- Sendehinweis: Hier und heute | 14. Januar 2026, 16.15 - 18.00 Uhr | WDR
Rund 5,7 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Tendenz steigend. Mehr als 80 % der Betroffenen werden zuhause versorgt. Studien gehen von 7,1 Millionen pflegenden An- und Zugehörigen aus, ohne die das deutsche Pflegesystem kollabieren würde.
Viele geraten dabei an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Umso wichtiger ist es, dass pflegende Angehörige auch auf sich selbst achten und entsprechend alle Möglichkeiten kennen und ausschöpfen.
Wer sind pflegende Angehörige?
Als pflegende Angehörige gelten alle, die eine nahestehende pflegebedürftige Person aus Familie regelmäßig, nicht erwerbsmäßig unterstützen. Die Pflege Zuhause wird dabei vor allem von engen Angehörigen geleistet: Töchter oder Söhne, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartnern. Nach wie vor sind es überwiegend Frauen (60-80 %), die diese Arbeit leisten. . Auch enge Freunde oder Nachbarn – die sogenannten Zugehörigen – übernehmen diese Aufgabe immer häufiger.
Entlastung auf drei verschiedenen Ebenen
Organisatorisch
Durch Tages- und Kurzzeitpflegeangebote werden pflegende Angehörige gezielt entlastet.
Dazu gehört zuerst die gezielte und kompetente Beratung, bspw. durch die Pflegekassen, Pflegeberatungsstellen, lokale Anlaufstellen der Gemeinden sowie vom Landesministerium oder Wohlfahrtsverbände. Auch nachbarschaftliche Netzwerke und ambulante Pflegedienste können für Entlastung sorgen.
Außerdem zählen auch Angebote wie die Tages- und Kurzzeitpflege oder spezielle Kuren für pflegende Angehörige dazu, die den Betroffenen ermöglichen eine „Auszeit“ zu haben.
Finanziell
Für pflegende Angehörige gibt es auf direktem Weg keine finanzielle Unterstützung. Zahlungen über die Pflegekasse gehen immer an die Pflegebedürftigen.
Als pflegender Angehöriger können unter bestimmten Bedingungen Rentenpunkte gesammelt werden, wenn maximal 30 Stunden pro Woche noch einer regulären Arbeit nachgegangen wird und einen recht komplexen Fragebogen ausgefüllt wird.
Zusätzlich besteht ab Pflegegrad 1 Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat für Alltagshilfe (Höhe bleibt für alle Pflegegrade gleich). Davon kann ein zertifizierter Alltagshelfer für einige Stunden pro Woche Aufgaben übernehmen und die Angehörigen entlasten.
Ab Pflegegrad 2 besteht zusätzlich Anspruch auf Tagespflege. Die ist grundsätzlich unabhängig vom Pflegegeld und wird zusätzlich gewährt, ohne dass das Pflegegeld gekürzt wird, wobei die Pflegekasse die Kosten für Pflege und Betreuung bis zu einem bestimmten Budget übernimmt. Angehörige können die Pflegebedürftigen so bspw. mind. einen Tag pro Woche in einer Einrichtung unterbringen.
Anrecht auf eine stationäre Kur oder Reha haben grundsätzlich alle pflegenden An- und Zugehörigen, die aus medizinischen Gründen eine Auszeit benötigen. Das heißt, es muss eine ärztliche Diagnose vorliegen bspw. dauerhafte Erschöpfung, Herz- oder Magenbeschwerden, Rücken. Und Gelenkschmerzen, Schlafstörungen oder Depression.
Entlastung für pflegende Angehörige
Hier und heute. 14.01.2026. 13:13 Min.. Verfügbar bis 14.01.2028. WDR.
Emotional
Selbsthilfegruppen ermöglichen einen wertvollen Austausch und bieten emotionale Entlastung.
Auch die emotionale Unterstützung ist für pflegende Angehörige ganz wichtig. In erster Linie z. B. in Selbsthilfegruppen. Angebote gibt es sowohl in Form von lokalen Gruppen treffen, als auch online.
Welche Auszeitmöglichkeiten gibt es für pflegende Angehörige von der Arbeit ?
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
Betroffene können eine zehntägige Auszeit von der Arbeit nehmen, wenn sie kurzfristig eine neue Pflegesituation für einen nahen Angehörigen organisieren müssen. Die zehntägige Auszeit wird mit einer Lohnersatzleistung – dem Pflegeunterstützungsgeld – verknüpft. Das Pflegeunterstützungsgeld wird bei der Pflegeversicherung der zu pflegenden Person beantragt und gibt Familien die Möglichkeit, sich im Notfall um ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern, ohne sich um den Lohnausfall sorgen zu müssen.
Pflegezeit
Beschäftigte haben einen Rechtsanspruch auf eine bis zu sechsmonatige teilweise oder vollständige Freistellung, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen.
Darüber hinaus besteht Anspruch auf eine bis zu sechs Monate dauernde vollständige oder teilweise Freistellung für die – auch außerhäusliche – Betreuung von minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen.
Begleitung in der letzten Lebensphase
Auch für die Sterbebegleitung dürfen sich nahe Angehörige freistellen lassen – für bis zu drei Monaten. Wie bei der Pflegezeit gibt es diesen Anspruch nur in Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten.
Familienpflegezeit
Wer sich über einen längeren Zeitraum um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung kümmern muss, kann eine Freistellung nach dem Familienpflegezeitgesetz in Anspruch nehmen. Beschäftigte sind für die Dauer von bis zu 24 Monaten bei einer verbleibenden Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden hierfür teilweise freizustellen.
Diese Freistellungsmöglichkeit gilt auch für die außerhäusliche Betreuung von minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen. Die Familienpflegezeit können Beschäftigte in Anspruch nehmen, die bei Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten tätig sind.
Die Freistellung vom Job darf maximal 24 Monate betragen. Bei Pflegezeit, Familienpflegezeit und Begleitung in der letzten Lebensphase wird kein Lohnausgleich bezahlt. Es kann aber ein zinsloses Darlehen in Anspruch genommen werden.