Der Angeklagte vor der Urteilsverkündung im Landgericht Arnsberg
Revision beantragt : Wird Baumarkt-Vergewaltigung in Soest neu verhandelt?
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Das Urteil nach der stundenlangen Vergewaltigung einer obdachlosen Frau in Soest ist nicht rechtskräftig geworden. Der Anwalt des Angeklagten hat Revision eingelegt. Der vorbestrafte Algerier war zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Jetzt muss der Bundesgerichtshof über das weitere Vorgehen entscheiden.
Der 37-jährige Angeklagte soll Mitte Oktober vorigen Jahres in einem leerstehenden Baumarkt in Soest die junge, obdachlose Frau über Stunden vergewaltigt haben. Ihren Lebensgefährten, der ihr helfen wollte, soll er bewusstlos geschlagen haben.
Weil er auch ein Messer dabeihatte, verurteilte ihn das Landgericht Arnsberg im April wegen besonders schwerer Vergewaltigung zu sechs Jahren Haft.
Verteidiger hatte Freispruch gefordert
Der Verteidiger des Angeklagten, Constantin W. Kirschbaum, hatte damals Freispruch gefordert. Sein Mandant habe die Situation anders geschildert. "Nicht er, sondern die Frau wollte etwas von ihm", sagte der Anwalt. Es stehe Aussage gegen Aussage, wobei zu berücksichtigen sei, dass die Frau unter Drogen gestanden habe.
Der Anwalt hatte ein Glaubwürdigkeitsgutachten gefordert, das das Gericht aber ablehnte. Denn die geschädigte Frau sei grundsätzlich glaubwürdig gewesen, sagte der Richter bei der Urteilsverkündung.
Jetzt muss der Bundesgerichtshof entscheiden
Über den Revisionsantrag muss jetzt der Bundesgerichtshof entscheiden. Das kann allerdings noch einige Monate dauern. So lange muss der 37-jährige Mann in Haft bleiben. Der Algerier ist vorbestraft und stand unter Bewährung. Sein Asylantrag war abgelehnt worden, er war ausreisepflichtig. Wegen eines anderen, noch laufenden Strafverfahrens war er aber noch nicht abgeschoben.
Unsere Quellen:
- Landgericht Arnsberg
- Bezirksregierung Arnsberg
- Anwalt des Angeklagten
- Beobachtungen des WDR Reporters im Prozess
Sendung: WDR2 Südwestfalen, Lokalzeit, 5.5.2026, 10.30 Uhr
