Gerichtsverhandlung vor Gefahr geflüchtete Polizistinnen
01:33 Min.. Verfügbar bis 06.01.2028.
Es könnte die disziplinarische Höchststrafe für die beiden Polizistinnen sein: Der Ennepe-Ruhr-Kreis möchte, dass die Frauen nie wieder als Polizistinnen arbeiten. Das muss jetzt das Verwaltungsgericht in Münster entscheiden. Die beiden Frauen waren seit der Schießerei nicht mehr für die Polizei im Einsatz - sie sind immer noch suspendiert.
Polizisten und Einsatzwagen zurückgelassen
Hintergrund des Falls war ein Einsatz im Jahr 2020: Während ihre Kollegen bei einer Verkehrskontrolle von einem Drogendealer beschossen wurden, kamen die beiden Frauen an der Einsatzstelle vorbei. Doch statt den Kollegen in Lebensgefahr zu helfen, flüchteten sie im Wagen eines Pflegedienstes. Ihren Einsatzwagen und die Kollegen hatten sie zurückgelassen. In einem Prozess am Landgericht Hagen hatten die Frauen ihr Verhalten mit Todesangst begründet.
Bewährungsstrafe für Polizistinnen
In erster Instanz waren sie wegen "gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung im Amt durch Unterlassen" zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Später wurde die Strafe in einem Berufungsverfahren auf vier Monate abgemildert. Dadurch hätten die Polizistinnen im Dienst bleiben können. Um das zu verhindern, hat der Ennepe-Ruhr-Kreis das Disziplinarverfahren angestrengt.
Unsere Quellen:
- Polizei Ennepe-Ruhr-Kreis
- Urteil des Landgericht Hagen
Sendung: WDR Fernsehen, Lokalzeit aus Dortmund, 05.01.2026, 19:30 Uhr