Zwei Personen sitzen sich gegenüber, die eine hält ein Klemmbrett in der Hand, der andere macht mit den Fingern eine Raute.

Psychiater bricht Schweigepflicht: Wann ist das erlaubt?

18-Jähriger erzählt seinem Psychiater, dass er Serienmörder werden will

Stand:

Ein 18-Jähriger will Serienmörder werden. Um diesem Ziel näher zu kommen, beschließt der Mann, einen zufällig ausgewählten Menschen umzubringen und erzählt seinem Psychiater von dem Plan. Der Arzt bricht seine Schweigepflicht und wendet sich an die Polizei. Doch war das legal? Ein Strafrechtler gibt Antworten.

Von Tobias Lickes
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18-Jähriger will Serienmörder werden

Dortmund, März 2021: Ein 18-Jähriger geht mit einem Messer in den Rahmer Wald im Nordwesten von Dortmund. Sein Ziel: einen Menschen töten - egal wen, denn es soll nicht der einzige Mord bleiben. Felix B. (Name geändert) möchte nämlich Serienmörder werden. Zur selben Zeit fährt ein 23-Jähriger mit dem Fahrrad durch den Wald und legt eine Pause ein. Er lehnt sich an sein Fahrrad, zündet sich einen Joint an und schaut auf sein Handy. So steht es später im Urteil des Landgerichts Dortmund.

Genau in dem Moment beschließt Felix B., den Fahrradfahrer anzugreifen. Er zückt sein Messer und greift ihn aus dem Nichts an. Anders als vom Täter geplant, kann das Opfer schwer verletzt entkommen. Weitere Hintergründe zu dem Fall zeigen wir bei WDR Lokalzeit MordOrte auf YouTube.

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Felix B. ist zu dem Zeitpunkt bereits seit einiger Zeit in psychologischer Behandlung. Er erzählt seinem Psychiater in der LWL-Klinik Marl-Sinsen nicht nur von seinem Angriff auf den Radfahrer im Rahmer Wald, sondern auch von seinen Plänen, weitere Menschen anzugreifen, um sie zu töten - mit dem einzigen Motiv, Serienmörder zu werden.

Der Psychiater beschließt, seine Schweigepflicht zu brechen und meldet sich bei der Polizei. Vor allem durch seine detaillierten Aussagen kann später das Verfahren gegen den 18-jährigen Felix B. am Landgericht Dortmund eröffnet werden. Aber durfte der Psychiater so ohne weiteres zur Polizei gehen? Schließlich gilt in Deutschland das Prinzip der ärztlichen Schweigepflicht. Damien Nippen ist Strafrechtler an der Universität zu Köln und gibt Antworten.

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Schweigepflicht vs. Menschenleben

Lokalzeit: Wie bewerten Sie den vorliegenden Fall? Durfte der Psychiater einfach seine Schweigepflicht brechen?

Nippen: Das ist eine sehr schwierige Frage, die stark von den Umständen des Einzelfalls abhängt. Grundsätzlich ist es natürlich so, dass ein Arzt das nicht darf. Es besteht eine Schweigepflicht und die ist auch strafrechtlich geschützt. Wenn wir in dem vorliegenden Fall erstmal nur betrachten, dass der Psychiater gegenüber der Polizei über die bereits begangene Tat berichtet hat, dann wäre es tatsächlich so, dass er die Schweigepflicht nach allgemeiner Meinung nicht hätte brechen dürfen. Denn nur, um die Strafverfolgung zu unterstützen - so die überwiegende Meinung der Rechtswissenschaft - ist es nicht gerechtfertigt, die Schweigepflicht zu brechen.

Strafrechtler Damien Nippen sitzt in seinem Büro vor einem Bücherregal.

Damien Nippen ist Strafrechtler an der Universität zu Köln

Lokalzeit: Was war dann in diesem Fall anders?

Nippen: In dem Fall kommt die Besonderheit dazu, dass der Täter nicht nur darüber berichtet hat, was geschehen ist. Vielmehr konnte der Psychiater davon ausgehen, dass das Vorhaben bestand, noch weitere Tötungsdelikte zu begehen. Aus dem Urteil geht hervor, dass Felix B. die Tat absichtlich so begangen hat, um unerkannt zu bleiben. Er wollte offensichtlich in der Situation sein, noch weitere Taten begehen zu können. Zudem hat er in den Therapiesitzungen immer wieder erwähnt, dass er fasziniert ist von Serienmördern und hat als Grund für die Tat angegeben, dass er selbst Serienmörder werden will. Der Psychiater hat also mit dem Brechen der Schweigepflicht möglicherweise noch bevorstehende Taten verhindert.

Lokalzeit: Also mit anderen Worten: Nur der konkrete Mordversuch im Rahmer Wald hätte nicht ausgereicht, um dem Arzt zu erlauben, seine Schweigepflicht zu brechen?

Nippen: Genau. Erst wenn andere Menschenleben gefährdet sind, also es um bevorstehende Straftaten geht, ist es erlaubt, die Schweigepflicht zu brechen. Denn dann geht es um ganz greifbare Interessen von anderen Menschen, eben um das Leib und Leben von anderen - und das war bei dem vorliegenden Fall gegeben.

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Mögliche Konsequenzen

Lokalzeit: Welche Voraussetzungen müssen generell erfüllt sein, damit ein Arzt oder ein Psychiater seine Schweigepflicht brechen darf?

Nippen: Es hängt ein bisschen davon ab, wie konkret die Pläne eines Täters sind beziehungsweise waren. Es ist gerade bei Therapeuten wahrscheinlich sehr üblich, dass Patienten Gewaltfantasien haben. Aber eine Gewaltfantasie ist natürlich noch nicht das konkrete Vorhaben, eine Straftat zu begehen. Erst dann aber besteht eben diese Möglichkeit oder sogar die Pflicht, das bei der Behörde anzuzeigen. 

Lokalzeit: Welches Risiko besteht für den Psychiater oder Arzt, wenn er sich an die Behörden wendet?

Nippen: Wenn das Brechen der Schweigepflicht nicht gerechtfertigt ist, macht der Arzt sich möglicherweise strafbar und ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Für die Ärzte ist es allerdings oftmals noch schwerwiegender, dass ihre ärztliche Zulassung im Falle einer Straftat widerrufen werden könnte.

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