In Zukunft könnten im Reichswald auch Windräder stehen.
Vier Flächen im Reichswald sollen "Windenergiebereiche" werden - so haben es die Bezirksregierung und der Regionalrat in Düsseldorf bestimmt. Windenergiebereich heißt, dass in dem Gebiet nicht so umfangreich geprüft werden muss, welche Auswirkungen Windräder auf den Natur- oder Artenschutz hätten. Gleichzeitig sind Windräder außerhalb dieser Gebiete ausgeschlossen.
Windenergiebereiche wurden in ganz NRW ausgewiesen. So soll der Ausbau der Windenergie beschleunigt werden. Die betroffenen Kommunen hatten auf die Entscheidungen kaum Einfluss. Die Gebiete im Kreis Kleve wurden im Regionalplan Düsseldorf festgehalten.
Keine Bedenken gegen Windkraft im Reichswald
Die Richter konnten "keine offensichtlichen Abwägungsfehler" im Regionalplan Düsseldorf finden. Außerdem weisen die Richter in ihrer Begründung darauf hin, dass ohne die Windenergiebereiche Windräder im gesamten Reichswald zulässig bleiben würden. Die vier Bereiche würden mit ihren 64 Hektar nur einen kleinen Teil des mehr als 5.000 Hektar großen Reichswald ausmachen.
Die Feststellung von Windenergiebereichen im Reichswald ist rechtens. Der Kreis Kleve ist mit seinem Eilantrag gescheitert. Der Beschluss ist unanfechtbar. Es ist die erste von mehreren noch ausstehenden Entscheidungen zum Windkraft-Ausbau.
Unsere Quellen:
- Deutsche Presseagentur
- Oberverwaltungsgericht Münster
Sendung: WDR.de, Entscheidung im Windkraft-Streit im Kreis Kleve, 15.06.2026, 17:30 Uhr