Unter großem Medienrummel sind am Landgericht Essen die Prozesse rund um den spektakulären Einbruch in die Sparkasse Gelsenkirchen gestartet. Zwei betroffene Schließfachbesitzer haben gegen die Sparkasse Gelsenkirchen geklagt und fordern Schadensersatz für entwendetes Bargeld, Gold und Schmuck.
Neue Infos in einem Monat
Die 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen will in gut einem Monat bekanntgeben, wie es weitergeht, und hat durchblicken lassen, dass sie ein Sachverständigen-Gutachten in Auftrag geben könnte. Das könnte dann klären, ob die Sparkasse Gelsenkirchen ausreichend gesichert war.
Die Kläger werfen dem Geldinstitut vor, dass genau das nicht der Fall war: Weder Filiale noch Tresorraum waren zum Zeitpunkt des Einbruchs ausreichend gesichert. Dazu haben die Kläger bereits ein Gutachten vorgelegt, das die Sparkasse mit einem Gegengutachten versucht hat, zu widerlegen.
Gericht glaubt Rentnerin
Jetzt könnte das Landgericht noch ein weiteres, unabhängiges Gutachten in Auftrag geben. Die Klägerin Rita M. hatte nach eigenen Angaben mehr als 390.000 Euro in ihrem Schließfach. Hier ließ das Gericht durchblicken, dass es der Klägerin glaubt, weil sie Nachweise für den Verkauf einer Eigentumswohnung vorlegen könne.
Die 83-jährige Rentnerin sagt, sie sei seit dem Sparkassen-Einbruch mittellos. Sie könne nicht einmal ihre eigene Beerdigung bezahlen. Als sie vor Prozessbeginn gefragt wurde, wie es ihr ging, als sie von dem Einbruch gehört habe, sagte sie: "Ich habe gedacht, ich muss sterben."
"Ich lag die ersten drei, vier Tage nur im Bett. Ich war gar nicht fähig, aufzustehen. Ich hatte Panikattacken und mir ging es bestimmt nicht gut." Rita M., Opfer des Sparkassen-Einbruchs
Anwalt der Kläger sehr zufrieden
Dass es jetzt einen neuen Termin gibt und das Gericht ein neues Gutachten in Auftrag geben will, nennt Anwalt Daniel Kuhlmann ein sehr gutes Ergebnis für alle Kläger."Das Gericht hält den Vortrag der Klägerin für schlüssig und lässt jetzt per Gutachten nachprüfen, ob ordnungsgemäß gesichert worden ist oder nicht", so Kuhlmann.
Sollte das Urteil negativ ausfallen, sei das Verfahren beendet. Er sei optimistisch und sehr zufrieden mit dem Ergebnis. Der andere Kläger ist Joachim Alfred Wagner. Der 63-Jährige beklagt den Verlust von Gold und Schmuck im Wert von etwa 50.000 Euro. "Ich habe für mein Geld lange gearbeitet und will mein Geld zurück", sagte er vor dem Prozess.
Auch in seinem Verfahren wurde ein Vergleich abgelehnt. Der Richter kündigte zudem an, dass alle Verfahren zunächst möglicherweise ausgesetzt werden sollten, bis ein Sachverständiger aus dem ersten Verfahren die Sache aufgeklärt habe. Es mache ja keinen Sinn, für alle Verfahren eigene Sachverständige zu bestellen, die aber letztlich dieselbe Frage klären müssten.
Sparkasse weist Vorwürfe zurück
Die Sparkasse Gelsenkirchen weist weiterhin alle Vorwürfe zurück und beruft sich dabei auf die Aussage, die sie bereits seit Wochen wiederholt: "Wir sind der festen Überzeugung, dass wir den Tresorraum nach anerkanntem Stand der Technik gesichert haben." Die Frage des Gerichts, ob sie der mittellosen Rentnerin unbürokratisch helfen wolle, lehnte das Geldinstitut ab.
Jede Bank muss eine Risikoanalyse machen und klären, wie wahrscheinlich ein Einbruch ist und wo mögliche Schwachstellen sind. Daraufhin muss sie ein Sicherheitskonzept erstellen.
In den Güteterminen heute wollte das Gericht klären, ob sich beide Seiten auf einen Vergleich einigen können. Jetzt muss entschieden werden, wie es weitergeht.
Spektakulärer Einbruch an Weihnachten
Wenige Tage nach Weihnachten waren Unbekannte in die Filiale der Sparkasse in Gelsenkirchen-Buer eingedrungen. Unbemerkt gelangten sie mit Fahrzeugen zunächst auf einen Mitarbeiterparkplatz in der Tiefgarage. Von dort aus ging es über eine vermutlich manipulierte Brandschutztür ins Treppenhaus und über eine weitere Tür in den Archivraum.
Dort brachten sie einen großen Kernbohrer in Stellung, mit dem sie ein Loch in die Wand zum Tresorraum frästen, um dann über 3.000 Schließfächer aufzubrechen und mit einer Millionenbeute zu entkommen.
Kein Vergleich bei Sparkassen-Prozess am Landgericht Essen
WDR. 11.06.2026. 01:18 Min.. Verfügbar bis 10.06.2028.
Unsere Quellen:
- Beobachtungen der WDR-Reporter vor Ort
- Gespräch mit dem Sprecher des Landgerichtes Essen
- Gespräch mit dem Pressesprecher der Sparkasse Gelsenkirchen
- Gespräch mit Anwalt Daniel Kuhlmann
- Gespräch mit Betroffenem Joachim Alfred Wagner
Sendung: WDR.de, Kein Vergleich bei Sparkassen-Prozess am Landgericht Essen, 11.06.2026, 19:30 Uhr
Sendung: WDR Fernsehen, Lokalzeit Ruhr, 11.06.2026, 19:30 Uhr