Ein trauriges Teenager-Mädchen liegt mit einem Smartphone in der Dunkelheit (Symbolbild)

Landesweite Kampagne gegen Cybergrooming

Stand:

Der Kinderschutzbund NRW hat eine Kampagne gegen Cybergrooming gestartet, also gegen sexuelle Belästigung im Internet.

Sexuelle Belästigung von Kindern und Jugendlichen im Internet ist ein ziemlich großes Problem. Laut einer aktuellen Umfrage der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen haben ein Viertel der Unter-18jährigen Cybergrooming schon einmal erlebt. Dagegen möchte der Kinderschutzbund jetzt etwas unternehmen und hat eine landesweite Kampagne gestartet unter dem Motto: Mach mich nicht an!

Was ist mit dem Begriff Cybergrooming gemeint?

Cybergrooming bezeichnet die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte zu Kindern und Jugendlichen im Internet. Die Täter finden ihre Opfer genau da, wo sich Unter-18-Jährigen aufhalten, auf beliebten Plattformen wie Instagram, TikTok und Snapchat, wo gerne Bilder und Videos geteilt werden. Oder eben beim Online-Spielen wie zum Beispiel Fortnite oder Minecraft.

Wie funktioniert eigentlich Cybergrooming? Wie gehen die Täter im Internet vor?

Die erste Kontaktaufnahme ist natürlich harmlos, die Täter machen Komplimente, um Vertrauen aufzubauen. Bei der Umfrage der Landesanstalt für Medien kam raus: sieben Prozent sind schon einmal von Erwachsenen aufgefordert worden, sich vor der Kamera auszuziehen. 15 Prozent sollten sich mit den Tätern treffen.

Wann wird’s gefährlich? Also wann sollte man beim Chatten skeptisch werden? Welche Warnhinweise gibt es?

Gefährlich wird es dann, wenn der Chatpartner versucht die Plattform zu wechseln, also unbedingt privat schreiben will, z.B. auf what's app oder anderen Messenger-Diensten. Dort ist der Täter quasi mit dem Opfer allein. Oft geben sich die Täter als Talentscout oder Modelagent aus, machen Komplimente, bauen Vertrauen auf.

Sie fordern dann auch intime Bilder und sagen, das soll erst mal geheim bleiben. Schließlich schicken sie auch Nacktbilder von sich selbt. Im schlimmsten Fall drängen sie auf ein persönliches Treffen mit dem Ziel, ihr Opfer zu missbrauchen.

Welche Maßnahmen will der Kinderschutzbund ergreifen, um das Problem einzudämmen?

Ziel ist es, dass möglichst viele Menschen erfahren, dass es Cybergrooming gibt und was dahinter steckt. Der Kinderschutzbund will das Thema noch einmal mehr in die eigenen Verbände tragen, die Mitarbeiter kompetenter machen, damit sie wissen, wie sie helfen können.

Der Kinderschutzbund ist in rund 100 Städten in NRW aktiv. Wenn Fachkräfte informiert sind und Kinder lernen, sich vor Cybergrooming zu schützen, ist das ein großer Erfolg.     Nicole Vergin
Kinderschutzbund NRW

Wie kann man sich schützen?

Die gute Nachricht ist: Durch Aufklärung, sichere Einstellungen und klare Regeln lässt sich das Risiko minimieren, Opfer von sexueller Gewalt im Internet zu werden. Auch Eltern können dabei helfen. Wichtig ist, dass sie sich mit sozialen Medien auskennen und mit ihren Kindern klare Regeln aufstellen. Kriminalhauptkomissarin Yvonne Leven von der Landeskriminalpolizei rät:

"Gib weder Namen, Alter, Geschlecht, Fotos, Schule noch Adresse preis – solche Daten können Täter nutzen, um Kinder anzusprechen und zu missbrauchen." Yvonne Leven, Landeskriminalpolizei NRW

Nicht schimpfen, wenn es dann doch passiert

Problematisch ist natürlich auch, dass Kinder und Jugendliche sich oft schämen, wenn sie dann tatsächlich betroffen sind. Sie halten es vor den Eltern geheim, weil sie befürchten, dann nicht mehr chatten zu dürfen oder sich auf sozialen Netzwerken aufzuhalten. Besser ist es Vertrauen aufzubauen, denn auch wenn so etwas passiert, die Kinder sind auf keinen Fall schuld.

Wo können sich Betroffene melden?

Inzwischen gibt es einige Anlaufstellen. Zum Beispiel die Nummer gegen Kummer. Dort können sich Kinder und Jugendliche kostenlos telefonisch beraten lassen, aber auch online Hilfe holen.

Und die Landesmedienanstalt NRW hat eine Online-Meldestelle für Cybergrooming eingerichtet. Bei ZEBRA können Betroffene Informationen zu verdächtigen Kontakten angeben und wenn nötig Screenshots hochladen – damit kann Cybergrooming nachgewiesen werden. Die werden dann auch an die Polizei weitergeleitet.

Welche Strafen drohen den Tätern?

Wer Kinder und Jugendliche im Internet sexuell belästigt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Schon die Absicht Minderjährige beim Chatten zu sexuellen Handlungen zu drängen, ist strafbar. Für den Straftatbestand reicht es aus, dass ein Kind eine solche Nachricht gesehen hat, es muss nicht mal darauf reagiert haben.

Wie virulent das Thema ist, zeigt ein aktueller Fall. Erst gestern (30.09.2025) ist ein 32 Jahre alter Mann aus Münster zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte gestanden, mit einer Elfjährigen auf der Videoplattform TikTok gechattet zu haben. Der Mann zwang das Mädchen, sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen.

Unsere Quellen:

  • Studie der Landesanstalt für Medien NRW
  • Bundeskriminalamt
  • Kinderschutzbund Nordrhein-Westfalen

Hilfreiche Links der Polizei:

Über dieses Thema berichten wir am 01.10.2025 auch im WDR Fernsehen: Lokalzeit aus Köln, 19.30 Uhr. 

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