In Sachen Strom gibt es eine gute und eine schlechte Nachricht. Die schlechte zuerst: Bei der Stromsteuer wird sich für die meisten Menschen erstmal nichts ändern. Die Steuer wird für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht gesenkt - im Koalitionsausschuss konnten sich die Spitzen von Union und SPD am Mittwochabend nicht einigen. Die Parteien fanden keine Möglichkeit, die Steuersenkung zu finanzieren. Für eine Senkung wären im Jahr 2026 5,4 Milliarden Euro nötig gewesen, heißt es. Bis neues Geld da sei, könne es die Vergünstigungen nicht geben.
Die gute Nachricht: Es gibt trotzdem Möglichkeiten, wie ihr eure Ausgaben für Strom schon jetzt dauerhaft senken könnt. Eine davon sind: Balkonkraftwerke. Sie werden oft sogar gefördert. Kein Wunder, dass sie immer beliebter werden. Wer selbst über eine eigene Anlage nachdenkt, für den gibt es alle praktischen Infos in dem folgenden FAQ:
Eine Million Balkonkraftwerke in Betrieb
WDR Studios NRW. 11.06.2025. 01:55 Min.. Verfügbar bis 11.06.2027. WDR Online.
- Wie funktioniert eine Solaranlage für den Balkon?
- Funktioniert die Anlage auf jedem Balkon?
- Geht das auch woanders?
- Können Vermieter das verbieten?
- Wie viel Strom produziert eine Stecker-Solaranlage?
- Was kostet eine Stecker-Solaranlage?
- Müssen Balkonkraftwerke angemeldet werden?
- Fördert der Staat den Kauf einer Anlage?
Wie funktioniert eine Solaranlage für den Balkon?
Die Solarmodule sind im Set erhältlich. Mitgeliefert werden ein bis maximal zwei Module, eine Haltevorrichtung und der Wechselrichter. Die Anlage lässt sich mit ein paar Handgriffen am Balkon, auf der Garage oder auch an der Hauswand anbringen. Ein Modul reicht in der Regel aus. Es ist etwa einen Meter mal 1,70 Meter groß.
Der Wechselrichter wandelt den Gleichstrom vom Solarmodul in Wechselstrom für das Stromnetz um. Per Kabel und Stecker wird die Anlage dann einfach an eine Steckdose angeschlossen und der Strom ins Hausnetz eingespeist. Die Haushaltsgeräte verbrauchen dann zuerst den kostenlosen Sonnenstrom. Reicht der nicht mehr aus, wird der Strom wieder regulär über den Stromanbieter bezogen. Mini-Anlagen dürfen maximal 800 Watt Strom ins Hausnetz befördern. Alles darüber wird ins öffentliche Netz weitergereicht. Dafür gibt es allerdings anders als bei großen Photovoltaik-Anlagen kein Geld.
Funktioniert die Anlage auf jedem Balkon?
Entscheidend ist die Ausrichtung. Der Balkon sollte im Idealfall Richtung Süden zeigen und nicht durch Bäume verschattet werden. Auch Ausrichtungen nach Süd-Ost und Süd-West funktionieren.
Praktisch ist der kostenlose Stecker-Solar-Simulator, den die Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin entwickelt hat. Online lässt sich damit ganz einfach berechnen, ob sich eine Solaranlage auf dem eigenen Balkon lohnt:
Geht das auch woanders?
Auf alle Fälle. Wichtig ist nur, dass der Ort genug Sonne abbekommt und die Anlage sicher befestigt werden kann. Das ist zum Beispiel:
- auf der Terrasse,
- im Garten,
- auf einer Dachfläche über der Wohnung oder vor dem Fenster,
- auf dem Garagendach oder Carport,
- auf einer Außenwandfläche.
Können Vermieter das verbieten?
Nein. Früher durften sie das, jetzt nicht mehr. Denn der Bundestag hat Mitte des vergangenen Jahres beschlossen, dass Vermieter und Hausgemeinschaften nun einen triftigen Grund brauchen, um die Anlagen zu verhindern. Zum Beispiel, wenn das Haus unter Denkmalschutz steht.
Damit genießen die Balkonkraftwerke einen ähnlichen Status wie Ladestationen für E-Fahrzeuge und Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit. Das gilt aber nur für echte Steckersolargeräte mit einem Wechselrichter mit maximal 800 Watt Anschlussleistung. Diese seien so konzipiert, dass Laien sie anschließen könnten, sagt der Bundesverband Solarwirtschaft.
Auf dem Markt gebe es inzwischen jedoch auch vermehrt größere Selbstbau-Sets, die als Balkonkraftwerke angeboten würden, aber keine Steckersolargeräte seien. Diese müssten vom Elektrofachbetrieb angeschlossen und beim Netzbetreiber angemeldet werden. Das gelte auch für Systeme mit Batteriespeicher.
Wie viel Strom produziert eine Stecker-Solaranlage?
Das hängt immer davon ab, wie groß die Anlage ist und wie viele Module man installiert. Die produzierte Strommenge reicht aber oft locker, um den Laptop zu betreiben, das Handy zu laden, Fernsehen zu schauen oder die Waschmaschine laufen zu lassen.
Eng wird es dagegen beim Herd, dem Wäschetrockner oder dem Backofen. Geschätzt deckt so eine Anlage aber mittlerweile zwischen 10 und 15 Prozent des jährlichen Gesamt-Strombedarfs eines Zwei-Personen-Haushalts ab.
Eine Notstromversorgung im Fall eines Blackouts wie neulich in Spanien und Portugal ist damit übrigens nicht möglich. Aber wenn man zusätzlich einen Batteriespeicher hat, können immerhin einzelne Geräte in so einem Fall weiterbetrieben werden.
Was kostet eine Stecker-Solaranlage?
Je nachdem, wie groß sie sein soll, ist man - je nach Anbieter und Einzelhändler - mit wenigen hundert Euro dabei. Wer handwerklich nicht so versiert ist, braucht dann vielleicht Hilfe bei der Montage und Ausrichtung der Mini-Solaranlage.
Die Hersteller geben lange Garantien von bis zu 25 Jahren. Beim Kauf sollte man darauf achten, dass der Hersteller des Geräts den Sicherheitsstandard der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie einhält (DGS 0001:2019-10).
Die Stiftung Warentest hat neulich Mini-Solaranlagen getestet und nur zwei Anbieter für gut befunden. Bei den anderen waren zum Beispiel die Halterungen bei starkem Wind nicht besonders stabil:
Müssen Balkonkraftwerke angemeldet werden?
Ja, aber das ist schnell gemacht. Es reicht mittlerweile eine Registrierung im Marktstammregister der Bundesnetzagentur. Das geht mit wenigen Klicks - und zwar hier:
Fördert der Staat den Kauf einer Anlage?
Ja, grundsätzlich schon. Viele Städte, Kreise und Regionalverbände haben Förderprogramme für den Kauf von Stecker-Solaranlagen aufgelegt. Die Programme kommen offenbar so gut an, dass die Töpfe momentan leer sind. In mehreren Städten gibt es aktuell gar keine Förderung: in Münster, Dortmund, Bielefeld und Arnsberg zum Beispiel. Auch in Köln werden derzeit keine neuen Anträge angenommen.
"Doch Vorsicht: Oftmals werden in den Förderbedingungen auch Anforderungen festgelegt, etwa der Einsatz einer speziellen Einspeisesteckdose, die Überprüfung der Elektroinstallation durch einen Elektriker oder die Übernahme von Installationskosten für das Setzen eines neuen Zählers", schreibt die Verbraucherzentrale. Um keine Probleme mit der Förderung zu bekommen, müssten diese Punkte dann auch zwingend umgesetzt werden.
Unsere Quellen:
- Bundesnetzagentur
- Bundesverband Solarwirtschaft
- Nachrichtenagentur dpa
- Marktstammdatenregister
- Verbraucherzentrale
- TÜV Nord
- Pressestellen der Städte Münster, Dortmund, Arnsberg und Bielefeld
- Website Stadt Köln
Kommentare zum Thema
Es kann jeder wissen. Ich bin froh, heize schon seit Jahrzehnten mit Nachtspeicher - Stromöfen. Dortmals vom Staat gefördert. Mit Computersteuerung. Ja, der Strompreis ist nicht billig aber viele Vorteile sind vorhanden die die Stromrechnung mildert am Ende vom Jahr. Keine Kosten für eine Wartung, keine Kaminrechnung, benötige keinen Heizungskeller mit den teuren Geräten, kein Öl oder Gas. Wärmepumpe fällt weg. Monatlich einen Stromabschlag mit den Stromanbieter abgesprochen, evtl. Nachzahlung ist aufgeteilt auf 12 Monate hinnehmbar. Keine Solarzellen, keine Handwerker. Ein neuer Ofen mit Montage kostet 3000 Euro, falls einer den Geist aufgeben sollte. Diese Heizung ist Umweltfreundlich für die Nachbarn und bequem zu bedienen. Strom wird nie verboten werden, dass ist gewiss. Will damit wirklich nicht angeben, aber ich geniesse es von der Regierung keine Vorschriften wegen Heizung zu bekommen. Mein Dach und Balkon bleiben ebenfalls verschont. Bei Stromausfall im Land ist vorgesorgt.
Ich wohne in einem Haus BJ ca. 1960. Vor 2 Jahren habe ich mir ein Balkonkraftwerk gekauft. Der alte Stromzähler mit Drehscheibe drehte mittags rückwärts. Nach der Anmeldung dauerte es nicht lange und Westnetz baute einen modernen Stromzähler ein. Seitdem programmiere ich Wasch- und Spülmaschine auf die Mittagszeit. Warum bitte wird nun der eingespeiste Strom nicht mehr vergütet? Wer profitiert nun davon? Wenn es die Verbraucher wären, wäre es ja noch ok, aber nach dem Zählerwechsel wird der Strom einfach einkassiert, obwohl genauestens erfasst? Wo ist da die Rechtsgrundlage?
Auf die anbiedernde Duzerei kann ich durchaus verzichten!