Im Kreis Olpe darf ein Wolf weiterhin nicht abgeschossen werden. Im Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg das bekräftigt und begründet den Beschluss damit, dass ein Abschuss "unverhältnismäßig" sei.
Herdenschutz als Maßnahme gegen Wolfsrisse
"Der Großteil der im Kreis Olpe festgestellten Risse hat, mit einer Ausnahme, bei Tierhaltungen ohne Herdenschutzmaßnahmen stattgefunden. Insgesamt bestanden in 40 von 47 Fällen in Nordrhein-Westfalen keine Herdenschutzmaßnahmen", führt das Gericht die Begründung weiter aus.
Eine deutliche Erhöhung der Herdenschutzmaßnahmen durch die Tierhalter kann die befürchteten zukünftigen Schäden des Wolfs (GW1896m) signifikant eindämmen. Pressemitteilung des VG Arnsberg
Weidetierhalter wegen Wolf weiter in Sorge
Die Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter in Südwestfalen, die sich im Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) organisieren, seien nach den Wolfsrissen in der Vergangenheit weiter "in großer Sorge um ihre Tiere und den Fortbestand der Weidetierhaltung." Rund 80 Prozent der Landwirte im Wendener Land (Kreis Olpe) sind im Nebenerwerb tätig. Wenn Stress und Kosten zu hoch würden, tendiere man zum Aufhören.
"Diese Entscheidung ist ein schwerer Schlag für unsere Tierhalterinnen und Tierhalter." Pressemitteilung des WLV-Gesamtverbandes
Der Kreis Olpe hatte auf Grundlage des neuen Jagdgesetztes, in dem der Wolf aufgenommen wurde, geprüft, ob die Bejagung des Wolfes Milan (GW1896m) möglich wäre. Daraufhin folgte die Erlaubnis: Milan dürfe geschossen werden.
Dagegen ging die Naturschutzinitiative e.V. rechtlich vor: "Wenn die Elterntiere geschossen werden, verhungern die Welpen auf grausame Art und Weise. Dies erachten wir als rechtswidrig und völlig unethisch. Der Wolf ist noch immer eine besonders geschützte Tierart." Vergangene Woche hatte das Verwaltungsgericht die Bejagung dann vorläufig wieder untersagt.
Herdenschutz wirkt, wenn er denn durchgeführt wird. Dies ist anerkannter wissenschaftlicher Erkenntnisstand. Gabriele Neumann, Naturschutzinitiative e.V.
Kreis Olpe kann Beschwerde einreichen
Der Kreis Olpe prüft nun in Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium diesen Beschluss. Er müsste innerhalb von 14 Tagen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OLG) Münster einlegen. Ansonsten bleibt das Abschussverbot dauerhaft bestehen.
Der WLV appelliert indes, umgehend ein eindeutiges Urteil im Sinne der Weidetierhaltung zu fällen.
Unsere Quellen:
- Verwaltungsgericht Arnsberg
- Naturschutzinitiative e.V.
- Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband
Sendung: WDR 2 Südwestfalen, Lokalzeit, 23.06.2026, 9.30 Uhr
