Westpol. 30.11.2025. 18:04 Min.. UT.
DGS. Verfügbar bis 30.11.2030. WDR.
Laut Istanbul-Konvention, Artikel 31, müssen Familiengerichte bei Streitigkeiten um das Sorge- oder Umgangsrechts häusliche Gewalt berücksichtigen. Opfer und gemeinsame Kinder sollen geschützt werden. Nur machen das viele Familiengerichte nicht. Häusliche Gewalt blenden sie bei der Beurteilung um das Umgangs- und Sorgerecht aus. Für die Opfer - in ständiger Angst, die Gewalt könnte wieder passieren, beginnt dann oftmals eine Odyssee. Westpol hat mit einer betroffenen Mutter darüber gesprochen.