Die Abschiebung des "Rasers von Moers" ist nun entschieden. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Beschwerde des Mannes gegen einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf abgelehnt. Der verurteilte Raser wollte seine Ausweisung verhindern und gegen die Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis vorgehen.
Langer Kampf gegen Abschiebung
Der 28-jährige Kosovare aus Duisburg hatte bereits gegen seine Ausweisung durch die Stadt Duisburg geklagt. Der zuständige Richter in Düsseldorf hatte daraufhin aber schon festgestellt, dass die Ausweisung rechtmäßig ist. In seiner Begründung heißt es: "Angesichts seines besonders rücksichtslosen Verhaltens und der schweren Folge seiner Tat besteht ein besonders schwerwiegendes öffentliches Interesse an der Fernhaltung des Klägers vom Bundesgebiet."
Tödliches Autorennen: Raser von Moers vor Abschiebung in den Kosovo
WDR. 02:42 Min.. Verfügbar bis 11.03.2028.
Der damals 21-Jährige hatte ein extrem rücksichtsloses und gefährliches Fahrverhalten gezeigt: Am Ostersonntag 2019 war er mit Tempo 167 statt der erlaubten 50 km/h gefahren. Trotz Vollbremsung konnte er dem Wagen einer zweifachen Mutter nicht mehr ausweichen. Die 43-jährige Meerbeckerin starb etwa anderthalb Tage nach dem Aufprall. Der Angeklagte habe sich mit einem Mercedes mit 612 PS ein Rennen geliefert, um einer Frau und seinem Bekanntenkreis zu imponieren.
Reue vor Gericht
Zur Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Ende März wurde er in Handschellen und Fußfesseln vorgeführt. Er zeigte sich reumütig. Im Gefängnis habe er inzwischen drei Jahre Gesprächstherapie mit einer Psychologin absolviert. Ihm waren narzisstische und dissoziale Züge bescheinigt worden.
"Der Idiot von früher bin ich heute nicht mehr. Ich habe sehr viel Leid verursacht. Aber ich bin reifer geworden. Den jugendlichen Leichtsinn habe ich nicht mehr." Der Angeklagte
Der Richter hielt ihm damals zugute, dass er einen Hauptschulabschluss gemacht, mehr als fünf Jahre gearbeitet und nie Sozialleistungen bezogen habe. Auch der stabilisierende Einfluss seiner Ehefrau wurde bedacht.
Ausweisung dient Abschreckung
Trotzdem: Die Tat habe er ohne Führerschein begangen und sei danach geflüchtet, ohne sich um das Opfer zu kümmern. Eine Ausweisung würde auch der Abschreckung dienen. Ein Leben im Kosovo könne sich der verurteilte Raser nicht vorstellen. Er habe außer einer Großmutter keine Wurzeln dort und spreche die Sprache nur schlecht.
«Ich bin Deutscher, Herr Richter, auch wenn mein Pass etwas anderes sagt.» Der Angeklagte
Er sei mit einer Deutschen verheiratet und werde, wenn er in Deutschland bleiben dürfe, zunächst die fast 45.000 Euro Schulden abarbeiten, die er angehäuft habe. Auch seine Therapie würde er gerne fortsetzen. Die Stadt Duisburg, die die Ausweisung betreibt, verwies auf einen Bericht der Justizvollzugsanstalt, die dem 28-Jährigen zwar einen Reifungsprozess bescheinigt. Eine konkrete Aufarbeitung der Tat habe dennoch nicht stattgefunden.
Unsere Quellen:
- WDR-Reporter beim Prozess im Verwaltungsgericht Düsseldorf
- Telefonat mit Sprecher des Verwaltungsgerichts Düsseldorf
- Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Münster
Sendung: WDR 2 Rhein und Ruhr, Lokalzeit, 27.03.2026, 16:31 Uhr
Sendung: WDR Fernsehen, Lokalzeit Duisburg, 27.03.2026, 19.30 Uhr