Grillverbot am Wochenende
Aktuelle Stunde . 20.06.2025. 27:55 Min.. UT. Verfügbar bis 20.06.2027. WDR. Von Astrid Houben.
Brandgefahr: Grillverbot auf öffentlichen Plätzen in mehreren Städten
Stand:
Sommer, Sonne, Grillen? Von wegen. In mehreren Städten und Gemeinden in NRW ist das Grillen aktuell auf öffentlichen Plätzen verboten. Grund ist der Graslandfeuerindex.
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Jetzt mitdiskutierenEs sind genau Tage wie diese, da wollen viele einfach nur raus. Am liebsten den ganzen Tag unterwegs sein, den Grill auspacken und entspannt auf der Picknickdecke essen. Wären da nicht die Wärme und die Trockenheit. Denn die sorgen dafür, dass für viele Regionen in NRW im sogenannten "Graslandfeuerindex" heute die zweithöchste Warnstufe "hohe Gefahr" erreicht wird.
An einigen Orten in NRW ist deshalb Grillen auf öffentlichen Flächen schon verboten, heute werden voraussichtlich weitere Kommunen nachziehen. Wer das Verbot ignoriert und erwischt wird, muss mit Bußgeldern rechnen.
Was ist der Graslandfeuerindex?
Der Graslandfeuerindex ist ein Frühwarnsystem, das die Wahrscheinlichkeit eines Graslandbrandes basierend auf Wetterdaten wie Temperatur, Windgeschwindigkeit, Niederschlag und relativer Luftfeuchtigkeit angibt.
Vereinfacht gesagt beschreibt der Index die Feuergefahr auf offenem Gelände. Er wird vom Deutschen Wetterdienst (DWD) berechnet und ist in fünf Stufen eingeteilt: von Stufe 1 ("sehr geringe Gefahr") bis Stufe 5 ("sehr hohe Gefahr").
Welche Warnstufen gelten zurzeit?
Heute zeigt der Index für 11 der 42 landesweiten Messstationen Stufe 4 von 5. Damit gilt eine hohe Gefahr für Feuer auf Grasland wie Wiesen und Felder.
Morgen (2.7.) steigt die Brandgefahr in NRW weiter an. Dann gilt für 19 Messstationen Stufe 4 (hohe Gefahr) - das sind acht Orte mehr als heute. Besonders kritisch: In Tönisvorst wird sogar Stufe 5 (sehr hohe Gefahr) erreicht.
Ab Donnerstag entspannt sich die Situation wieder etwas, dann gilt landesweit eine niedrigere Waldbrandgefahr und maximal Stufe 3 - das bedeutet eine mittlere Gefahr.
Was bedeutet der Wert für meine Stadt?
Was die jeweilige Stufe bedeutet, bestimmt jede Kommune in NRW selbst. Manche Städte und Gemeinden verschärfen dann Auflagen für öffentliche Flächen, andere haben den Graslandfeuerindex gar nicht in ihren kommunalen Verordnungen festgeschrieben, wie eine WDR-Recherche zeigt. Auch weil sie mitunter gar kein öffentliches Grillen erlauben.
Während in Bochum das öffentliche Grillen in Grünanlagen schon ab Stufe 3 nicht mehr erlaubt ist, greift das Verbot in anderen Städten wie Duisburg, Leverkusen und Gelsenkirchen erst ab Stufe 4.
Es lohnt sich, sich bei den Städten zu erkundigen und regelmäßig auf der Seite des DWD vorbeizuschauen: Wo gestern das Grillen noch erlaubt war, kann es beispielsweise heute schon verboten sein.
Wo darf man überhaupt grillen?
Auch das regelt jede Kommune in NRW anders. Manche haben eigene Grillplätze ausgewiesen. Andere verbieten es komplett. Infos gibt es in der Regel bei den Kommunen selbst.
In Wäldern ist das Grillen überall in NRW grundsätzlich verboten. Das steht im Landesforstgesetz.
Welche Regeln gelten beim Grillen?
Grundsätzlich dürfen andere nicht durch Rauch, Geruch oder Asche gefährdet oder belästigt werden. Darüber hinaus dürfen "Griller" die Grünflächen nicht kaputt machen oder beschmutzen. Und: Sie müssen ihren Müll mitnehmen.
Wer kontrolliert das?
Das ist Aufgabe der Kommunen. Die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden gehen los und schauen, ob die Regeln überall eingehalten werden. Bei Facebook kritisieren jedoch User, dass das mancherorts viel zu wenig passiere.
Welche Strafen drohen fürs Wild-Grillen?
Jede Kommune in NRW hat andere Bußgelder, das geht los bei:
- 5 Euro in Münster
- 20 Euro in Dortmund
- 25 Euro in Köln
- 50 Euro in Bonn
Welche Regeln gelten fürs Grillen zu Hause?
Wohl dem, der ein Eigenheim hat. Der darf grillen, so viel er will. Der Graslandfeuerindex betrifft nämlich nur das Grillen im öffentlichen Raum. "Allerdings müssen Grillmeister insbesondere im Hinblick auf die Rauchentwicklung Rücksicht auf die Nachbarn nehmen", schreibt Rechtsanwalt Stephan Dingert vom Verband Wohneigentum aus Dortmund.
In einem Mehrfamilienhaus könne das Grillen am Balkon in der Eigentumswohnung durch die Hausordnung verboten sein. Zudem könnten Vermieter im Mietvertrag festhalten, dass Mieter nicht auf dem Balkon der Mietwohnung grillen dürfen.
"Häufig kommt es dabei auf die Art des Grills an: Holzkohlegrills sind zum Beispiel oft verboten, während Elektro- und Gasmodelle auf dem Balkon noch erlaubt sind", so Dingert.
Wer also eine Grillparty mit Familie oder Freunden veranstalten möchte, sollte seine Nachbarn informieren oder einfach einladen, damit es nicht zu Beschwerden kommt - dann steht dem Grillsommer nichts im Weg.
Unsere Quellen:
- Graslandfeuerindex des DWD
- WDR-Meteorologe Jürgen Vogt
- Verband Wohneigentum NRW
- Bußgeldkatalog.org
- Internetseiten mehrerer NRW-Städte
1 Kommentar
Kommentar 1: Willi schreibt am 23.04.2026, 17:46 Uhr :
Wenn die Bürger ihren Grillplatz nicht ordnungsgemäß verlassen, finde ich ein Grillverbot richtig. Von der Brandgefahr an heissen Tagen einmal ganz abgesehen. Es gibt immer wieder Zeitgenossen, denen das völlig egal ist wie sie ihren Platz verlassen. Man sieht es ja ständig, wie manche Orte oft vermüllt sind, obwohl genügend Mülheimer oder Papierkörbe vorhanden sind.