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Newsletter vom 23. April 2026

Wesentliche Ergebnisse der Sitzung

1.     Rundfunkrat verabschiedet Jörg Schönenborn

Nach zwölf Jahren ist Schluss. Jörg Schönenborn wurde als Programmdirektor vom Rundfunkrat formal von seinen Aufgaben entbunden. Ab Mai wird er auf eigenen Wunsch neuen Tätigkeiten in der ARD nachgehen. Die Stelle für die Nachfolge wird zeitnah ausgeschrieben.

WDR-Programmdirektor Jörg Schönenborn.

Auch wenn Schönenborn den WDR nicht gänzlich verlässt, nutzten die Intendantin und der Vorsitzende des Rundfunkrats die Gelegenheit, um ihre Wertschätzung für die geleistete Arbeit als Programmdirektor für Information, Fiktion und Unterhaltung (IFU) auszudrücken:

Mit Haltung, Offenheit und großer Integrität hat Jörg Schönenborn den WDR geprägt und Orientierung gegeben, ohne die Vielfalt der Perspektiven aus dem Blick zu verlieren. Die Zusammenarbeit mit dem Rundfunkrat war stets von Respekt und echter Kooperationsbereitschaft getragen. Dafür danken wir ihm sehr. Rolf Zurbrüggen, Rundfunkratsvorsitzender

Ursprünglich war eine Amtszeit als Programmdirektor bis 2029 geplant. Nun folgt Schönenborn der Bitte der ARD-Intendantinnen und -Intendanten und wird bereits im Sommer das Team der „Tagesthemen” als Moderator in Hamburg ergänzen. Bei seinen Moderationen für die Wahlsendungen und beim ARD-Presseclub bleibt alles beim Alten.

2.     „Infostrategie für den Westen“ vorgestellt

WDR.de im neuen Look. Am 21. April erschienen die frisch gestaltete Website und App des WDR. Das ist allerdings nur eine der sichtbarsten Veränderungen im Rahmen der „Infostrategie für den Westen“. Dominick Mercks (Programmmanagement in der Direktion NWK) und Stefan Brandenburg (Aktuelles) verschafften dem Rundfunkrat einen Überblick über den aktuellen Stand der Bemühungen, um bis 2030 zur „digitalen Heimat für alle Menschen im Westen“ zu werden.

Die neue WDR-Website auf einem Laptop und die neue WDR-App auf einem Smartphone

Die Infostrategie soll die regionale Berichterstattung stärken und im Digitalen unter der einheitlichen Marke WDR bündeln. Die großen Umbauarbeiten werden aber innerhalb des Senders ersichtlich: So entsteht bis Jahresende ein neuer Programmbereich mit dem Arbeitstitel „NRW“, der künftig vom jetzigen Leiter des Newsrooms, Stefan Brandenburg, geleitet werden soll. Die bisherigen Programmbereiche „Aktuelles“ und „Landesprogramme“ werden darin aufgehen.

Ziel des WDR ist es, in drei Jahren die digitale Nummer eins im Westen zu werden. Aktuell ist das nachrichtliche Angebot im Web und in der App nur unterdurchschnittlich erfolgreich im Vergleich zu anderen Nachrichtenangeboten innerhalb der ARD.

3.     Rundfunkrat diskutiert über Monitor, einen Instagram-Post von COSMO und die Sportschau 

Beschwerden abgewiesen. Der Rundfunkrat hat über drei Programmbeschwerden entschieden. In allen Fällen stellte das Gremium keinen Verstoß gegen die gesetzlichen Programmgrundsätze fest.

Als nicht faktenbasiert bewertete der Programmausschuss und folgend der Rundfunkrat eine Kritik an der Monitor-Sendung vom 11. September 2025. In dem Beitrag wurde über Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung berichtet, nach denen der Verein „Friedensbrücke Kriegsopferhilfe“ prorussische Milizen und die russische Armee mit Lebensmitteln und Ausrüstung unterstützt haben soll. Der Petent kritisierte Einseitigkeit und das Verbreiten von unbelegten Behauptungen; zudem soll eine zentrale Einordnung gefehlt haben. Weder die Intendantin noch das Gremium konnten hier einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht feststellen. Der Bericht habe dem gesicherten Kenntnisstand von Nachrichtenagenturen, Journalistinnen und Journalisten vor Ort und dem ARD-Studio entsprochen.

Sehr kritisch wurde ein Instagram-Beitrag von COSMO zur Gaza-Krieg-Debatte vom 8. Oktober 2025 im Programmausschuss diskutiert und nun dem Rundfunkrat vorgelegt. Der Beschwerdeführer kritisierte mangelnde Distanz und dass der Beitrag Argumentationsmuster aufgreife, die in der Antisemitismusforschung als problematisch gelten würden. Das Gremium erkannte im Beitrag eine problematische Verkürzung und Unschärfe, die zu Missverständnissen führen könnten. Der Vorwurf des Antisemitismus gegenüber der COSMO-Redaktion wurde vom Programmausschuss allerdings entschieden zurückgewiesen. Trotz der journalistischen Mängel erkannte der Rundfunkrat also keinen Rechtsverstoß gegen die Programmgrundsätze.

Die dritte Beschwerde richtete sich gegen den Beitrag „Rassismus und Diskriminierung bleiben ein Problem im Fußball“ der Sportschau vom 12. Oktober 2025. Der Beschwerdeführer hielt die Darstellung möglicher struktureller Ursachen für rassistische Vorfälle im Fußball für unzureichend. Der Zuschauer wirft der Redaktion u. a. vor, einen Zusammenhang zwischen der Zusammenstellung des Führungspersonals im Fußball und mangelnder Entschlossenheit gegen rassistische Vorfälle zu konstruieren. Der Rundfunkrat weist diesen Vorwurf zurück und argumentiert, der Beitrag habe nicht die Behauptung aufgestellt, dass Führungspersonal nicht gegen Rassismus vorgehe. Thematisiert worden sei – im Rahmen einer Ursachenanalyse – vielmehr die geringe Repräsentanz nicht‑weißer Personen in Entscheidungsgremien, die als ein möglicher Faktor für fehlende Perspektiven gesehen werden kann.

4.     KEF-Bericht: Rundfunkrat fordert verlässliche Finanzierung und konsequente Reformschritte

Übergabe und Vorstellung des 25. Berichts der KEF, Berlin, 20.02.2026.

Appell an Länder und WDR-Geschäftsleitung. Im Rundfunkrat standen mit dem 25. KEF-Bericht und dem WDR-Beteiligungsbericht 2025 zwei Themen im Mittelpunkt, die eng ineinandergreifen. Beide Berichte verdeutlichen, dass der WDR angesichts des spürbaren finanziellen und strukturellen Drucks seinen Kurs in Richtung Wirtschaftlichkeit, Transparenz und strategischer Steuerung konsequent fortsetzen muss.

Um die Zukunftsfähigkeit des Senders zu sichern, richtet das Gremium daher klare Erwartungen an die Politik und die Geschäftsleitung: Gegenüber den Bundesländern betont der Rundfunkrat die Notwendigkeit verlässlicher Rahmenbedingungen und appelliert, die von der KEF empfohlene Beitragsanpassung auf 18,64 Euro ab dem 1. Januar 2027 staatsvertraglich umzusetzen, um die bedarfsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu gewährleisten. Der Rundfunkrat stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die von der KEF nun vorgeschlagene moderatere Steigerung nicht auf sinkende Kosten zurückzuführen ist – der festgestellte Gesamtaufwand ist im Vergleich zum Vorbericht sogar leicht gestiegen. Die aktuelle Berechnung resultiert vielmehr aus höheren Erträgen und anrechenbaren Eigenmitteln, die auch deshalb entstanden sind, weil der WDR (wie andere Landesrundfunkanstalten auch) notwendige Investitionen wegen der unsicheren Finanzierungslage vorerst zurückstellen musste.

Zugleich sieht das Gremium den Sender selbst in der Pflicht und fordert die WDR-Geschäftsleitung auf, die im KEF-Bericht aufgezeigten Wirtschaftlichkeitspotenziale zielstrebig zu erschließen. Dies betrifft insbesondere einen ressourcenschonenden digitalen Ausbau, die Weiterentwicklung der Immobilienstrategie, die Umsetzung eines zukunftsorientierten mittelfristigen Personalkonzepts sowie eine strikte Kostenkontrolle bei den Telemedienangeboten. Auch im Hinblick auf die Tochtergesellschaften und Beteiligungen macht der Rundfunkrat deutliche Vorgaben zur Effizienz- und Zielerreichung: Das Beteiligungsportfolio müsse künftig noch nachvollziehbarer und strategisch stringenter gesteuert werden. Das Gremium erwartet von der Geschäftsleitung, dass sie die notwendigen Reformschritte zügig vorantreibt und den Rundfunkrat kontinuierlich über erreichte Meilensteine sowie offene Handlungsfelder informiert.

5.     Prüfverfahren zum digitalen MausRadio: Marktgutachten beauftragt

Die Maus Dein Radio Logo

Die Maus Dein Radio Logo

Vergabe beschlossen. Nachdem im März der Rundfunkrat einen Dreistufentest für das MausRadio eingeleitet hat, wurde nun ein externer Dienstleister für die Erstellung eines Marktgutachtens ausgewählt. Dieses prüft, welche Auswirkungen die geplante Änderung beim MausRadio auf den Wettbewerb haben. Der Rundfunkrat beschloss, die Goldmedia GmbH mit der Erstellung des Marktgutachtens zu beauftragen. Die Frist zur Abgabe von externen Stellungnahmen, z. B. von Verbänden oder Privatpersonen, die sich mit ihrer Sichtweise am Verfahren beteiligen möchten, läuft bis zum 30. April 2026.

6.     Sportverträge und neue Staffel „In aller Freundschaft – Die jungen Ärzte“ genehmigt

Programmvorhaben gebilligt. Gemäß seinen gesetzlichen Aufgaben muss der Rundfunkrat Programmverträgen zustimmen, wenn sie für den WDR mit einer finanziellen Verpflichtung von drei Millionen Euro verbunden sind (seit der Novellierung des WDR-Gesetzes vom April 2026, zuvor ab zwei Millionen Euro). Für die künftige Wintersport-Berichterstattung hat das Gremium dabei zwei unterschiedliche Rechtepakete gebilligt: Zum einen geht es um einen Vertrag mit dem Deutschen Skiverband, der die Übertragungsrechte für die FIS-Weltcups in Deutschland für die Saisons 2026/27 bis 2030/31 sichert. Zum anderen stimmte der Rundfunkrat dem Vorhaben zu, dass sich ARD und ZDF über die Europäische Rundfunkunion (EBU) an einem Ausschreibungsverfahren beteiligen, um die Rechte für die Biathlon-Weltmeisterschaften und -Weltcups der Saisons 2030/31 bis 2033/34 zu erwerben. Abseits des Sports gab der Rundfunkrat zudem grünes Licht für die Produktion der 13. Staffel der Serie „In aller Freundschaft – Die jungen Ärzte“.

7.     Zum Schluss

Sollten Sie Fragen zu den Sitzungspunkten oder allgemein zur Arbeit des Rundfunkrats haben, schreiben Sie uns. Wir laden Sie zudem herzlich zu unserer nächsten Sitzung am 3. Juni 2026 im Wallraf-Richartz-Museum in Köln ein.