Die Geschäftsleitung des WDR besteht aus dem Intendanten bzw. der Intendantin und den Direktorinnen und Direktoren für die Bereiche Verwaltung, Programmdirektionen "Information, Fiktion und Unterhaltung" sowie "NRW, Wissen und Kultur", Produktion und Technik sowie den Justiziarinnen.
Nach den Bestimmungen des WDR-Gesetzes hat der WDR die Bezüge des Intendanten bzw. der Intendantin sowie der Direktorinnen und Direktoren im Geschäftsbericht zu veröffentlichen. § 41 Absatz 4 WDR-Gesetz lautet wie folgt:
»(4) Der WDR veröffentlicht die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Bezüge der Intendantin oder des Intendanten und der vom Rundfunkrat gewählten Direktorinnen und Direktoren unter Namensnennung, aufgeteilt nach erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung, im Geschäftsbericht.
Satz 1 gilt auch für:
1. Leistungen, die den genannten Personen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind,
2. Leistungen, die den genannten Personen für den Fall der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind, mit ihrem Barwert sowie den vom WDR während des Geschäftsjahres hierfür aufgewandten oder zurückgestellten Betrag,
3. während des Geschäftsjahres vereinbarte Änderungen dieser Zusagen und
4. Leistungen, die einer der betroffenen Personen, die ihre Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres beendet hat, in diesem Zusammenhang zugesagt und im Laufe des Geschäftsjahres gewährt worden sind.«
Die Geschäftsleitung des WDR besteht aus dem Intendanten/der Intendantin, den Direktorinnen und Direktoren für die Verwaltung, den Programmdirektionen »Information, Fiktion und Unterhaltung« sowie »NRW, Wissen und Kultur«, Produktion und Technik sowie den Justiziarinnen und Justiziaren.
Gemäß § 16 Absatz 2, Satz 1, Ziffer 3 und 4 WDR-Gesetz wird die Geschäftsleitung des WDR vom Rundfunkrat gewählt. Der Dienstvertrag mit Festlegung der Konditionen mit dem Intendanten wird gemäß § 21 Absatz 2, Ziffer 3 WDR-Gesetz mit dem Verwaltungsrat abgeschlossen. Der Intendant wird gemäß § 24 Absatz 1 WDR-Gesetz für sechs Jahre mit der Möglichkeit der Wiederwahl gewählt. Die Dienstverträge der Direktorinnen und Direktoren bedürfen gemäß § 21 Absatz 3 Ziffer 1 WDR-Gesetz der Zustimmung des Verwaltungsrates. Die Dienstverträge der Direktorinnen und Direktoren einschließlich der Justiziarinnen und Justiziaren werden grundsätzlich für die Dauer von fünf Jahren abgeschlossen.
Die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung ist erfolgsunabhängig; es werden keine erfolgsabhängigen Komponenten und keine Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung gewährt. Sämtliche Mitglieder der Geschäftsleitung erhalten gemäß Dienstvertrag eine fixe Grundvergütung, die sich am Verantwortungsbereich des jeweiligen Mitglieds orientiert und monatlich ausgezahlt wird.
Die Gewährung von Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Jubiläumsgeld, Kinderzuschlag, Beihilfen, Reisekostenentschädigung und Sterbegeld entspricht den Regelungen für die Tarifangestellten des WDR. Die Mitglieder der Geschäftsleitung erhalten eine monatliche steuerfreie Aufwandsentschädigung in Höhe von 175 Euro. Die höhere Aufwandsentschädigung für den Intendanten, die über den steuerfreien Satz hinausgeht, wurde 2024 zulasten des Intendanten versteuert.
Nebenleistungen bestehen insbesondere in der Bereitstellung eines Dienstwagens, der auch für private Zwecke genutzt werden kann. Der geldwerte Vorteil wird zulasten der Mitglieder der Geschäftsleitung versteuert. Bei Nichtinanspruchnahme eines Dienst-Pkw wird als Ersatz eine BahnCard 100 zur Verfügung gestellt, die auch für private Zwecke genutzt werden kann. Der geldwerte Vorteil wird zulasten des WDR versteuert.
Die Mitglieder der Geschäftsleitung sind in verschiedenen Aufsichtsgremien von WDR-Beteiligungsgesellschaften vertreten. Sofern hierfür Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder oder Ähnliches gewährt werden, werden diese – soweit vorgesehen – ausgewiesen. Diese Bezüge im Rahmen von Mandaten für den WDR unterlagen auch in 2024 einer Kappungsgrenze von 6.000 EURO pro Person und Jahr. Der darüber hinausgehende Betrag wurde an den WDR abgeführt.
Die Gesamtvergütung der Intendantin oder des Intendanten, der Direktorinnen und Direktoren und der Justiziarinnen und Justiziare für das Jahr 2024 ist nachfolgend individualisiert ausgewiesen:
A. Geschäftsleitung (Intendantin/Intendant und Direktorinnen/Direktoren)
BEZÜGE 2024 (in Tausend Euro)
| Jahresbezüge | Aufwands-entschädigung | Sonstige Bezüge | Sachbezüge | Erfolgsabhängige Vergütung | Summe | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Tom Buhrow* | 427,9 | 3,7 | 21,9 (2) | 453,5 | ||
| Dominique Hoffmann | 247,2 | 2,1 | 9,4 (3) | 258,7 | ||
| Dr. Katrin Neukamm | 124,0 | 2,1 | 6,0 (1) | 10,3 (3) | 142,4 | |
| Andrea Schafarczyk | 248,0 | 2,1 | 9,1 (3) | 259,2 | ||
| Jörg Schönenborn | 248,0 | 2,1 | 7,1 (2) | 257,2 | ||
| Dr. Katrin Vernau | 246,1 | 2,1 | 6,4 (3) | 254,6 | ||
| Prof. Dr. Caroline Volkmann | 124,7 | 2,1 | 6,0 (1) | 9,7 (3) | 142,5 | |
| Summe | 1.665,9 | 16,3 | 12,0 | 73,9 | 1.768,1 |
* Hinweis: Das Grundgehalt von Tom Buhrow wurde gegenüber 2023 nicht verändert. Die höheren Einkünfte beruhen größtenteils auf Ansprüchen, die durch das Auslaufen des Arbeitsverhältnisses entstanden sind.
Leistungen, die den genannten Personen für Tätigkeiten bei Tochter- und Beteiligungsgesellschaften gewährt worden sind:
| In Euro | Sonstige Bezüge* |
|---|---|
| Tom Buhrow | 6.000,00€ |
| Dominique Hoffmann | 0 |
| Dr. Katrin Neukamm | 0 |
| Andrea Schafarczyk | 1.480,00 |
| Jörg Schönenborn | 6.000,00 |
| Dr. Katrin Vernau | 3.067,80 |
| Prof. Dr. Caroline Volkmann | 1.000,00 |
| Summe | 17.547,80 |
* Vergütungen, die den Betrag von 6.000 Euro übersteigen, haben die Mitglieder der Geschäftsleitung an den WDR abgeführt
Leistungen, die den genannten Personen für entgeltliche Nebentätigkeiten gewährt worden sind; dies gilt nicht für Nebentätigkeiten, die nicht im Zusammenhang mit der Haupttätigkeit stehen und wenn die Höhe der hierfür jeweils vereinbarten Einkünfte den Betrag von 1.000 Euro monatlich nicht übersteigt:
| In Euro | Sonstige Bezüge |
|---|---|
| Tom Buhrow | 0 |
| Dominique Hoffmann | 0 |
| Dr. Katrin Neukamm | 0 |
| Andrea Schafarczyk | 0 |
| Jörg Schönenborn | 0 |
| Dr. Katrin Vernau | 0 |
| Prof. Dr. Caroline Volkmann | 0 |
| Summe | 0 |
ALTERSVERSORGUNG
Die betriebliche Altersversorgung beim WDR ist durch mehrere kostensenkende Systemwechsel gekennzeichnet, die sich abhängig vom Unternehmenseintritt auch bei den Versorgungszusagen der Geschäftsleitung auswirken. Darum sind diese Versorgungszusagen nachfolgende differenziert dargestellt.
Geschäftsleitungsmitglieder mit Gesamtversorgungszusage
(Unbefristete Anstellung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk bis 31. Dezember 1993)
| In Tausend Euro | Barwert der Pensionsverpflichtung per 31.12.2024 (4) | Zuführung zu den Pensionsrückstellungen für das Jahr 2024 |
|---|---|---|
| Tom Buhrow | 4.198,14 | -242,94 |
| Jörg Schönenborn | 3.124,42 | 41,96 |
| Summe | 7.322,56 | -200,98 |
Geschäftsleitungsmitglieder mit Zusage nach dem ARD-Versorgungstarifvertrag (VTV)
(Unbefristete Anstellung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zwischen dem 1. Januar 1994 und dem 31. Dezember 2016)
| In Tausend Euro | Deckungskapital 31.12.2024 | Zuführung zum Deckungskapital im Jahr 2024 |
|---|---|---|
| Dominique Hoffmann | 244,49 | 25,86 |
| Dr. Katrin Neukamm | 351,50 | 58,89 |
| Andrea Schafarczyk | 444,04 | 98,59 |
| Summe | 1.040,03 | 183,34 |
Geschäftsleitungsmitglieder mit Beitragszusagen
Für neue Mitglieder der Geschäftsleitung, die zuvor noch nicht im öffentlich-rechtlichen Rundfunk tätig waren, wurde ab dem Jahr 2014 die Altersversorgungszusage auf ein beitragsorientiertes System umgestellt. Es wird eine monatlich vertraglich festgelegte Prämie für die Versorgung aufgewendet. Diese Regelung findet für Frau Dr. Vernau Anwendung.
Ab 2023 erfolgte zudem eine grundlegende Neufassung der außertariflichen Versorgungszusagen. Dies bedeutet unter anderem, dass für neue Geschäftsleitungsmitglieder, die bereits über eine Versorgungszusage einer Rundfunkanstalt (Gesamtversorgung oder VTV) verfügen, die bisherige Altersversorgungszusage auf Basis des bisherigen Gehaltes fortgeführt wird. Auf Basis der Differenz vom bisherigen Gehalt und dem Gehalt als Geschäftsleitungsmitglied wird ein Betrag in Höhe von 10,73 Prozent des Gehaltes zusätzlich für eine ergänzende Altersversorgung (Höherversorgung) aufgewendet. Diese Regelung findet im Falle von Frau Hoffmann Anwendung.
Die Rückdeckung erfolgt über die Baden-Badener Pensionskasse. Die Ablaufleistung im Versorgungsfall ergibt sich aus dem eingezahlten und verzinsten Kapital zum Rentenbeginn.
| In Tausend Euro | Deckungskapital 31.12.2024 | Beiträge im Jahr 2024 |
|---|---|---|
| Dominique Hoffmann | 4,71 | 11,40 |
| Dr. Katrin Vernau | 1.206,10 | 137,17 |
| Summe | 1.210,81 | 148,57 |
Für Mitglieder der Geschäftsleitung, die seit dem 01.01.2017 neu in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eingetreten sind, werden die Regelungen des neuen Beitragstarifvertrags Altersversorgung (BTVA) angewendet. Aus dieser neuen Altersversorgungszusage ergeben sich folgende Prämienzahlungen:
| In Tausend Euro | Deckungskapital 31.12.2024 | Beiträge im Jahr 2024 |
|---|---|---|
| Prof. Dr. Caroline Volkmann | 21,73 | 10,16 |
(Hinweis: Das Deckungskapital ist niedriger als die Beiträge. Dies steht im Zusammenhang mit der Berücksichtigung geschäftsplanmäßiger Verwaltungskosten.)
Fußnoten
(1) Es handelt sich um eine Zulage aufgrund der Stellvertretungsfunktion für den Intendanten.
(2) Es handelt sich um den jeweils privat zu versteuernden geldwerten Vorteil für den Dienstwagen.
(3) Es handelt sich um die BahnCard 100, die als Ersatz für einen Dienstwagen gewährt wird (geldwerter Vorteil, inklusive Steuern).
(4) Beim Barwert handelt es sich um den auf den Berechnungsstichtag abgezinsten Zahlungsfluss zukünftiger Leistungen unter Berücksichtigung versicherungsmathematischer Annahmen (zum Beispiel Sterbewahrscheinlichkeit).