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Newsletter vom 13. März 2026

Wesentliche Ergebnisse der Sitzung

1.     Neue Aufgabe in der ARD: Jörg Schönenborn bittet den Rundfunkrat um seine Abberufung als Programmdirektor

WDR-Programmdirektor Jörg Schönenborn.

Jörg Schönenborn hat den Rundfunkrat gebeten, ihn in der April‑Sitzung von seinem Amt als WDR‑Programmdirektor für Information, Fiktion und Unterhaltung (IFU) abzuberufen, um sich einer neuen Aufgabe in der ARD zu widmen.
Er folgt damit einer Bitte der ARD-Intendantinnen und -Intendanten.

Die Direktorenstelle soll zügig neu ausgeschrieben werden.
Die WDR‑Intendantin Dr. Katrin Vernau sowie der Vorsitzende des Rundfunkrats, Rolf Zurbrüggen, würdigten Schönenborns langjährige und prägende Arbeit in der Programmdirektion. Sie hoben insbesondere seine Verdienste um die programmliche Weiterentwicklung sowie die Stärkung digitaler Angebote im WDR hervor.

Auch Mitglieder des Rundfunkrats brachten ihr Bedauern über die Entscheidung zum Ausdruck, da Schönenborn mit seiner fachlichen und umfassenden Expertise stets eine Bereicherung für die Beratungen des Gremiums gewesen sei.
Schönenborn kündigte an, sich künftig wieder vollständig seiner journalistischen Tätigkeit in der ARD zu widmen. Er wird unter anderem als Moderator der Tagesthemen tätig sein, weiterhin die Wahlberichterstattung der ARD prägen und den Presseclub moderieren. Zudem wird er über die digitalen Angebote des Senderverbundes den Austausch mit den Menschen ausbauen, um über die journalistische Arbeit der ARD zu diskutieren und sie zu erklären. Jörg Schönenborn ist seit 2014 Programmdirektor und war zuletzt bis Ende April 2029 in diesem Amt bestätigt worden.

2.     Startschuss für den Dreistufentest: Prüfverfahren zum digitalen „MausRadio“ eröffnet

Die Maus Dein Radio Logo

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Der Rundfunkrat hat den Dreistufentest für das „MausRadio“ offiziell eingeleitet. Damit verbunden ist ein direkter Aufruf an die Öffentlichkeit: Bis zum 30. April 2026 bittet das Gremium um Stellungnahmen zu der geplanten Änderung. Privatpersonen, Verbände und Unternehmen sind eingeladen, ihre Sichtweise in den Prozess einzubringen – beispielsweise mit Einschätzungen zur veränderten Mediennutzung von Kindern oder zur familiären Alltagsrealität.

Hintergrund des Prüfverfahrens ist der Plan des WDR, das werbefreie Radioprogramm für Grundschulkinder ab Januar 2027 nicht mehr über das Digitalradio (DAB+) auszustrahlen. Stattdessen soll das Angebot künftig ausschließlich als linearer Webstream im Internet verbreitet und in die Audiothek „ARD Sounds“ integriert werden.

Der Rundfunkrat muss nun prüfen, ob dieser Wechsel ins Netz vom öffentlich-rechtlichen Auftrag gedeckt ist. Dabei stehen drei gesetzliche Kriterien im Fokus: der gesellschaftliche Bedarf des reinen Online-Angebots, sein qualitativer Beitrag zum publizistischen Wettbewerb – inklusive möglicher Marktauswirkungen – sowie der finanzielle Aufwand.

Zur fundierten Vorbereitung hat der Rundfunkrat die „Sachkommission Dreistufentest“ unter dem Vorsitz von Corinna Blümel eingesetzt. Diese Arbeitsgruppe prüft das inhaltliche Konzept rechtlich wie fachlich und gibt zudem ein unabhängiges wissenschaftliches Marktgutachten in Auftrag, um mögliche Auswirkungen auf private Mitbewerber neutral abzuschätzen.

„Mit dem Dreistufentest für das MausRadio kommt der Rundfunkrat einer gesetzlichen Verpflichtung nach, die ihm bei der Weiterentwicklung öffentlich-rechtlicher Onlineinhalte eine besondere Rolle gibt. Entsprechend sorgfältig wird der Rundfunkrat prüfen. Im Fokus steht, Transparenz herzustellen und abzusichern, dass das Kinderangebot auch weiterhin dem öffentlich- rechtlichen Auftrag entspricht und seine Zielgruppe auf dem geeignetsten Weg und mit der notwendigen Qualität erreicht.“ Rolf Zurbrüggen, Rundfunkratsvorsitzender

Die ausführliche Begründung des WDR für diesen Schritt – das sogenannte Telemedienänderungskonzept der Intendantin – sowie alle weiteren Informationen zum Verfahren und zur Abgabe einer Stellungnahme sind ab sofort hier abrufbar. Rechtlicher Hintergrund ist der Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der eine Reduzierung der terrestrisch verbreiteten Hörfunkwellen (UKW und DAB+) vorsieht und bei der Überführung eines Senders in ein reines Online-Audioangebot einen Dreistufentest vorschreibt.

3.    WDR baut Angebote zur Medienkompetenz gezielt aus

"Nevidljivi velnes"– trend 2026.

Die Stärkung der Medienkompetenz gewinnt mit dem neuen Reformstaatsvertrag weiter an Bedeutung für den öffentlich‑rechtlichen Rundfunk. Vor diesem Hintergrund bündelt der WDR seine zahlreichen Bildungs‑ und Aufklärungsangebote strategisch neu und entwickelt sie gezielt weiter. Ziel ist es, die Nutzerinnen und Nutzer – insbesondere Kinder und Jugendliche – besser auf die Herausforderungen der zunehmend digitalen Medienwelt vorzubereiten.

Für die Koordination und den Ausbau dieses Themenfelds wurde eine neue Funktion geschaffen: Seit Februar 2026 verantwortet Julia Schutz als Medienkompetenz‑Managerin, angesiedelt direkt in der Intendanz, diesen Bereich. Sie stellte dem Rundfunkrat die geplanten Schwerpunkte und Zielsetzungen vor.

Im Mittelpunkt steht zunächst die Ansprache von Kindern und Jugendlichen. Der WDR verfolgt das Ziel, bis zum Jahr 2030 rund 50 Prozent aller Schülerinnen und Schüler mit medienpädagogischen Angeboten zu erreichen. Dabei geht es unter anderem darum, Informationen besser einordnen zu können, die Funktionsweise von Algorithmen – etwa in KI‑Anwendungen – zu verstehen und sich wirksam vor Desinformation zu schützen. Ein zentraler Ansatzpunkt ist die Zusammenarbeit mit starken Partnern, darunter Bildungseinrichtungen, das Schulministerium des Landes Nordrhein‑Westfalen sowie die Landesanstalt für Medien NRW.

Als erfolgreiches Praxisbeispiel nannte der WDR das Projekt „Studio Zwei“, das Jugendlichen journalistisches Arbeiten und einen kritischen Umgang mit Medien vermittelt und künftig auch direkt vor Ort in Schulklassen eingesetzt werden soll. Ergänzend stellte der WDR neue Angebote vor, darunter AR‑Apps zur deutschen Teilung sowie den „Maus Chat Check“, ein spielerisches Format zur Sensibilisierung für Fake News.

Der Rundfunkrat begrüßte die vorgestellten Ideen. Zugleich regte das Gremium an, bei der weiteren Ausgestaltung auch zusätzliche Zielgruppen stärker in den Blick zu nehmen und die geplanten Maßnahmen noch konkreter zu fassen. Medienkompetenz sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die alle Altersgruppen betreffe. Entsprechend sollte auch der Austausch mit Einrichtungen der Erwachsenenbildung, etwa den Volkshochschulen, intensiviert werden.

4.     Rundfunkrat diskutiert über Presseclub und einen Online-Artikel zum Thema Tempolimit auf Autobahnen

Logo Presseclub

Der WDR-Rundfunkrat hat über zwei Programmbeschwerden entschieden. In beiden Fällen stellte das Gremium keinen Verstoß gegen die gesetzlichen Programmgrundsätze fest.

Die erste Beschwerde richtete sich gegen eine Ausgabe des Presseclub vom 6. Juli 2025. Unter dem Titel „Hitze, Brände, Unwetter: Haben wir den Kampf ums Klima aufgegeben?“ diskutierte die Runde unter anderem über die Energiewende. Ein Zuschauer kritisierte dabei die Einladung des Journalisten Morten Freidel. Der Vorwurf lautete, Freidel sei unseriös, äußere unbelegte Behauptungen zugunsten der Atomkraft. Der Rundfunkrat wies die Programmbeschwerde ab und stufte die Einladung Freidels als rechtmäßig ein. Zur Begründung hieß es, dass politische Diskussionsrunden grundsätzlich davon leben, unterschiedliche Perspektiven abzubilden. Entscheidend für eine Einladung seien fachliche Expertise, eine meinungsstarke Einordnung und die Bereitschaft zur offenen Diskussion. Auch die Aussagen Freidels bewertete das Gremium als zulässige Meinungsäußerungen. Hierbei ist eine juristische Unterscheidung wichtig: Anders als Tatsachenbehauptungen (also überprüfbare Fakten) können Meinungen rechtlich nicht als „falsch“ eingestuft werden.

Montage: Geschwindigkeitsbegrenzung 120 auf einer Autobahn

Die zweite Beschwerde richtete sich gegen einen Online-Beitrag auf wdr.de vom 24. September 2025, der begleitend zur „Aktuellen Stunde“ veröffentlicht wurde und eine Tempolimit-Studie der Ruhr-Universität Bochum zum Gegenstand hatte. Ergebnis der Studie ist, dass die Zahl der Verkehrstoten auf Autobahnen durch ein Tempolimit von 120 km/h um rund ein Drittel gesenkt werden könne. Der Beschwerdeführer beanstandete, dass der Artikel zwar die Gesamtzahl aller Verkehrstoten nenne, nicht jedoch die spezifische Zahl der auf Autobahnen tödlich Verunglückten. Dadurch fehle eine zentrale Bezugsgröße zur sachgerechten Einordnung der Studienergebnisse.

Einige Mitglieder des Rundfunkrats teilten die Auffassung des Petenten insoweit, als die Überschrift zumindest missverständlich war, weil der Zusatz „auf Autobahnen“ fehlte. In seiner Abwägung hob das Gremium jedoch hervor, dass im Text selbst deutlich gemacht wurde, dass sich die genannte Zahl auf die Gesamtzahl aller Verkehrstoten beziehe. Der Beitrag enthielt keine unwahren Tatsachenbehauptungen. Vor diesem Hintergrund kam das Gremium zu dem Ergebnis, dass kein Rechtsverstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht vorliege, wenngleich handwerkliche Mängel festgestellt wurden. Positiv würdigte der Rundfunkrat, dass die Redaktion die sachliche Kritik des Lesers konstruktiv aufgriff und Text und Überschrift nachträglich präzisierte, um mögliche Missverständnisse auszuräumen.

5.     Mitglieder in Aufsichtsrat der Film- und Medienstiftung NRW wiedergewählt

Vertreterinnen des WDR-Rundfunkrats im Aufsichtsrat der Film- und Medienstiftung NRW

Der WDR-Rundfunkrat hat Anjara Ingrid Bartz und Friederike van Duiven in ihren Ämtern bestätigt und erneut in den Aufsichtsrat der Film- und Medienstiftung NRW GmbH gewählt. Die Amtszeiten der beiden bisherigen Mandatsträgerinnen verlängern sich damit für den Rest der laufenden Amtsperiode des Rundfunkrats bis Anfang Dezember.

Hintergrund dieser Wahl ist, dass der WDR als Gesellschafter an der Film- und Medienstiftung NRW GmbH beteiligt ist. Um die Interessen und die Aufsichtspflicht des Senders auch bei dessen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften zu wahren, besetzt der Rundfunkrat einen Teil der dortigen Aufsichtsratsmandate mit Mitgliedern aus den eigenen Reihen.

6.    Programmverträge: „Tatort“ Köln genehmigt, Wintersport-Rechtepakete in erster Lesung

Gemäß seiner gesetzlichen Aufgaben muss der Rundfunkrat Programmverträgen ab einem Kostenvolumen von zwei Millionen Euro für den WDR zustimmen. In dieser Sitzung hat das Gremium den Produktionsvertrag für den neuen Kölner Tatort  genehmigt. Zudem befasste sich der Rundfunkrat in erster Lesung mit der Verlängerung von zwei umfassenden Wintersport-Rechtepaketen: Beraten wurden ein Vertrag mit dem Deutschen Skiverband (DSV) über die FIS-Weltcups in Deutschland für die Saisons 2026/27 bis 2030/31 sowie für die Biathlon-WM und -Weltcups der Saisons 2030/31 bis 2033/34. Die Abstimmung hierüber steht für die kommende Sitzung auf der Agenda.

7.   Ausblick

Die nächste Sitzung des WDR-Rundfunkrats findet am 23. April 2026 statt. Das Gremium tagt im Wallraf-Richartz-Museum in Köln.