Die Schützenhalle Hüingsen wurde vor einem Merz-Auftritt mit Parolen beschmiert
Der Fall hatte bundesweit Aufsehen erregt - doch jetzt wurden die Ermittlungen eingestellt: Nachdem Ende Januar 2025 vor einem Auftritt des damaligen CDU-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz (CDU) in Menden Schmierereien rund um die Schützenhalle gefunden worden waren, hatte es im April desselben Jahres Hausdurchsuchungen bei der Mendener Juso-Vorsitzenden Nele Krusinski und im Elternhaus eines Bekannten gegeben.
Ein für eine Anklage erforderlicher Tatverdacht habe sich nicht ergeben, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Arnsberg. "Die Beschuldigten haben die Begehung der Tat bestritten beziehungsweise sich nicht zu dem Vorwurf eingelassen", erklärte die Sprecherin. "Die Auswertung der sichergestellten Beweismittel hat den nach Bewertung der Staatsanwaltschaft bestehenden Anfangsverdacht nicht erhärten können."
Kutschaty (SPD): "Rechtswidrige Hausdurchsuchung"
Für die damals 17-Jährige SPD-Nachwuchspolitikerin Krusinski war der ehemalige Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) als Anwalt gegen die Durchsuchung vorgegangen und hatte vor dem Landgericht Arnsberg Recht bekommen. Das Landgericht bewertete die Aktion als unrechtmäßig. Nach früheren Angaben des Justizministeriums konnten die beschlagnahmten Gegenstände - unter anderem hatte man Handys und Spraydosen gefunden - dennoch ausgewertet werden.
Zeugenaussagen und Notizzettel zur Tat
Dazu hieß es jetzt von der Staatsanwaltschaft: "Soweit auf einem der sichergestellten Mobiltelefone und auf einem Notizzettel Nachrichten aufgefunden wurden, die ein Sprayen und damit im Zusammenhang stehende Planungen zur Tatzeit und in Tatortnähe thematisieren, handelt es sich dabei um ein Sprayen mit Sprühkreide auf einer gegen die Politik der CDU geplanten Demonstration, von dem letztlich Abstand genommen worden ist. Dies wurde durch eine weitere Zeugin bestätigt."
Begründung: Indizien reichen für Tatbeteiligung nicht aus
Und weiter: "Soweit bei einer der Durchsuchungen diverse Farbspraydosen aufgefunden wurden, die grundsätzlich für die Tatbegehung in Betracht kommen, ist dies unter Berücksichtigung der im Strafverfahren geltenden Beweisgrundsätze nicht ausreichend, um über die bestehende Indizwirkung hinaus eine Tatbeteiligung nachzuweisen."
Anwalt Kutschaty beklagt Verfahrensdruck
Anwalt Kutschaty erklärte gegenüber der dpa: "Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens war nach über 14 Monaten längst überfällig. Schon nach der rechtswidrigen Hausdurchsuchung war klar, dass meine Mandantin mit dem Vorfall nichts zu tun hat. Eine junge Frau aber trotzdem noch über ein Jahr dem Druck des offenen Verfahrens auszusetzen, war nicht korrekt."
Unsere Quellen:
- Sprecherin Staatsanwaltschaft Arnsberg
- Nachrichtenagentur dpa
Sendung: WDR.de, "Ermittlungen gegen SPD-Politikerin eingestellt", 14.06.2026, 07:02 Uhr