Sorgerecht und Gewaltschutz

Westpol 30.11.2025 18:04 Min. UT DGS Verfügbar bis 30.11.2030 WDR

Laut Istanbul-Konvention, Artikel 31, müssen Familiengerichte bei Streitigkeiten um das Sorge- oder Umgangsrechts häusliche Gewalt berücksichtigen. Opfer und gemeinsame Kinder sollen geschützt werden. Nur machen das viele Familiengerichte nicht. Häusliche Gewalt blenden sie bei der Beurteilung um das Umgangs- und Sorgerecht aus. Für die Opfer - in ständiger Angst, die Gewalt könnte wieder passieren, beginnt dann oftmals eine Odyssee. Westpol hat mit einer betroffenen Mutter darüber gesprochen.

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