Wer als Gastwirt Tische und Stühle auf öffentlichem Grund aufstellt – also auf dem Marktplatz oder dem Gehweg vor dem Lokal – braucht dafür eine Genehmigung. Und die kostet: Kommunen erheben dafür eine sogenannte Sondernutzungsgebühr, weil der öffentliche Raum vorübergehend privat genutzt wird. Wie hoch die ausfällt, entscheidet jede Stadt selbst – und da können die Unterschiede erheblich sein.
In Radevormwald.könnte es bald so sein, dass Gastronomen gar nichts zahlten müssen. Die Stadt im Oberbergischen Kreis will die Gebühr komplett abschaffen, um die lokale Gastronomie zu stärken. Doch wie sieht es anderswo in NRW aus?
Krefeld bis 2030 gebührenfrei – Köln rechnet ab
Krefeld hat die Terrassengebühr bereits während der Corona-Pandemie abgeschafft und seitdem nicht wieder eingeführt. Der Erlass wurde sogar bis 2030 verlängert. In anderen Städten hingegen wird weiter abgerechnet. Zum Beispiel in Köln. Laut Christoph Becker vom Gaststättenverband Dehoga Nordrhein bewegt sich der Preis dort zwischen 1,55 und 7,90 Euro pro Quadratmeter im Monat – je nach Lage und ob man die Sondernutzung nur für wenige Monate oder gleich für ein ganzes Jahr beantragt.
Wilhelm Wichert vom Kölner Haxenhaus
Wilhelm Wichert vom Haxenhaus in der Kölner Altstadt zahlt für seine rund 120 Quadratmeter Außenfläche 6.000 Euro im Jahr. Trotzdem rechnet es sich für ihn: Der Großteil seines Umsatzes wird draußen gemacht. "Die Leute sind gut drauf. Wir kriegen die Leute heute nicht mehr ins Lokal rein, wenn sie die Gelegenheit haben, draußen sitzen zu können. Und nur bei schlechten, widrigen Witterungen gehen die rein", sagt Wichert. Damit die Gäste auch bei kühlen Temperaturen draußen bleiben, hat er Heizstrahler aufgestellt.
Auflagen: Was erlaubt ist – und was nicht
Heizstrahler sind aber nicht überall erlaubt. In Köln zum Beispiel dürfen nur kabellose, umweltschonende Heizlösungen aufgestellt werden – möglichst integriert in Schirmkonstruktionen. Bei vorhandener Stromquelle können Infrarotstrahler oder beheizbare Tische genehmigt werden. Solche Auflagen gibt es in allen Städten, sie fallen jedoch unterschiedlich aus. Insgesamt aber sind die Regeln in Köln klarer geworden, sagt Wichert: "Wir hatten vorher circa 140 verschiedene Regelungen und Ausnahmegenehmigungen. Das ist alles runtergebrochen auf circa 30. Und das ist schon eine Verbesserung."
Der Streit um die Wiese an der Rheinpromenade
Ein Wermutstropfen bleibt für den Haxenhaus-Chef: Die Wiese zwischen seinem Lokal und dem Rhein darf er nicht mehr bestuhlen. In der Pandemie wurde die Fläche freigegeben – bis zu 800 Gäste fanden dort Platz. Damit ist es jetzt vorbei. Das Gelände gilt offiziell als Landschaftsschutzgebiet. Wichert sieht das kritisch. Er befürchtet, dass "die Leute einfach ihren Müll hinterlassen, dass Glasscherben im Gras sind, dass sich Kinder verletzen". Früher sei das nicht so gewesen, sagt Wichert.
"Ich kann Ihnen eins sagen – die Gäste waren happy, die Wiese war gepflegter." Wilhelm Wichert, Wirt vom Haxenhaus in Köln
Auch Christoph Becker vom Dehoga Nordrhein versteht die Entscheidung nicht: "Für uns erschließt sich das nicht so ganz, weil wir den Landschaftsschutz nicht erkennen können – es handelt sich im Prinzip nur um eine normale Wiese."
Außengastronomie als Wirtschaftsfaktor
Unabhängig von Gebühren und Auflagen ist für den Dehoga Nordrhein eines klar: Die Außengastronomie ist für die Betriebe kein Nice-to-have, sondern ein essentieller Wirtschaftsfaktor – egal ob in der Großstadt oder in kleineren Kommunen wie Radevormwald.
Unsere Quellen:
- Dehoga Nordrhein
- Stadt Krefeld
- Gastwirt des Haxenhaus in Köln
Sendung: Tag um sechs, WDR 5, 06.03.2026, 18:00 Uhr