Wenn der Sommer sich von seiner schönsten Seite zeigt, wird das Zuhause oft zur Sauna. Viele wünschen sich dann eine Klimaanlage. Doch haben Mieter ein Recht darauf? Wann darf man selbst nachrüsten? Und wie bleibt es auch ohne teure Geräte kühl? Ein Überblick.
Haben Mieter ein Recht auf eine Klimaanlage?
"Nein, ich kann meinen Vermieter nicht zwingen, so ein Gerät zu installieren. Selbst wenn's eine Dachwohnung ist, die sich im Sommer ordentlich aufheizt", sagt Andrea Groß aus der ARD-Verbraucherredaktion.
"Ich darf mir aber selbst eine aufstellen, wenn die Klimaanlage ein sogenannter Monoblock ist". Die gibt's ab 200 Euro im Handel und das ist eine mobile Anlage, die man einfach an eine Steckdose anschließt.
Mit einem Schlauch durch das geöffnete Fenster wird die Abluft nach draußen geleitet. Der Nachteil: Wenn das Fenster offen ist, kommt die heiße Luft rein und ich muss die Klimaanlage ordentlich aufdrehen, wenn ich überhaupt einen Effekt haben will.
Effektiver sind laut Stiftung Warentest feste Anlagen - sogenannte Splitgeräte, also Klimageräte ohne Ablaufschlauch, die aus einem Innen- und einem Außengerät bestehen. Sie sind allerdings deutlich teuer. Zudem müssen Vermieter dem Einbau zustimmen.
Kann ich die Miete mindern, wenn’s zu heiß wird?
Nein. "Ein sommerlicher Temperaturanstieg in der Wohnung ist grundsätzlich kein Mangel, auch nicht in einer Dachgeschosswohnung", sagt Judith Turner, Landesgeschäftsführerin des Deutschen Mieterbunds.
Wird die Wohnung in den Sommermonaten aber tatsächlich unerträglich heiß und damit unbewohnbar, könne das ein Kündigungsgrund sein und Ersatzansprüche auslösen oder eine Mietminderung rechtfertigen.
Das haben zuletzt der Verfassungsgerichtshof Berlin und das Amtsgericht Hamburg geurteilt. "Es kommt immer auf den Einzelfall an", sagt Judith Turner und rät: "Im Zweifel bei uns nachfragen." In den genannten Fällen wurde es in den betroffenen Wohnungen über längere Zeit wärmer als 30 Grad, teils noch deutlich heißer.
Kann ich eine feste Klimaanlage einbauen, wenn der Vermieter sein Ok gibt?
Ja, das geht, wenn dem Vermieter das ganze Haus gehört. "Eine Baugenehmigung von den Behörden braucht der Besitzer dafür im Normalfall nicht", sagt Christian Handwerk von der Verbraucherzentrale NRW. Es könne jedoch Ausnahmen geben, beispielsweise bei denkmalgeschützten Häusern. "Auch ohne Bauantrag sind gesetzliche Vorgaben einzuhalten."
Und: "Wenn es mehrere Eigentümer in dem Haus gibt, dann müssen alle zustimmen. Das gilt auch dann, wenn ich eine Markise über meinen Balkon anbringen lassen will", sagt Andrea Groß aus der Verbraucherredaktion.
Grundsätzlich gilt: Sämtliche baulichen Veränderungen an und in der Wohnung - sei es eine Klimaanlage, eine Fassadendämmung oder eine Markise - benötigen die Zustimmung der Vermieter. Sonnenschirme oder Ventilatoren sind dagegen kein Problem. "Wer unsicher ist, was möglich ist und was nicht, sollte immer erst fragen - entweder den Vermieter oder uns", sagt Judith Turner vom Deutschen Mieterbund NRW.
Wenn aber das Ok da ist, kann es losgehen. Dann kann auch kein Nachbar im Nachhinein sagen, die Klimaanlage macht zu viel Krach und das will er nicht. Das hat der Bundesgerichtshof so entschieden.
Eine feste Anlage kostet etwa 2.500 Euro und muss von einem Fachmann montiert werden, sagt Andrea Groß: "Ja, sie macht Geräusche, ist aber recht effizient." Sagt auch die Stiftung Warentest.
Wie halte ich meine Wohnung ohne Klimaanlage kühl?
Tipp 1: Die Wärme gar nicht erst reinlassen. Deswegen: "Tagsüber die Rolläden zulassen", rät Ingo Wagner von der Verbraucherzentrale NRW.
Tipp 2: Abends, nachts und frühmorgens durchlüften, wenn es nicht so heiß ist. "Spätestens wenn sie ins Bett gehen."
Tipp 3: Vorm Schlafen ein nasses Handtuch vors Fenster hängen. "Das kühlt nochmal extra", sagt Wagner.
Tipp 4: Elektrische Geräte, die nicht unbedingt gebraucht werden, abschalten. Denn jeder Computer und jede Lampe strahlt Wärme ab.
Tipp 5: Tisch- oder Standventilatoren. Die kühlen zwar nicht, sorgen aber für Luftbewegungen, die wiederum die Haut kühlen.
"Und wenn man eine Schüssel mit Eis davorstellt oder feuchte Handtücher drum rumhängt, dann kann man sich auch einen kleinen Klimaanlagen-Ersatz basteln", sagt Andrea Groß.
Und dann gilt: Irgendwie durchhalten. Füße in eine Schüssel mit kaltem Wasser stellen - und sich verkriechen. Bis die große Hitze vorbei ist.
Hinweis der Redaktion vom 3. Juli 2025, 18.30 Uhr: In einer vorherigen Version des Artikels haben wir geschrieben, dass Split-Klimageräte eine Baugenehmigung brauchen. Das stimmt so nicht. Der Einbau von Split-Klimageräten ist in der Regel nicht genehmigungspflichtig. Es kann jedoch Ausnahmen geben - beispielsweise für denkmalgeschützte Gebäude. Haus- und Wohnungsbesitzer sollten sich vor dem Einbau beim kommunalen Bauamt informieren.
Unsere Quellen:
- Andrea Groß aus der ARD-Verbraucherredaktion
- Judith Turner vom Deutschen Mieterbund NRW
- Webseite des Deutschen Mieterbunds
- Ingo Wagner von der Verbraucherzentrale NRW
- Christian Handwerk von der Verbraucherzentrale NRW
- Stiftung Warentest: Klimaanlagen im Check