Kurz vor Weihnachten 2025 hat die Stadt Köln eine brisante Mitteilung veröffentlicht. Im Pantaleonsviertel werde ein Suchthilfezentrum gebaut, um die Drogenproblematik am Neumarkt zu entlasten. Perspektivisch solle ein Zentrum mit einem Betrieb rund um die Uhr entstehen. Der Protest der Anwohner folgte umgehend.
Standort durch Rechtsamt geprüft
Mittlerweile ist ein Schreiben bekannt geworden, in dem das geplante Suchthilfezentrum durch das Rechtsamt der Stadt vorläufig juristisch geprüft wurde. In der Einschätzung orientierten sich die Fachleute an einem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts zu einem Bonner Fall. Das Gericht hatte im Februar 2026 einem Anwohner recht gegeben, der sich gegen den Ausbau einer Methadonpraxis in einem Bonner Wohngebiet gewehrt hatte.
Gebot der Rücksichtnahme
Diese dreieckige Fläche ist bislang frei zugänglich
Dabei schauten die Richter unter anderem auf das sogenannte Gebot der Rücksichtnahme. Demnach seien Anwohnern in Bonn die Auswirkungen durch mehr abhängige Patientinnen und Patienten und längere Öffnungszeiten nicht zuzumuten. In einer Pressemitteilung schrieb das Gericht: "Diese für eine Arztpraxis atypischen Betriebsabläufe bewegen sich nicht mehr innerhalb dessen, was ein Anwohner in einem Allgemeinen Wohngebiet hinzunehmen hat."
"Sensible Punkte - Größe und 24/7-Betrieb"
In der Bewertung der Stadt Köln heißt es, dass die Überlegungen im Bonner Fall auch für Köln eine gewisse Relevanz entfalten würden. Konkret ist in Bezug auf das geplante Suchthilfezentrum geschrieben: "Sensible Punkte können hier etwa die beabsichtigte Größe des Zentrums oder der geplante, tägliche 24 Stunden Betrieb sein."
Stadt hält an Plänen fest
In dem Schreiben von Februar 2026 heißt es weiter, dass allerdings das frühe Planungsstadium zahlreiche Möglichkeiten berge, Auswirkungen auf die Umgebung so gering wie möglich zu halten.
Auf Anfrage äußert sich die Stadt nicht zu Einzelheiten des Schreibens von Februar. Aktuell teilt die Stadt dem WDR mit, dass an dem 24/7-Betrieb festgehalten werde. "Er gewährleistet eine durchgehende Betreuung von suchtkranken Personen innerhalb des Gebäudes, was mit dazu beiträgt, die Auswirkungen auf Anwohnende so gering wie möglich zu halten." Die Stadtverwaltung wird nach eigenen Angaben einen Bauantrag für den 24/7-Betrieb stellen und "geht nach gründlicher Prüfung davon aus", dass dies rechtssicher genehmigt wird. Der Rat der Stadt soll im Mai darüber entscheiden.
"Planung wirft erhebliche rechtliche Fragen auf"
Schon vor einigen Wochen hatte die Interessengemeinschaft Pantaleonsviertel angedeutet, möglicherweise gegen das Suchthilfezentrum rechtliche Schritte einzuleiten. Der Standort sei so nah an einem Wohnviertel falsch gewählt, heißt es. Weiterhin werfe die Planung - auch unter Berücksichtigung des Rücksichtnahmegebots - erhebliche rechtliche Fragen auf, so der Sprecher der Interessengemeinschaft Andreas Zittlau.
Unsere Quellen:
- Stadt Köln
- Andreas Zittlau, Sprecher der Interessengemeinschaft Pantaleonsviertel
Sendung: wdr.de 17.04.2026, 18 Uhr