zwölf, 14.02.2026, 12 Uhr

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