Vier Kinder getötet: Die grausamen Taten von "Kirmes-Mörder" Jürgen Bartsch

Von Katharina Hollstein

In den 1960er-Jahren verschwinden bei Velbert-Langenberg mehrere Jungen. Die Ermittlungen fördern grausame Verbrechen zutage.

Schwarz-Weiß Aufnahme von Ermittlern vor dem Bunker in Velbert.

Sommer 1966: In einem Luftschutzbunker in Velbert-Langenberg finden Polizeibeamte die Überreste von vier Jungen. Sie waren zwischen acht und 13 Jahre alt und wurden zwischen 1962 und 1966 auf brutale Weise getötet. Die Jungen wurden missbraucht, gequält und ihre Leichen zerstückelt.

Archivaufnahme von Peter Frese. Er schaut nachdenklich in die Kamera und trägt eine große Brille.

Der damals 14-jährige Peter Freese, hier als Erwachsener im Bild, sollte das fünfte Opfer sein. Am 18. Juni 1966 wird er ebenfalls in den Bunker verschleppt, doch er kann sich befreien und fliehen. Die Polizei startet eine große Suchaktion nach dem Täter.

Schwarz-Weiß Aufnahme von Jürgen Bartsch.

Der entscheidende Hinweis kommt von einem Malermeister. Dessen Sohn sei schon 1961 von einem jungen Mann namens Jürgen Bartsch entführt worden. Doch das Kind habe fliehen können. Bartsch gab damals bei der Vernehmung an, beide hätten im Bunker nur "herumgebalgt". Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen ein.

Foto von einem beleuchteten Riesenrad.

Die Polizei nimmt Bartsch fest. Seine Taten streitet der Metzgergeselle nicht ab. Im Gegenteil - er erzählt den Ermittlern alles. Auch, wie er seine Opfer gefunden hat. Er sei viel in der Umgebung unterwegs gewesen, zum Beispiel auf dem Jahrmarkt. So erhält er seinen traurigen Spitznamen: der "Kirmes-Mörder".

Rechtspsychologin Sabine Nowara im Interview.

Bei seiner ersten Tat im März 1962 war Bartsch 15 Jahre alt. Empathie habe ihm gänzlich gefehlt, sagt Rechtspsychologin Sabine Nowara. Ihr Doktorvater war einer der Gerichtsgutachter im Bartsch-Prozess. Es sei Bartsch um sexuellen Lustgewinn gegangen. Eine Persönlichkeits- und Sexualitätsstörung solchen Ausmaßes sei sehr selten.

Schwarz-Weiß Aufnahme von Menschen, die sich im Wuppertaler Landgericht versammelt haben.

Zu Prozessbeginn Ende November 1967 versammeln sich hunderte Schaulustige am Landgericht Wuppertal. Das Interesse der Öffentlichkeit an den Mordfällen ist extrem groß. Einige wollen Jürgen Bartsch sogar lynchen.

Portraitaufnahme von Matthias Roth.

Matthias Roth ist Strafrichter und heute Pressesprecher des Landgerichts Wuppertal. Er bezeichnet die Verhandlungen gegen Bartsch als "Jahrhundert-Prozess". Die Taten würden gleich mehrere Mordmerkmale aufweisen, wie Befriedigung des Geschlechtstriebs, Mordlust und Heimtücke.

Schwarz-Weiß-Aufnahme von Jürgen Bartsch im Gerichtssaal.

Im Dezember 1967 fällt das erste Urteil. Der 21-jährige Bartsch wird zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt. Die Kammer wendet Erwachsenenstrafrecht an. Auch Bartschs psychisches Krankheitsbild hat für sie keine Auswirkungen auf das Urteil. Ein umstrittenes Vorgehen.

Aufnahme vom Bundesgerichtshof in Düsseldorf.

Die Verteidigung legt beim Bundesgerichtshof Revision ein. Mit Erfolg. 1971 beginnt in Düsseldorf der zweite Prozess. Er beleuchtet die Kindheit von Bartsch intensiver.

Kinderfoto von Jürgen Bartsch.

Seine leibliche Mutter ließ Bartsch nach der Geburt im Krankenhaus zurück. Ein Jahr später wurde er adoptiert. Doch die Eltern hatten wenig Zeit für ihn. Bartsch kam in ein streng katholisches Internat. Dort soll er Gewalt und Missbrauch erlebt haben.

Schwarz-Weiß-Aufnahme von Jürgen Bartsch beim Prozess.

Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass Bartsch nur eingeschränkt schuldfähig ist. Er wird zu zehn Jahren Jugendstrafe mit anschließender Unterbringung in einer Psychiatrie verurteilt.

Symbolfoto Gefängnis.

Aber sein Trieb zu töten, belastet ihn auch in der Haft weiter. "Man fühlt sich bedrängt", erzählt er auf einer alten Tonbandaufnahme. "Das ist ja nicht so, als ob man dachte: Jetzt hast du gerade nichts zu tun, jetzt bringst du mal einen Menschen um."

Symbolfoto Gefängnis.

Bartsch versucht, seine Mordtriebe loszuwerden. Er möchte eine Gehirnoperation. Doch Ärzte lehnen den Eingriff ab. Mit einer Kastration hofft Bartsch, zumindest seinen Sexualtrieb ausschalten zu können. 1976 wird er operiert.

Archivaufnahme von Jürgen Bartsch.

Doch ein Pfleger dosiert das Betäubungsmittel für die OP viel zu hoch. Mit 29 Jahren stirbt Jürgen Bartsch. Er wird anonym in Essen beerdigt.

Sommer 1966: In einem Luftschutzbunker in Velbert-Langenberg finden Polizeibeamte die Überreste von vier Jungen. Sie waren zwischen acht und 13 Jahre alt und wurden zwischen 1962 und 1966 auf brutale Weise getötet. Die Jungen wurden missbraucht, gequält und ihre Leichen zerstückelt.

Der damals 14-jährige Peter Freese, hier als Erwachsener im Bild, sollte das fünfte Opfer sein. Am 18. Juni 1966 wird er ebenfalls in den Bunker verschleppt, doch er kann sich befreien und fliehen. Die Polizei startet eine große Suchaktion nach dem Täter.

Der entscheidende Hinweis kommt von einem Malermeister. Dessen Sohn sei schon 1961 von einem jungen Mann namens Jürgen Bartsch entführt worden. Doch das Kind habe fliehen können. Bartsch gab damals bei der Vernehmung an, beide hätten im Bunker nur "herumgebalgt". Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen ein.

Die Polizei nimmt Bartsch fest. Seine Taten streitet der Metzgergeselle nicht ab. Im Gegenteil - er erzählt den Ermittlern alles. Auch, wie er seine Opfer gefunden hat. Er sei viel in der Umgebung unterwegs gewesen, zum Beispiel auf dem Jahrmarkt. So erhält er seinen traurigen Spitznamen: der "Kirmes-Mörder".

Bei seiner ersten Tat im März 1962 war Bartsch 15 Jahre alt. Empathie habe ihm gänzlich gefehlt, sagt Rechtspsychologin Sabine Nowara. Ihr Doktorvater war einer der Gerichtsgutachter im Bartsch-Prozess. Es sei Bartsch um sexuellen Lustgewinn gegangen. Eine Persönlichkeits- und Sexualitätsstörung solchen Ausmaßes sei sehr selten.

Zu Prozessbeginn Ende November 1967 versammeln sich hunderte Schaulustige am Landgericht Wuppertal. Das Interesse der Öffentlichkeit an den Mordfällen ist extrem groß. Einige wollen Jürgen Bartsch sogar lynchen.

Matthias Roth ist Strafrichter und heute Pressesprecher des Landgerichts Wuppertal. Er bezeichnet die Verhandlungen gegen Bartsch als "Jahrhundert-Prozess". Die Taten würden gleich mehrere Mordmerkmale aufweisen, wie Befriedigung des Geschlechtstriebs, Mordlust und Heimtücke.

Im Dezember 1967 fällt das erste Urteil. Der 21-jährige Bartsch wird zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt. Die Kammer wendet Erwachsenenstrafrecht an. Auch Bartschs psychisches Krankheitsbild hat für sie keine Auswirkungen auf das Urteil. Ein umstrittenes Vorgehen.

Die Verteidigung legt beim Bundesgerichtshof Revision ein. Mit Erfolg. 1971 beginnt in Düsseldorf der zweite Prozess. Er beleuchtet die Kindheit von Bartsch intensiver.

Seine leibliche Mutter ließ Bartsch nach der Geburt im Krankenhaus zurück. Ein Jahr später wurde er adoptiert. Doch die Eltern hatten wenig Zeit für ihn. Bartsch kam in ein streng katholisches Internat. Dort soll er Gewalt und Missbrauch erlebt haben.

Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass Bartsch nur eingeschränkt schuldfähig ist. Er wird zu zehn Jahren Jugendstrafe mit anschließender Unterbringung in einer Psychiatrie verurteilt.

Aber sein Trieb zu töten, belastet ihn auch in der Haft weiter. "Man fühlt sich bedrängt", erzählt er auf einer alten Tonbandaufnahme. "Das ist ja nicht so, als ob man dachte: Jetzt hast du gerade nichts zu tun, jetzt bringst du mal einen Menschen um."

Bartsch versucht, seine Mordtriebe loszuwerden. Er möchte eine Gehirnoperation. Doch Ärzte lehnen den Eingriff ab. Mit einer Kastration hofft Bartsch, zumindest seinen Sexualtrieb ausschalten zu können. 1976 wird er operiert.

Doch ein Pfleger dosiert das Betäubungsmittel für die OP viel zu hoch. Mit 29 Jahren stirbt Jürgen Bartsch. Er wird anonym in Essen beerdigt.

Stand: 09.01.2026, 07:53 Uhr