Wenn die Pflege unbezahlbar wird – was bedeutet das für Betroffene?
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Was passiert, wenn Betroffene die Pflege nicht mehr selbst bezahlen können? Was bedeutet das für Eigenheim oder Erspartes? Und in welchen Fällen müssen Angehörige für die Kosten aufkommen? Darüber sprechen wir mit Ulrike Kempchen, Rechtsanwältin beim BIVA-Pflegeschutzbund.
- Sendehinweis: Hier und heute | 23. Januar 2026, 16.15 - 18.00 Uhr | WDR
Welche Kosten auf Pflegebedürftige zukommen
Dass Menschen die Pflegekosten nicht mehr allein stemmen können – das sei inzwischen ein grundsätzliches Problem, sagt Ulrike Kempchen, Leiter Recht beim BIVA-Pflegeschutzbund. Denn „Die Kosten bei der stationären Versorgung sind mittlerweile so hoch, dass sie mit einer Durchschnittsrente gar nicht mehr zu bezahlen sind.“
Im Bundesdurchschnitt muss ein Heimbewohner in der vollstationären Pflege in einem Pflegeheim derzeit monatlich 2948 Euro dazuzahlen, wie aus dem jüngsten Pflegeatlas des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) hervorgeht. In Nordrhein-Westfalen ist die Eigenbeteiligung mit 3314 Euro im bundesweiten Vergleich am höchsten.
Der Grund für die hohe Eigenbeteiligung: „Durch die Pflegeversicherung bekommt man ja lediglich einen Zuschuss zu den reinen Pflegekosten“, sagt Ulrike Kempchen. Weitere Kosten wie etwa für Unterkunft und Verpflegung müssen Betroffene komplett selbst zahlen. Und das Problem werde sich künftig wohl weiter verschärfen: „Die Pflegekosten werden stetig teurer, und die Renten und Pensionen steigen nicht im gleichen Maße.“
Wenn die Pflege unbezahlbar wird – was bedeutet das für Betroffene?
Hier und heute. 23.01.2026. 06:45 Min.. Verfügbar bis 23.01.2028. WDR.
Was passiert, wenn Betroffene die Kosten nicht bezahlen können
Unterkunftskosten werden nicht von der Pflegeversicherung gedeckt.
Die gute Nachricht: „Auch wenn jemand die Kosten nicht bezahlen kann, wird zum Glück niemand in Deutschland unter der Brücke gepflegt“, sagt Ulrike Kempchen. Für diesen Fall gibt es die sogenannte „Hilfe zur Pflege“. Dabei handelt es sich um eine Sozialleistung, die dann die Kosten übernimmt. Betroffene oder ihre Angehörigen müssen dafür einen Antrag auf Sozialhilfe stellen. Voraussetzung ist allerdings, dass die „eigenen Mittel“ tatsächlich nicht ausreichen. Und dabei gilt: „Bevor der Staat einspringt, muss man das eigene Geld oder seine Vermögenswerte für die Pflege ausgegeben haben“, sagt Kempchen. „Abgesehen von einem Schonbetrag von 10 000 Euro.“
Bedeutet: Unter Umständen müssen pflegebedürftige Eigenheimbesitzer auch ihre Immobilie verkaufen, wenn ihr Geld nicht mehr reicht, um die Pflegekosten zu bezahlen. Dabei gelten allerdings Ausnahmen: „Zum Beispiel, wenn der Ehepartner oder die Kinder in dem Haus leben, dann ist es in der Regel geschützt“, sagt Kempchen. „Da kommt es allerdings immer auf den Einzelfall an.“
Was das für die Angehörigen bedeutet
Die Rechtslage sei da aber ganz klar: „Es soll nicht das Erbe für die nächste Generation geschützt werden“, sagt Kempchen. Wer Haus oder Wohnung für seine Kinder bewahren möchte, sollte diese möglichst frühzeitig an sie überschreiben, rät Kempchen. Denn zu lange sollte man damit nicht warten: „Der Sozialhilfeträger kann solche Schenkungen zehn Jahre lang zurückfordern.“
Unter Umständen werden allerdings auch die Kinder selbst kontaktiert, wenn das Geld ihrer Eltern nicht ausreicht, um die Pflegekosten zu decken. Einspringen müssen diese allerdings erst ab einem „bereinigten Jahreseinkommen“ von 100 000 Euro, sagt Kempchen. Wer weniger verdient, muss nichts zahlen. Und auch Vermögenswerte wie Immobilien spielen dann keine Rolle. Und: Andere Angehörige wie etwa Geschwister sind grundsätzlich nicht unterhaltspflichtig.
Jeder aber sollte sich frühzeitig Gedanken um diese Dinge machen, rät Ulrike Kempchen. Und wenn abzusehen ist, dass man die Kosten für die Pflege nicht bezahlen kann, „dann sollte man schon jetzt seine Unterlagen sortieren". Denn wenn sich am Ende die Angehörigen darum kümmern müssen, „dann ist das richtiger Stress“.