Tödlicher Raser-Unfall: Prozess gegen zwei ehemalige FC-Köln Spieler | Aktuelle Stunde
Aktuelle Stunde . 20.02.2026. 24:54 Min.. UT. Verfügbar bis 20.02.2028. WDR. Von Markus Schmitz.
Anfang Dezember 2023 ist es auf der A555 zwischen Köln und Bonn offenbar zu einem illegalen Autorennen gekommen. Gegen 23.20 Uhr zeichnete die Kamera eines Firmengeländes einen hellen Lichtschein auf. Auf den Aufnahmen sind Flammen zu sehen, die aus einem Kleinwagen in die Höhe schlagen.
Mit 205 km/h über die Autobahn
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sollen zwei damals 20-jährige Männer mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein. Die Ermittler gehen davon aus, dass die beiden sich gegenseitig überholten oder zeitweise nebeneinander fuhren.
Auto auf A555 nach Feuer
Demnach soll es schließlich zu einem Wettstreit gekommen sein, wer einen vorausfahrenden VW Polo zuerst überholt. In der Folge soll es zu dem schweren Unfall gekommen sein. Die beiden Frauen in dem Auto – eine 49-Jährige aus Lüdenscheid und ihre 23-jährige Tochter – hatten keine Überlebenschance.
"Polo durch Wucht des Aufpralls explodiert"
Bei einer Geschwindigkeit von etwa 205 km/h seien die Autos der Angeklagten seitlich aneinander gestoßen. Daraufhin hätten die beiden die Kontrolle über ihre Fahrzeuge verloren.
Seine Tochter ist bei dem Raser-Unfall ums Leben gekommen
Einer sei dann mit dem Heck des VW Polo kollidiert – durch die Wucht des Aufpralls sei der Kleinwagen explodiert, so die Staatsanwaltschaft.
Strafrahmen von einem Jahr bis zehn Jahren
Zwischen dem Unfall bis zum jetzt beginnenden Prozess liegen mehr als zwei Jahre. Ein Gutachter hatte sehr lange gebraucht, sagte die Staatsanwaltschaft bereits im Jahr 2024.
Diese Verzögerung sei auch angemahnt worden. Die beiden Fahrer sind wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge angeklagt. Der Strafrahmen liegt laut Kölner Landgericht bei einem Jahr bis zu zehn Jahren.
Die heute 22-Jährigen spielen mittlerweile nicht mehr beim 1. FC Köln, sondern für andere Clubs. Der Prozess vor dem Kölner Landgericht ist auf neun Verhandlungstage angesetzt.
Einer der Fahrer hatte Fahrverbot
Bereits Monate vor dem Unfall hatte einer der Angeklagten ein Verfahren wegen zu schnellen Fahrens: Mit dem Ergebnis, dass er für insgesamt vier Wochen seinen Führerschein zurückgeben sollte. Dafür hatte er aber vier Monate Zeit, so das Landgericht. Diese Frist reizte er aus, sodass er am Unfalltag noch fahren durfte.
Angeklagte streiten ab, dass es sich um ein Autorennen handelte
Am ersten Verhandlungstag versicherten beide Angeklagte, sich kein Autorennen geliefert zu haben. "Es ging wirklich nur um den Flow und den Spaß", sagte der eine Angeklagte. Die hohe Geschwindigkeit bezeichnete er dabei als "Mist". Videos, die sein Beifahrer aufgenommen hatte, zeigen ihn kurz vor dem Unfall Musik hörend und gestikulierend.
Der andere Angeklagte sagte: "Man ist nicht abstimmig zum anderen Fahrzeug gefahren." Beide hätten nur den gleichen Weg zu einem Freund gehabt. In einer von seinem Anwalt verlesenen Stellungnahme erklärte er, "tiefe Schuld" zu empfinden. Er erkenne an, zu schnell gefahren zu sein und sagte, dass der Tod der beiden Menschen ihn sehr belaste.
Vor Prozessbeginn am 20. Februar 2026 hatte das Kölner Landgericht in einem sogenannten rechtlichen Hinweis mitgeteilt, dass je nach Verlauf des Verfahrens auch eine Strafe wegen Mordes nicht ausgeschlossen sei. Ein Urteil ist für den 20. April 2026 vorgesehen.
Unsere Quellen:
- Staatsanwaltschaft Köln
- Nachrichtenagentur dpa
Sendung: WDR 2 Rheinland, Lokalzeit, 02.03.2026, 07.31 Uhr
Sendung: WDR Fernsehen, Aktuelle Stunde, 20.02.2026, 18.45 Uhr