Stellen wir uns die Kommunalwahl als Kaffeekränzchen im Familienkreis vor. Aus Sicht der fünf Parteien, die vor das Landesverfassungsgericht gezogen sind, funktioniert das neue Verfahren zur Sitzverteilung ungefähr so: Die rundliche Tante und der beleibte Onkel bekommen, zusätzlich zu ihrem Tortenstück, auch noch die meisten Bruchstücke, die beim Zerteilen des Kuchens unvermeidlich abfallen.
Das heißt, die gut genährten Verwandten bekommen, nur weil sie gut genährt sind, automatisch mehr auf den Teller, während die dünnen Nichten und Neffen weniger abbekommen, weil sie eben spindeldürr sind. Und die Hungerhaken gehen ganz leer aus.
Fünf Klagen beim Landesverfassungsgericht
Nun ist eine Kommunalwahl kein Kaffeekränzchen. Für Kandidaten und Parteien geht es um die entscheidende Frage, wie viele Sitze sie in den Kommunalparlamenten erringen – oder ob sie dort überhaupt vertreten sind. Weil es keine Sperrklausel mehr bei Kommunalwahlen gibt (ganz früher gab es eine Fünf-Prozent-Hürde, später wurde sie auf 2,5 Prozent gesenkt und dann gerichtlich komplett abgeschafft), sitzen auch sehr kleine Parteien in Stadt- und Gemeinderäten - mit manchmal nur einem Sitz.
Fünf Parteien haben vor dem Landesverfassungsgericht in Münster geklagt, das für Dienstag (20. Mai) eine Entscheidung angekündigt hat. Neben der FDP und dem BSW klagen die Piratenpartei, Volt und Die Partei. Sie alle sehen sich durch das neue Kommunalwahlgesetz, das im Juli 2024 geändert wurde, systematisch benachteiligt.
Eine Frage der Rundungen
Konkret geht es um die Frage, nach welchem mathematischen Verfahren die abgegebenen Stimmen in Parlamentssitze umgerechnet werden. Hat ein Stadtrat 50 Sitze und eine Partei erringt 30 Prozent, ist die Sache einfach: 30 Prozent von 50 Sitzen sind genau 15.
Meistens aber kommen bei Wahlen ziemlich krumme Prozentzahlen heraus - die Ratssitze aber gibt es immer nur ganz - oder gar nicht. So kommt es nun auf die Stellen nach dem Komma an. Genauer gesagt geht es um das Verfahren, mit dem die Nachkommastellen auf- beziehungsweise abgerundet werden.
Vor der Änderung des Kommunalwahlgesetzes wurde gerundet, wie die meisten es in der Schule gelernt haben: Bei der Errechnung von 14,4 Sitzen wurde auf 14 abgerundet, bei 14,5 auf 15 Sitze aufgerundet.
Wie gerundet wird, entscheidet sich erst nach der Wahl
Die Rechenmethode, die dem neuen Gesetz zugrunde liegt, wurde entwickelt von Simon Rock, einem Abgeordneten der Grünen im Landtag. Das nach ihm benannte "Rock-Verfahren" rundet nun in Abhängigkeit davon, wie groß der Stimmenanteil einer Partei insgesamt ist.
Die Logik dahinter: Wenn eine kleine Partei zum Beispiel Stimmen im Gegenwert von 0,5 Prozent eines Ratssitzes bekommt, dann profitiert sie in weitaus größerem Maße von der Aufrundung auf einen Sitz, als eine größere Partei, deren Ergebnis von 14,5 auf 15 Sitze aufgerundet wird. Um im Bild vom Kaffeekränzchen zu bleiben: Ein Kuchenkrümel wiegt im Verhältnis zu einem anderen Kuchenkrümel schwerer als im Verhältnis zu einem veritablen Tortenstück.
Ist das neue Wahlrecht verfassungswidrig?
In genau dieser Betrachtung "im Nachhinein" sieht der emeritierte Parteienrechtler Martin Morlok eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und er will das Gericht davon überzeugen, dass das neue Kommunalwahlrecht verfassungswidrig ist. Vor dem Gericht in Münster vertritt Morlok die FDP.
Er argumentiert, nach dem neuen Rock-Verfahren habe nicht mehr jede Wählerstimme das gleiche Gewicht für die Zusammensetzung eines Parlaments. Wenn die Rundung der Nachkommastellen vom Gesamtergebnis einer Partei abhängig gemacht werde, sei die "Erfolgswertgleichheit" nicht mehr gegeben. Dadurch entstehe eine "generelle Verzerrung zwischen stimmstarken und stimmschwachen Parteien".
Ähnlich begründen auch die anderen Parteien ihre Klagen. Alle zusammen befürchten, sie könnten nach der bevorstehenden Kommunalwahl deutlich weniger Mandate erringen.
Ausgang ist offen
Die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen, die zusammen mit der SPD im Sommer das neue Wahlgesetz verabschiedet hatten, sehen dagegen in der alten Rundungsregel eine systematische Bevorteilung kleinerer Parteien. Sie bekämen ein Gewicht, das ihnen die Wähler so nicht gegeben hätten, argumentiert die Regierungsmehrheit. Die Rundungsgewinne der kleineren Parteien seien überproportional. Auch aus Sorge vor der weiteren Zersplitterung der Kommunalparlamente, so argumentierten sie, müsse das bisherige Wahlrecht geändert werden.
Welcher Sichtweise sich die Verfassungsrichter anschließen werden, ist offen. In der mündlichen Anhörung im April sagte die Gerichtspräsidentin Richterin Barbara Dauner-Lieb, es gebe keinen Zweifel an der mathematischen Richtigkeit der neuen Berechnungsformel. Zu klären sei, ob eine Verschiebung zugunsten großer Parteien rechtmäßig sei.
Unsere Quellen:
- Pressekonferenz mit Martin Morlok und Henning Höne
- Pressemitteilungen des NRW-Verfassungsgerichtshofs
