In NRW herrscht zurzeit Hochsommer und auch in der kommenden Woche soll es warm bleiben. Das Badewetter lockt regelmäßig zahlreiche Menschen an NRWs Flüsse und Seen, oft auch abseits öffentlicher Freibäder.
Gefahren in ungesicherten Gewässern
Ob in stehenden oder fließenden Gewässern: Die Gefahr ist meist unter der Wasseroberfläche und ist selbst durch das geschulte Auge nicht zu erkennen, erklärt Frank Zantis vom DLRG Niederrhein.
Bei Seen geht die größte Gefahr von Untiefen aus, so Zantis. Diese erzeugen deutlich kältere Wasserbereiche. Plötzlich dort hinein zu schwimmen kann zu Kreislaufversagen und Krämpfen führen. "Dann kann man nicht mal mehr um Hilfe rufen", sagt Zantis. Bei fließenden Gewässern geht die Gefahr dagegen meist von Unterwasserströmungen aus.
Außerdem werden ungesicherte Gewässern nicht auf Bakterien untersucht - Badegewässer dagegen schon. Eine Übersicht über etwa 100 Badestellen in NRW findet man auf der Website der LANUK.
Schwimmen im Rhein ist lebensgefährlich
Der Rhein ist aus drei Gründen besonders gefährlich: Die Schifffahrt, Strudel und Wirbel sowie die hohe Geschwindigkeit, mit der das Wasser flussabwärts strömt. Hier kann es sogar im Uferbereich gefährlich werden.
"Da kann man wirklich nicht gegen anschwimmen. Das wird man niemals schaffen." Frank Zantis, DLRG Nordrhein
Fährt ein großes Schiff vorbei, geht das Wasser zurück und steigt dann sehr schnell wieder an. Folgt man dem zurückweichenden Wasser, steht man kurz danach im tiefen Wasser - und kann in die Hauptströmung gerissen werden.
Das ist für Kinder besonders gefährlich, sagt Zantis. Diese liefen grundsätzlich der Wasserkante hinterher. Wenn das Wasser schwallartig zurück kommt, werden sie ins Wasser gezogen. "So schnell können Eltern gar nicht reagieren".
Badeverbot am Rhein: 14 Bußgeldverfahren in Köln
Aufgrund der Gefahren ist das Baden im Rhein inzwischen in vielen Städten und Kommunen verboten - so zum Beispiel in Köln, Duisburg, Düsseldorf und in den Kreisen Wesel und Kleve. Ein Verstoß kann ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro nach sich ziehen. Die Ordnungsämter kontrollieren, dass dieses Badeverbot eingehalten wird.
In Köln wurden bislang 14 Bußgeldverfahren eingeleitet, in Düsseldorf vier und in Duisburg noch keins. Es gebe regelmäßige Kontrollen, erklärte ein Sprecher der Stadt Köln. Bei 76,3 Kilometern Rheinufer beidseitig, seien diese Kontrollen jedoch nicht flächendeckend möglich.
"Wir führen diese Kontrollen ja nicht aus Spaß durch, sondern um Leben zu retten." Sprecher der Stadt Köln
Die Stadt Duisburg teilte mit, das Rheinufer werde sporadisch und bei konkreten Hinweisen über Badende kontrolliert.
In Düsseldorf werden die Uferbereiche des Rheins besonders bei heißem Wetter mehrfach täglich kontrolliert, so ein Sprecher der Stadt. Auch Köln und Duisburg gaben an, dass die Kontrollen in den Sommermonaten und an heißen Tagen nochmal verstärkt würden.
Auch in Krefeld ist der Ordnungsdienst im Einsatz. Nach Angaben der Stadt wirke sich auch die Witterung auf die Einsatzplanung aus. Bislang habe es aber noch keine Vertöße gegeben.
In Köln und Düsseldorf führen die Beamten auch präventive Gespräche mit Menschen in Ufernähe - um über die Gefahren des Rheins aufzuklären. In Düsseldorf seien dadurch allein am letzten heißen Wochenende Ende Mai 116 Menschen belehrt worden.
Baden auf eigene Gefahr
Das Baden in öffentlichen Gewässern ist grundsätzlich verboten. Das gilt auch wenn kein Verbotsschild am Ufer steht. Wer dennoch ins Wasser geht, trägt selbst die Verantwortung.
Wildes Baden verzögert den Rettungseinsatz
Bei einem Rettungseinsatz wird die DLRG von den Leitstellen der Feuerwehr mitalarmiert. Bis die DLRG vor Ort ist kann es einige Minuten dauern, so Zantis. Wie lange genau, sei auch davon abhängig, wie die DLRG örtlich in das Rettungskonzept eingebunden ist.
Je nachdem, wo die ungesicherte Badestelle liegt, kann es für die Helfer aber auch schwierig sein Rettungsgeräte zur Wasserfläche zu bringen - und auch das kostet wertvolle Zeit. Doch bei gesicherten Gewässern ist die DLRG bereits vor Ort. Hilfe kommt hier also deutlich schneller.
Drohne und Aqua Eye: Neue Technologien helfen
Bei ihren Rettungseinsätzen nutzt die DLRG verschiedene neue Technologien, wie beispielsweise die Unterwasserdrohne und das Aqua Eye. Beide Geräte werden unter Wasser eingesetzt und zeigen an, wenn dort irgendetwas ist - die Taucher schauen sich das dann genauer an.
Das Aqua Eye ist ein KI gestütztes System, das mit Ultraschallwellen arbeitet. Es wird im Uferbereich eingesetzt, während die Drohnen eher in größeren Tiefen verwendet werden. Durch diese neuen Technologien können die Taucher zielgerichteter und somit auch länger eingesetzt werden.
In Voerde und Dinslaken testet die DLRG heute den Rettungsroboter "Dophin 3". Dieser soll helfen in Not geratene Personen schneller und ohne Risiko für die Rettungsschwimmer aus dem Wasser zu holen.
"Auf keinen Fall hinterher springen"
Wer eine Person im Wasser entdeckt, die Hilfe braucht sollte auf keinen Fall hinterher springen, sagt Zantis. Aber es gibt andere Wege um zu helfen:
- Sofort die 112 anrufen.
- Am Ufer mitgehen und die Person im Auge behalten.
- Der Person signalisieren, dass man Hilfe gerufen hat.
- Mit der Leitstelle in Kontakt bleiben - so wissen die Rettungskräfte wo sich die Person gerade befindet und können zielgerichtet helfen.
- Am See kann man außerdem gucken, ob man zum Beispiel eine Stange findet, die man der Person vom Ufer aus reichen kann.
Wer selbst im Rhein, oder in einem anderen fließenden Gewässer in eine Strömung gerät, der sollte sich laut Zantis auf den Rücken legen, sich treiben lassen und versuchen sich über Wasser zu halten - bis die Rettungskräfte eintreffen "Auf keinen Fall versuchen, gegen die Strömung anzuschwimmen", so Zantis.
Lebensgefahr durch das Baden in ungesicherten Gewässern
WDR. 19.06.2026. 01:58 Min.. Verfügbar bis 18.06.2028. WDR Online.
Unsere Quellen:
- Interview mit Frank Zantis, Leiter Verbandskommunikation beim DLRG Nordrhein
- Auskunft der Städte
- Eigene Berichterstattung
- Website des DLRG
- Website LANUK - Badegewässer in Nordrhein-Westfalen
Sendung: WDR.de, Lebensgefahr durch das Baden in ungesicherten Gewässern, 19.06.2026, 05:05 Uhr
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