Im vergangenen August hatte der Neusser eine 66-jährige Radfahrerin mit seinem Auto erfasst und tödlich verletzt. Seit Anfang März musste er sich deshalb vor dem Landgericht Düsseldorf verantworten. Heute wurde der 26-Jährige wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und vorsätzlicher Verkehrsgefährdung zu acht Jahren Haft verurteilt, den Mordvorwurf sah das Gericht nicht als erfüllt an. Außerdem muss der Mann seinen Führerschein für fünf Jahre abgeben.
Geständnis zum Auftakt
Der 26-jährige Angeklagte soll an dem Abend schon vor dem Unfall mit seinem Wagen rücksichtslos durch Neuss gerast sein. Das hatten Augenzeugen berichtet. Autofahrer mussten ausweichen, einer habe sogar eine Vollbremsung hinlegen müssen, um eine Kollision zu vermeiden, hieß es in der Verhandlung.
Zum Auftakt hatte der vorbestrafte Neusser über seine Verteidiger zugegeben, am Tatabend unter Drogen- und Alkoholeinfluss viel zu schnell gefahren zu sein. Er und seine drei Beifahrer waren vom Ortsteil Erfttal aus auf dem Weg in die Neusser Innenstadt, um Kokain zu kaufen. "Ich weiß, dass ich schuld bin" und "ich hätte nicht fahren dürfen", hatte der 26-Jährige erklärt.
Kontrolle verloren
Der Angeklagte hatte an dem Abend gegen 21:30 Uhr in einer Kurve die Kontrolle über sein Auto verloren und mit einer Geschwindigkeit von mehr als 80 Stundenkilometern die Radfahrerin erfasst. Anschließend prallte der Wagen gegen einen Lieferwagen und einen anderen PKW und beschädigte beide schwer.
Radlerin starb am Unfallort
Die 66-jährige Radfahrerin, die an dem Abend mit einem ihrer beiden Söhne unterwegs war, starb noch am Unfallort. Ihr Sohn erlitt einen Schock. Die drei Beifahrer des Angeklagten wurden leicht verletzt. Am Unfallort hatte der 26-Jährige gegenüber den Polizisten angegeben, dass er überholen wollte und auf die linke Spur gewechselt sei. "Dann hat es geknallt", soll er gesagt und den Konsum von Alkohol und Drogen bestritten haben.
Außerdem war der Neusser den Beamten als besonders mitleid- und gefühllos aufgefallen. Er soll gefragt haben, ob er zu der Toten könne. "Ich habe noch nie eine Leiche gesehen", soll er gesagt haben.
Gefährdung anderer in Kauf genommen
Der Staatsanwalt hatte den Neusser wegen Mordes und versuchten Totschlags angeklagt. Er meint, der 26-Jährige habe mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt. Er habe mit seiner Fahrweise billigend in Kauf genommen, "sich, seine drei Beifahrer sowie andere Verkehrsteilnehmer und Passanten in tödliche Gefahr zu bringen." Der Staatsanwalt hatte heute eine lebenslange Haftstrafe und im Rahmen des Maßregelvollzugs die Unterbringung des Angeklagten in einer Entzugsklinik beantragt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt ließ offen, ob er die Haftstrafe als ausreichend akzeptiert.
Unsere Quellen:
- Landgericht Düsseldorf
Sendung: WDR.de, Urteil im Prozess gegen Neusser Raser, 21.04.2026, 17.26 Uhr
