Wirtschaftsförderung Menden

Doppelt kassiert? Verfahren gegen Mendener CDU-Politiker eingestellt

Stand:

Das Untreue-Verfahren gegen einen früheren prominenten CDU-Politiker aus Menden ist heute vom Amtsgericht Menden vorläufig eingestellt worden. Der Mendener muss allerdings 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihn angeklagt, weil er der Stadt Menden einen finanziellen Schaden zugefügt haben soll. Als Aufsichtsratsvorsitzender der Wirtschaftsförderung habe er quasi seine eigene Arbeit kontrolliert – und doppelt Honorar kassiert.

Früher war er ein prominenter CDU-Politiker

Der Mendener war bis zum Rauswurf aus der CDU-Ratsfraktion ein recht prominenter Politiker. Er war im Stadtrat und Kreistag, sogar stellvertretender Fraktionsvorsitzender im Kreis und in der Stadt. Außerdem war er Vorsitzender des CDU-Stadtverbands Menden.

Verfahren gegen CDU-Politiker eingestellt

WDR Studios NRW 25.02.2026 00:44 Min. Verfügbar bis 25.02.2028 WDR Online

Und er war Aufsichtsratsvorsitzender der Wirtschaftsförderung- und Stadtentwicklungsgesellschaft (WSG) Menden. Als ein Geschäftsführer ging und dessen Stellvertreterin kurzfristig nachrückte – da übernahm er auf Bitten des damaligen Bürgermeisters "operative Koordinierungstätigkeiten".

Als Aufsichtsrat und Berater doppelt kassiert ?

Konkret: Er arbeitete die neue Geschäftsführerin ein, sagte ihr, was sie in dem neuen Job zu tun habe. "Ureigenste Aufgabe des Aufsichtsratsvorsitzenden ist es eben, die Geschäftsführung zu beraten und die Geschäfte zu lenken", sagte Annika Berg, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Arnsberg bei der Erhebung der Anklage.

Annika Berg

Staatsanwältin Annika Berg: "Er wurde doppelt vergütet."

Doch: Der Aufsichtsrats-Chef übernahm die Beratung nicht kostenlos, wie es der Bürgermeister erwartet hatte, wie er später erklärte. Sondern schloss einen gut dotierten Beratervertrag mit der neuen Geschäftsführerin ab. "So dass er doppelt vergütet wurde für eine Tätigkeit, die er ohnehin erbringen musste", so die Staatsanwältin.

Vermögensschaden für die Stadt bzw. städtische Gesellschaft

Der Vermögensschaden für die Stadt beziehungsweise die städtische Gesellschaft liege darin, so die Vertreterin der Anklage, "dass der Beschuldigte sowohl für die Tätigkeit aus dem Beratervertrag einen Betrag in Höhe von 27.000 Euro erlangt hat, als auch für seine Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender."

Doch zu einem Prozess kommt es wohl nicht. Das Amtsgericht Menden habe das Verfahren nach Paragraph 153a vorläufig eingestellt, sagte eine Justizsprecherin dem WDR. Diese Einstellung ist kein Freispruch, sondern in der Strafprozessordnung so eine Art Zwischending. Es muss, so sagen die Juristen, einen hinreichenden Tatverdacht geben, also starke Hinweise, dass an den Vorwürfen was dran sein könnte.

Betroffener muss 10.000 Euro an gemeinnützige Einrichtung zahlen

Aber: Es ist eben ein Verdacht, keine Verurteilung, es gibt keinen Prozess und damit gilt die Unschuldsvermutung. Dafür muss der Betroffene aber bereit sein, in diesem Fall viel Geld zu zahlen: 10.000 Euro nämlich, zu zahlen an eine gemeinnützige Einrichtung, die Bodelschwinghschen Anstalten.

Politiker klagt außerdem gegen Geld-Rückforderung

Der Betroffene gehört nach WDR-Informationen zu den Ratsmitgliedern, die aus Sicht der Stadt Menden in der vergangenen Ratsperiode zu Unrecht Verdienstausfall-Gelder bezogen haben. Die Stadt fordert aktuell rund 110.000 Euro von 26 betroffenen Kommunalpolitikerinnen und -politikern zurück. Von dem ehemaligen CDU-Vize-Fraktions-Chef allein fast 21.000 Euro.

Doch während viele der Betroffenen bereits die Gelder zurückgezahlt haben, wehrt sich der frühere CDU-Politiker. Er hat beim Verwaltungsgericht Arnsberg Klage gegen die Stadtverwaltung eingelegt und will das Verdienstausfall-Geld nicht zurückzahlen.

CDU-Politiker soll doppelt kassiert haben - Anklage wegen Veruntreuung

Lokalzeit Südwestfalen 28.01.2026 01:49 Min. Verfügbar bis 28.01.2028 WDR Von Heinz Krischer

Unsere Quellen:

  • Sprecherin des Landgerichts Arnsberg
  • Staatsanwaltschaft Arnsberg
  • CDU Menden
  • Verwaltungsgericht Arnsberg
  • Grüne Menden

Sendung: WDR 2 Südwestfalen, Lokalzeit, 25.02.2026, 16:31 Uhr

Sendung: WDR Fernsehen, Lokalzeit Südwestfalen, 28.01.2026, 19:30 Uhr

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