Die Entscheidung im Glasfaser-Streit kam per Post. Bereits Anfang Dezember verschickte das Kölner Verwaltungsgericht mehrere Bescheide an die Stadt Waldbröl. Das Urteil war eindeutig: Die Stadt muss beim Glasfaser-Ausbau mehr als ein Unternehmen zulassen.
Waldbröl will keinen Doppelausbau bei Glasfaser
Geklagt hatte eine Tochterfirma der Deutschen Telekom. Diese wollte vor allem im Waldbröler Stadtzentrum ihr Netz ausbauen. Zu wenig, befand die Politik und gab einem anderen Anbieter den Zuschlag, der 90 Prozent des Stadtgebiets erschließen wollte.
Man sei mit der Telekom-Tochter Glasfaser-Plus "leider zu keinem gemeinsamen Ausbauplan gekommen", heißt es bei der Stadtverwaltung. Die Stadt unterstütze "keinen Doppelausbau eines zweiten Anbieters" und habe deshalb die erforderlichen Genehmigungen nicht erteilt. Zudem hätten sich die beiden Unternehmen nicht auf einen gemeinsamen Netzbetrieb einigen können. Das sei technisch weiterhin möglich, ohne erneut Leitungen zu bauen.
Straßen müssten wieder aufgerissen werden
Nun muss die Stadt zurückrudern, denn der Gerichtsbescheid aus dem Dezember ist mittlerweile rechtskräftig. Bedeutet: Eine Berufung ist nicht mehr möglich, die Glasfaser-Plus darf im Stadtzentrum ihre Leitungen verlegen. Ob sie das überhaupt möchte, ist noch unklar. Das Urteil könnte auch zum Muster-Beispiel für andere Städte mit ähnlichen Fällen werden.
Die Firma will zunächst prüfen, ob sie an ihren Ausbauplänen für Waldbröl überhaupt festhält. Durch die "lange Verzögerung" hätten sich "die Rahmenbedingungen spürbar verändert", heißt es in einem Statement. Sollte die Glasfaser-Plus tatsächlich ausbauen, würde in Waldbröl eine parallele Netzstruktur entstehen. Dann müssten auch wieder die Straßen aufgerissen werden, um die zweiten Leitungen zu verlegen.
Unsere Quellen:
- Bescheid der Ersten Kammer des Kölner Verwaltungsgerichts
- Anfrage an die Stadt Waldbröl
- Statement der Glasfaser-Plus
Sendung: WDR 2 Bergisches Land, Lokalzeit, 27.01.2026, 16.31 Uhr