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Newsletter vom 5. Februar 2026

Wesentliche Ergebnisse der Sitzung

1.     Künftig als reines Online-Format geplant: Rundfunkrat bereitet Dreistufentest für „Maus-Radio“ vor

Die Geschäftsleitung hat dem Rundfunkrat die strategische und inhaltliche Gesamtkonzeption für das Projekt „Maus-Radio“ vorgestellt. Der bisherige DAB+-Sender soll im Zuge der digitalen Transformation in ein reines Online-Format überführt und vollständig in die ARD Audiothek integriert werden. Dem Rundfunkrat wurden in der heutigen Sitzung die strategische Zielsetzung sowie die geplante inhaltliche Ausgestaltung des Audio-Angebots erläutert:

Ab Januar 2027 soll das „Maus-Radio“ ausschließlich als digitaler Webstream angeboten werden, der sich an den Nutzungsbedürfnissen und dem Tagesablauf von Grundschulkindern und deren Familien orientiert. Im Mittelpunkt sollen Livesendungen zu den besten Sendezeiten für Kinder stehen – morgens vor und am Nachmittag nach der Schule. So zum Beispiel eine Live-Frühsendung, die die Maus an den Frühstückstisch der Kinder holt und die herausfordernde Zeit vor dem Aufbruch in die Schule begleitet. Das „Maus-Radio“ soll weiterhin ein rein auditives Angebot bleiben und damit auf ablenkende Bilder verzichten. Ziel sei es, ein werbefreies, kindgerecht kuratiertes Radioprogramm bereitzustellen, das den veränderten Mediennutzungsgewohnheiten der Kinder entspricht und den öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllt.

Das Gremium befürwortete die geplante Ausgestaltung des Audio-Angebots. Diskutiert wurde die Sorge, dass Kinder durch die Umstellung auf ein reines Online-Angebot zu viel Zeit im Internet verbringen. Vereinzelt gab es auch Zweifel daran, dass in den Morgenstunden genug Zeit in den Familien vorhanden ist, um gleichzeitig ein Radioprogramm anzuhören. Besprochen wurde auch die Programmplanung für das Wochenende und die Abbildung der Figur „Maus“ im Audioprogramm.

Die Maus zum Hören

Diese Planungen dienen als Grundlage für die anstehende Beratung des geänderten Telemedienkonzepts, die der Rundfunkrat im Rahmen seiner gesetzlichen Aufsichtspflicht im Laufe des Jahres vornimmt. Zur Vorbereitung hat das Gremium eine „Sachkommission Dreistufentest“ eingesetzt. Die Aufgabe dieser Kommission besteht darin, das vorgeschriebene Prüfungsverfahren für das wesentlich veränderte Online-Angebot vorzubereiten. Dabei werden insbesondere die Auftragskonformität, die Angemessenheit sowie die Marktverträglichkeit des Vorhabens intensiv geprüft. Unter dem Vorsitz von Corinna Blümel setzt sich die Kommission aus den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden der Fachausschüsse für Programm, Haushalt und Finanzen sowie Rundfunkentwicklung und Digitalisierung sowie jeweils einem weiteren Mitglied aus den Fachausschüssen zusammen. Die Sachkommission bereitet das Dreistufentest‑Verfahren für das Maus‑Radio vor, beauftragt das Marktgutachten, prüft das Telemedien(änderungs)konzept rechtlich und fachlich und erstellt alle nötigen Beschlussempfehlungen für den Rundfunkrat.

Das offizielle Prüfungsverfahren soll im März 2026 starten. Den rechtlichen Rahmen hierfür bildet der am 1. Dezember 2025 in Kraft getretene Reformstaatsvertrag. Da dieser eine Reduzierung der terrestrisch verbreiteten Hörfunkwellen (UKW und DAB+) bezweckt, ist bei der Überführung eines Senders in ein reines Online-Audioangebot die Durchführung eines sogenannten Dreistufentests gesetzlich zwingend erforderlich.

2.     Rundfunkrat diskutiert über Monitor-Beiträge, Hart aber fair und Instagram-Post von Quarks

Der Rundfunkrat hat in vier Fällen von Programmbeschwerden keinen Verstoß gegen die gesetzlichen Programmgrundsätze festgestellt.

hart aber fair

Die erste Programmbeschwerde bezieht sich auf die „Hart aber fair“-Ausgabe zum Thema „Merz und die AfD: Ist die Brandmauer Geschichte?“. Die Sendung befasst sich mit der erstmaligen Mehrheitsbildung im Bundestag durch Stimmen der AfD sowie mit den Forderungen des Bundeskanzlers nach einer restriktiveren Migrationspolitik. Der Beschwerdeführer kritisiert den Umgang des Moderators Louis Klamroth mit Beatrix von Storch (AfD). Er wirft dem Moderator eine gezielte Diskreditierung vor – von Storch habe „herausgemobbt“ werden sollen. Zudem bemängelt er die vermeintliche Verbreitung von Falschinformationen zur Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sowie eine Fehlinterpretation des Begriffs „Remigration“. Das Gremium kam zu dem Schluss, dass die Sendung als Meinungsaustausch konzipiert sei, bei dem der Moderator die Diskussion strukturieren und die Vielfalt der Meinungen sicherstellen müsse. Gelegentliche Unterbrechungen seien dabei notwendig. Wie von der Intendantin bereits eingeräumt, sei die Moderationsaussage zur PKS zwar missverständlich gewesen – Ziel sei jedoch lediglich die Klarstellung gewesen, dass die PKS keine spezifischen Daten zu Gruppenvergewaltigungen enthalte. Anders als die Vorwürfe zum Thema „Remigration“ sowie zur angeblichen Ausblendung asylpolitischer Herausforderungen suggerieren, habe die Sendung Themen wie die Grenzen der Belastbarkeit, fehlende Sprachkurse und knappen Wohnraum explizit behandelt.

Logo der Sendung Monitor

Logo der Sendung Monitor

Die zweite Programmbeschwerde betrifft die ‚Monitor‘-Dokumentation „Volk in Angst – Wie mit Verbrechen Politik gemacht wird“. Die Sendung befasste sich mit den Ergebnissen der PKS zur inneren Sicherheit sowie mit dem Sicherheitsgefühl der Bevölkerung in Deutschland. In seiner Programmbeschwerde beanstandet der Beschwerdeführer verschiedene Punkte. Er kritisierte insbesondere, dass die PKS-Zahlen – wonach 43 Prozent der Gewalttaten durch Nichtdeutsche verübt würden (bei einem Bevölkerungsanteil von 18 Prozent) – ohne nachvollziehbare Erklärung relativiert worden seien. Zudem würden Gruppen wie Geflüchtete oder Drogenabhängige primär in einer Opferrolle dargestellt. Des Weiteren bemängelt er die in der Dokumentation geäußerte Kritik an der Herkunftsnennung von Tatverdächtigen. Die Mitglieder schlossen sich größtenteils der Argumentation der Intendantin an, dass die Aussagekraft der PKS – auch nach Einschätzung des Bundeskriminalamtes (BKA) – nur bedingt als direktes Abbild der Kriminalitätslage tauge. Um die Statistik einzuordnen, habe der Beitrag auf verzerrende Faktoren wie die Sozialstruktur, das Anzeigeverhalten und die unterschiedliche Kontrolldichte hingewiesen. Mit Blick auf die Täter-Opfer-Thematik sei es so, dass Kriminalität häufig innerhalb sozialer Gruppen stattfinde, sodass sich Täter- und Opferrollen überschneiden würden. Dies schließe jedoch nicht aus, dass auch Personen außerhalb dieser Gruppen zu Opfern werden könnten. Auch die kritische Auseinandersetzung mit der Herkunftsnennung sei legitim. Die Dokumentation hinterfrage die Relevanz dieser Information auf Basis von Expertenmeinungen, ohne den Informationswert der Herkunft in begründeten Fällen grundsätzlich zu negieren.

Fünf Programmbeschwerden gingen zum ‚Monitor‘-Beitrag „Der Fall Brosius-Gersdorf: Sieg der Glaubenskrieger?“ ein. Der Beitrag befasst sich mit dem Einfluss radikal-christlicher Netzwerke auf die gescheiterte Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin. Die Beschwerdeführer kritisieren vor allem die Bezeichnung „Netzwerk radikaler Christen“ als pauschale Herabwürdigung gläubiger Menschen sowie die Gleichsetzung traditioneller Werte mit Extremismus. Zudem beanstanden sie mangelnde Belege, fehlende Möglichkeiten zur Stellungnahme für die Betroffenen und die Abwertung des Portals „Nius“ als „rechtes Krawallmedium“. Der Rundfunkrat kam zu dem Schluss, dass der Beitrag sehr wohl zwischen allgemeiner Religiosität und den Akteuren einer gezielten Diffamierungskampagne unterschieden habe. Der wertende Begriff „Glaubenskrieger“ habe in diesem Zusammenhang lediglich die Vehemenz des Vorgehens gegen die Juristin verdeutlicht. Auch die Bezeichnung von „Nius“ als „rechtes Krawallmedium“ sei angesichts wiederholter Verstöße des Portals gegen die journalistische Sorgfaltspflicht als legitime Einordnung zu betrachten.

Logo von Quarks

Die letzte Programmbeschwerde richtet sich gegen einen Instagram-Beitrag des Formats „Quarks“ mit dem Titel „Zurück zur Atomenergie: Geht das?“. Der Beschwerdeführer kritisiert, dass zentrale Aussagen zu Bauzeiten, Kosten sowie Systemeffekten der Kernenergie einseitig und sachlich unzutreffend dargestellt worden seien. Dies führe dazu, dass das Publikum über die tatsächlichen Gegebenheiten im Vergleich zu erneuerbaren Energien in die Irre geführt werde. Insbesondere die Angabe einer Bauzeit von mindestens zehn Jahren sei pauschalisierend und halte einem internationalen Vergleich nicht stand. Einzelne Mitglieder schlossen sich der Kritik des Petenten insofern an, dass bestimmte Kostenaspekte erneuerbarer Energien, wie zum Beispiel zusätzliche Kosten für eine Speicherung, nicht im Beitrag berücksichtigt worden seien. Auch thematisiert wurde die Abbildung eines solch komplexen Themas in einem Instagram-Post. Grundsätzlich seien aber Vergleiche mit China oder Bauprojekten aus den 1980er-Jahren nicht zielführend, da heutige europäische Sicherheitsstandards deutlich höhere Anforderungen stellten. Trotz der Kritikpunkte sah der Rundfunkrat keinen Verstoß gegen den Grundsatz der journalistischen Sorgfaltspflicht gegeben, der einen Beitritt zur Programmbeschwerde rechtfertigen würde. Er befürwortet, dass die Hinweise des Programmausschusses an die Redaktion weitergegeben wurden.

3.     Bericht aus dem Programmbeirat Arte Deutschland: Strategischer Fokus auf Digitalisierung

Dr. Constanze Tiwisina

Dr. Constanze Tiwisina legte ihren Bericht aus dem Programmbeirat Arte Deutschland vor, in dem sie den WDR-Rundfunkrat vertritt. Ein zentraler Punkt war der personelle Wechsel an der Senderspitze: Seit dem 1. Oktober 2025 leitet Benjamin Fischer als Nachfolger von Markus Nievelstein die Geschäftsführung von Arte Deutschland. Fischer, der zuvor die Digitalstrategie der ARD koordinierte, treibt die strategische Neuausrichtung unter dem Leitmotiv „Digitaler, Jünger, Europäischer“ voran. Ziel ist es unter anderem, bis Ende 2028 den Anteil des Programmbudgets für primär digital konzipierte Inhalte auf 25 Prozent zu erhöhen.

Mit Sorge blickt der Beirat jedoch auf die unsichere Finanzierungssituation in Frankreich. Nach der dortigen Abschaffung des Rundfunkbeitrags wird eine Kürzung von rund 4 Prozent erwartet, was auch Auswirkungen auf Arte Deutschland hat, da die Finanzierung hälftig aus Frankreich erfolgt. Parallel dazu stellte das Inkrafttreten des Reformstaatsvertrags neue Weichen für die Struktur des Senders. Im Rahmen des sogenannten „Kultur-Korbes“ sollen Programminhalte des Senders 3Sat perspektivisch in das europäische Angebot von Arte integriert werden. Die genaue Ausgestaltung dieser Konsolidierung wird derzeit noch zwischen den Partnern abgestimmt.

Strategisch betrachtet nutzt Arte soziale Medien wie TikTok oder YouTube inzwischen als eigenständige Ausspielwege, um gezielt jüngere Zielgruppen zu erreichen. Während das Durchschnittsalter im TV bei 65 Jahren liegt, erreicht der Sender auf TikTok etwa 35-Jährige. Dabei wird bewusst auf eine Rückführungsstrategie in die eigene Mediathek verzichtet, um die Sichtbarkeit öffentlich-rechtlicher Inhalte direkt auf den Drittplattformen zu maximieren. Abschließend verwies Dr. Tiwisina auf aktuelle programmliche Höhepunkte wie die Dokumentation „Ein Jahr Trumps Amerika“ sowie ein Porträt zum 100. Geburtstag von Hildegard Knef, die beide in der Arte-Mediathek verfügbar sind.

4.   Mehrere Programmverträge genehmigt

Der Rundfunkrat hat der Produktion und Finanzierung mehrerer Projekte zugestimmt, deren Kostenvolumen für den WDR jeweils die Marke von zwei Millionen Euro überschreitet – eine Grenze, ab der die formelle Zustimmung des Gremiums zwingend erforderlich ist. Grünes Licht gab es unter anderem für die Fortführung der „Carolin Kebekus Show“ für die Saison 2026/2027 sowie die „Große Maus-Show“ für das Jahr 2026. Ebenfalls genehmigte das Gremium ein neues Life-Coaching-Format sowie eine neue Staffel der History-Dokureihe „Stimmt es, dass…?“.

5.   Ausblick

Die nächste Sitzung des WDR-Rundfunkrats findet am 13. März 2026 statt. Das Gremium tagt im Wallraf-Richartz-Museum in Köln.