Zwei Essener Polizisten haben wegen Vertuschung von Polizeigewalt ihren Beamtenstatus verloren.
Laut dem Gericht sollen die beiden Polizeiführer aus Essen eine Strafverfolgung gegen einen Kollegen unterlassen haben. Dadurch sollen sie in Kauf genommen haben, dass die Tat nicht verfolgt wurde.
Einsatz wegen häuslicher Gewalt
Bei einem Einsatz wegen häuslicher Gewalt soll ein Beamter einem wehrlosen Mann zu Unrecht ins Gesicht geschlagen haben. Das Opfer hatte danach Anzeige gegen den Beamten erstattet, der antwortete mit einer Gegenanzeige. Er habe mit dem Schlag den Widerstand des Mannes brechen müssen, heißt es. Die beiden Polizeiführer aus Essen sollen ihren Kollegen dann gedeckt haben.
Polizisten bereits 2023 verurteilt
Bereits 2023 waren sie dafür vom Landgericht Duisburg wegen "Strafvereitelung im Amt durch Unterlassen" zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden.
Gericht: Vertrauen der Allgemeinheit verloren
Jetzt verhängte das Verwaltungsgericht Düsseldorf die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme. Sie verlieren ihren Beamtenstatus. Besonders schwer wiege laut Gericht, dass die Tat dazu gedient habe, einen anderen Polizisten und seine Straftat zu decken.
Die Polizeibeamten haben das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit verloren und sind im öffentlichen Dienst nicht mehr tragbar. Verwaltungsgericht Düsseldorf
Die Strafvereitelung im Amt stelle ein schweres Dienstvergehen dar. Zudem hätten die Polizisten die besonderen Befugnisse ihrer Führungsfunktion missbraucht, begründet das Gericht das Urteil. Weiter heißt es, mit der Vertuschung hätten die Beamten das Ansehen der Polizei erheblich beschädigt.
Die gesetzlichen Vorschriften sehen vor, dass die beiden Polizisten künftig weder in einer Polizeibehörde arbeiten dürfen noch in einer anderen Funktion im öffentlichen Dienst. Außerdem verlieren sie ihren Pensionsanspruch. Die Polizisten können Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen.
Unsere Quellen:
- Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf
Sendung: WDR 2 Rhein und Ruhr, Lokalzeit, 02.06.2025, 16:30 Uhr