Sex gegen Alltag
Als "Laubenmord von Essen" hat diese Kriminalgeschichte von 2014 für viel Aufsehen und Bestürzung gesorgt. Ein 47-jähriger Mann tötet seine Stieftochter Madeleine und vergräbt ihre Leiche im Schrebergarten der Familie. Vorausgegangen waren unglaubliche Geschehnisse, die das Essener Landgericht in blankes Staunen versetzten. Der Angeklagte hatte seine Stieftochter über Jahre hinweg sexuell missbraucht, später geschwängert. Als die inzwischen 23-jährige Frau gemeinsam mit ihrer kleinen Tochter aus der elterlichen Wohnung flieht und Anzeige gegen ihren Stiefvater erstattet, schmiedet der 47-Jährige gemeinsam mit seinem 21-jährigen Sohn einen Racheplan.
Madeleine wächst mit ihrer Mutter, ihrem Stiefvater Gustav S. (Name geändert) und ihrem Halbbruder Dominik S. (Name geändert) auf. Von Ostdeutschland ziehen sie 2009 nach Essen. Spätestens seit ihrem 14. Lebensjahr beginnt der sexuelle Missbrauch an Madeleine. Ihr Stiefvater verlangt in regelmäßigen Abständen sexuelle Handlungen von ihr. Im Gegenzug erhält sie Geschenke, wie ein Handy. Schnell gerät das Mädchen in eine totale Abhängigkeit von ihrem Peiniger, denn solange sie das tut, was er möchte, bekommt sie materielle Gefälligkeiten oder Zugeständnisse, etwa die Erlaubnis, Freunde zu treffen. Für ganz normale, jugendliche Bedürfnisse muss Madeleine sexuelle Gegenleistungen erbringen.
Die restliche Familie bekommt von dem Missbrauch nichts mit, heißt es später vor Gericht. Die Übergriffe sollen nur dann stattgefunden haben, wenn Madeleines Mutter und Halbbruder nicht zu Hause waren. Auch sie leiden unter Gustav S.'s strengem Regiment, gehorchen ihm bedingungslos - aus Angst.
Das Kind kommt
2011 wird Madeleine schwanger von ihrem Stiefvater und bekommt das Kind. Gustav S. sagt ihr, sie solle die Menschen in ihrem Umfeld anlügen und behaupten, das Kind sei durch einen One-Night-Stand mit einem Mann entstanden, den sie flüchtig in der Disko kennengelernt habe. Selbst Madeleines Mutter und Halbbruder erfahren nicht, dass Gustav S. der eigentliche Vater des Kindes ist und glauben an die Lügengeschichte. Die Wahrheit kommt erst später ans Licht, nämlich vor Gericht.
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Die Geburt der gemeinsamen Tochter ändert nichts daran, dass Gustav S. auch weiterhin sexuelle Gefälligkeiten von Madeleine einfordert und sie missbraucht. Er übt weiterhin Druck auf sie aus, kritisiert sie, gibt ihr vor, wie sie das Kind zu erziehen hat. Als Madeleines Tochter zwei Jahre alt ist, hält die junge Mutter die Torturen ihres Stiefvaters nicht mehr aus. Sie passt einen geeigneten Moment ab, als Gustav S. außer Haus ist, packt ihre Sachen und flieht mit ihrer Tochter aus der elterlichen Wohnung.
Endlich Normalität
Madeleine findet erst Zuflucht in verschiedenen Frauenhäusern im Ruhrgebiet, später zieht sie mithilfe des Jugendamtes in ihre eigene Wohnung in Gelsenkirchen. Außerdem erstattet sie Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs gegen ihren Stiefvater Gustav S. Danach bricht sie jeglichen Kontakt zu ihrer Familie ab, das sei besser so, versichert ihr das Jugendamt. Die junge Mutter lernt einen jungen Mann kennen und verliebt sich. Ihr Leben stabilisiert sich, Madeleine schafft es, sich ein eigenes Leben aufzubauen.
Doch der Frieden währt nicht lange. Ihr Stiefvater Gustav S. lässt sie nicht in Ruhe, sucht fieberhaft nach ihr. Er ist wütend auf Madeleine. "Die Tatsache, dass sich seine Stieftochter von ihm gelöst hat und auch noch die gemeinsame Tochter mitgenommen hat, war für Gustav S. eine maximale Kränkung seines allgemeinen Kontrollanspruchs", so die Kölner Kriminalpsychologin Lydia Benecke. Er war wie besessen von der Idee, Madeleine und die gemeinsame Tochter zurück nach Hause zu holen sowie das inzwischen gegen sich laufende Ermittlungsverfahren zur Einstellung zu bringen, indem seine Stieftochter ihre Anzeige wegen des sexuellen Missbrauchs zurückzieht.
Verrat, Vertrauen und eine Gartenlaube
Doch all seine Versuche, sei es Madeleine aufzulauern, sie unter falschen Namen über Facebook anzuschreiben, sogar seinen eigenen Tod vorzutäuschen, bringen nicht den erhofften Erfolg, sie zurückzubringen. Erst als Dominik S. seiner Halbschwester vortäuscht, sie alleine treffen zu wollen, angeblich ohne, dass Gustav S. davon weiß, lässt sich die junge Mutter darauf ein. Kriminalpsychologin Lydia Benecke erklärt Madeleines Verhalten so: "Als sich ihr Bruder freundlich bei ihr meldete, dachte sie, sie könne ihm vertrauen. Es war ihr wichtig, eine Vertrauensperson zu haben. Und gerade deshalb, weil sie ihn vermisst und vertraut hat, hat sie sich auf ein Treffen eingelassen.
Was Madeleine zu dem Zeitpunkt nicht ahnt, ist, dass Gustav S. im Hintergrund die Strippen zieht. So kommt es am 6. Februar 2014, nachdem Madeleine ihre kleine Tochter in der Kita abgegeben hat, am Gelsenkirchener Hauptbahnhof zu dem geplanten Treffen mit Dominik S. Dort angekommen setzt sie sich in das Auto ihres Halbbruders. Plötzlich steigt ihr Stiefvater dazu, verriegelt die Türen, nimmt ihr das Handy ab und fährt los. Er bringt sie in einer Essener Kleingartenanlage in die Gartenlaube der Familie. Dominik S., der später vor dem Landgericht Essen mitangeklagt sein wird, behauptet, er ging nur davon aus, dass sein Vater Madeleine entführen wolle, um das Sorgerecht für die gemeinsame Tochter zugesprochen zu bekommen. Zu seinen Gunsten geht das Gericht davon aus, dass er die Gartenlaube zeitnah verlassen hat und am anschließenden Mord nicht beteiligt war.
Das Landgericht Essen wird später im Urteil festhalten: "Spätestens nach dem Aufbruch des Angeklagten Dominik S. fasste der Angeklagte Gustav S. dann endgültig den Entschluss, seine gegen Madeleine gehegten Rachegedanken in die Tat umzusetzen und diese zu töten. (…) Er fügte ihr zunächst mittels stumpfer Gewalteinwirkung eine Riss-Quetschwunde am Haaransatz zu und tötete sie sodann durch äußeres Ersticken. Anschließend vergrub er ihre Leiche im hinteren Bereich des Schrebergartens."
Ein Abschiedsbrief?
Gustav S. verfasst im Anschluss noch einen Abschiedsbrief im Namen seiner Stieftochter. Darin ist zu lesen, dass sie mit allem überfordert gewesen sein soll, dass sie ihren Stiefvater zu Unrecht des sexuellen Missbrauchs bezichtigt hat und nun vorerst abtauchen würde. Doch die Ermittlungsbehörden glauben dieser Version nicht. Sie nehmen Gustav und Dominik S. fest. Vor Gericht beschuldigen sie sich gegenseitig.
Der Halbbruder ist wegen der Entführung mitangeklagt
Während Dominik S. zugibt, an Madeleines Entführung beteiligt gewesen zu sein, streitet Gustav S. erst alles ab, später behauptet er, sie zwar getötet zu haben, doch es sei ein Unfall gewesen. Das Landgericht Essen glaubt ihm nicht. Es verurteilt ihn wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe und wegen des sexuellen Missbrauchs zu weiteren fünf Jahren Haft. Außerdem stellt es die besondere Schwere der Schuld fest. Dominik S. wird wegen Freiheitsberaubung zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt.
Die Frage, die alle Beteiligten im Prozess außerdem beschäftigte: Hätte Madeleines Tod verhindert werden können? Haben die Behörden alles getan, um sie zu schützen? Das zuständige Jugendamt sagt, Madeleine habe nicht um besonderen Schutz gebeten. Vorwürfe macht man sich deshalb nicht, so Alfons Wissmann vom Jugendamt Gelsenkirchen: "Es gab keine Hinweise darauf, dass das Kind oder die Mutter in Gefahr waren. Das haben wir nicht gewusst." Madeleines Tochter wächst bei Pflegeeltern auf, heißt es. Sie ist heute 13 Jahre alt.
