Das angeklagte Paar aus Zülpich
WDR. 03:41 Min.. Verfügbar bis 10.06.2028.
Die 22-jährige leibliche Mutter sowie ihr 30-jähriger Lebensgefährte sollen die Jungen, die damals 2, 3 und 5 Jahre alt waren, in dunklen Zimmern fixiert, ihnen nicht genug zu essen gegeben und sie geschlagen haben.
Zu Prozessbeginn machten die Angeklagten zunächst nur Angaben zu ihrem Lebenslauf. Zu den Vorwürfen wollen sich beide an einem der nächsten Verhandlungstage äußern. Die leibliche Mutter hatte nach eigenen Angaben in ihrer Kindheit unter den Gewaltexzessen ihres Stiefvaters gelitten und war mehrfach aus der Familie genommen worden.
Vor gut einem Jahr, Ende April 2025, hatten Nachbarn die Polizei gerufen, weil die älteren Kinder unbeaufsichtigt, nur mit T-Shirt, Windel und Gummistiefeln bekleidet durch ein Wohngebiet liefen. Sie sollen einen völlig verwahrlosten und unterernährten Eindruck gemacht haben.
Ärzte befürchten langfristige Schäden für Jüngsten
Im Haus des angeklagten Paares fanden Beamte dann noch das jüngste Kind. Es hatte offenbar so wenig zu essen bekommen, dass Ärzte langfristige Gesundheitsschäden befürchten. Alle drei Kinder waren entwicklungsverzögert.
Im Krankenhaus stellten die Mediziner bei den Geschwistern außerdem Hämatome und unbehandelt verheilte Knochenbrüche fest. Die Anklage glaubt, dass der Lebensgefährte die Kinder regelmäßig geschlagen hat. Obwohl die leibliche Mutter das wusste, soll sie nicht verhindert haben, dass ihr Freund sich immer wieder alleine mit einem der Kinder in einem Raum befand und die Kinder offenbar weiter körperlich schwer misshandelte.
Anklage: Kinder wurden in dunkler Wohnung fixiert
Offenbar hatten Nachbarn von den Vorfällen nichts mitbekommen, weil das angeklagte Paar die Kinder kaum vor die Tür ließ. Laut Anklage soll das Paar die Kinder durchgehend in der verwahrlosten Erdgeschosswohnung, deren Rollläden ganztägig unten waren, gelassen haben. Den Jungen fehlte es laut Staatsanwaltschaft an altersentsprechender Bewegung und Sonnenlicht.
Das jüngste Kind soll häufig ganztägig entweder in einer Babywippe oder einem Buggy fixiert gewesen sein. Auch die älteren Geschwister sollen einen Großteil der Tage im Kinderwagen fixiert im Wohnzimmer verbracht haben, während ihre Mutter zu Hause und ihr Freund arbeiten waren.
Aus Angst vor Entdeckung nicht zum Arzt
Spätestens ab Anfang 2025 soll den Angeklagten der schlimme Zustand des jüngsten Kindes bewusst geworden sein, so die Staatsanwaltschaft. Aus Sorge, sich für den desolaten Zustand der Kinder verantworten zu müssen, ging das Paar mit dem Kind aber nicht zum Arzt.
Am ersten Verhandlungstag führte das Gericht den Polizei-Bericht über die Durchsuchung der Wohnung ein und zeigte Fotos, die Beamte in der Erdgeschoss-Wohnung des Paares gemacht hatten. Sie zeigen, dass das Appartement völlig vermüllt war.
Die Angeklagten und die Kinder lebten zwischen Mülltüten - zwei Räume waren abgeschlossen, weil sie voll von alten Windeln, Mülltüten und Sperrmüll und deshalb gar nicht zu betreten waren.
Mittlerweile leben die Jungen in Pflegefamilien. Etwa einen Monat bevor die Zustände im Haus bekannt wurden, sollen Mitarbeitende des Kreis-Jugendamtes die Familie noch im Rahmen einer angemeldeten Kontrolle besucht haben. Dabei sollen die Missstände nicht aufgefallen sein. Ein Ermittlungsverfahren wegen einer möglichen Dienstpflichtverletzung gegen eine Mitarbeiterin des Amts wurde später eingestellt.
Ermittler finden Beweise auf Mobiltelefonen
Im Verfahren gegen die Beschuldigten sollen Ermittler wichtige Beweise aus den Mobiltelefonen der Angeklagten erlangt haben. Nach WDR-Informationen sollen Mutter und Freund in Messengerdiensten über die Kinder gechattet haben.
Weil weder Verdunklungs- noch Fluchtgefahr besteht, befinden sich die Angeklagten auf freiem Fuß. Das könnte sich - je nach Verlauf der Hauptverhandlung - ändern. Denn die Misshandlung von Schutzbefohlenen kann auch eine Haftstrafe nach sich ziehen.
Urteil Ende Juni erwartet
Nämlich dann, wenn die Angeklagten die Kinder "in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsgefährdung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung" gebracht haben. Insgesamt sechs Verhandlungstage hat die Strafkammer für den Prozess angesetzt. Ein Urteil wird Ende Juni erwartet.
Unsere Quellen
- Polizei Bonn
- Landgericht Bonn
Sendung: WDR.de, Paar soll drei Kinder misshandelt haben, 10.06.2026, 16:41 Uhr
Sendung: WDR Fernsehen, Lokalzeit aus Bonn, 10.06.2026, 19:30 Uhr