Urteil Düsseldorfer Landgericht: Auftragsmord war "Wichtigtuerei"
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Der Prozess um Auftragsmord und Drogenschmuggel endete in Düsseldorf mit harten Urteilen. Zwei Männer müssen für Jahre ins Gefängnis. Die Richterin sprach von groß angelegtem Handel und klaren Beweisen – beim Mordauftrag jedoch von "Wichtigtuerei".
Im Prozess um Auftragsmord und Drogenschmuggel hat das Landgericht Düsseldorf zwei Angeklagte zu langen Haftstrafen verurteilt. Der 36‑jährige Türke aus Düsseldorf erhielt neun Jahre und elf Monate. Sein mitangeklagter Landsmann aus Krefeld muss neun Jahre und drei Monate in Haft.
Urteil zu Drogenhandel und Waffen
Die Richterin Juliane Schrader sprach den Düsseldorfer vom Vorwurf frei, einen Mord in Auftrag gegeben zu haben. "Das war eher Wichtigtuerei am Telefon", sagte sie. "Anstifter war wohl ein Dritter". Verurteilt wurde er wegen Drogenhandels und unerlaubtem Waffenhandel.
Millionen mit Drogenschmuggel
Laut Anklage schmuggelten beide Männer zwischen 2020 und 2025 tonnenweise Heroin und Ecstasy zwischen Iran, Türkei, Niederlanden und Deutschland. Für 50 Kilogramm Heroin sollen sie 275.000 Euro gezahlt haben. In Deutschland hätten sie fast den doppelten Preis erzielt, so die Anklage.
In einem Fall sollen etwa 200 Kilogramm Heroin per LKW von Istanbul nach Rotterdam gebracht worden sein. In einem anderen Fall gingen 225.000 Ecstasy-Pillen für rund 90.000 Euro in die entgegengesetzte Richtung – von Deutschland in die Türkei.
Im Laufe des Prozesses hatten die beiden Angeklagten den großangelegten Drogenhandel gestanden. Der 36-Jährige gab auch den Waffenhandel zu. Die telefonische Vergabe eine Mordauftrages dagegen hatte der Düsseldorfer bestritten.
Mordvorwurf gegen 36-Jährigen
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Düsseldorfer vorgeworfen, einen Mord an einem Mann aus dem Raum Stuttgart beauftragt zu haben. Das Opfer blieb unbekannt. Ein Ex‑Soldat sollte den Mann per Kopfschuss töten. Als Belohnung sei eine Wohnung für dessen Familie in Istanbul vorgesehen worden. Dieser Vorwurf ließ sich aber vor Gericht nicht beweisen.
Ermittlungen über gehackte Chats
Die Ermittler werteten verschlüsselte Chatnachrichten aus. Französische Behörden hatten die Systeme zuvor geknackt. Auf diesen Daten beruhte die Anklage im Prozess Auftragsmord und Drogenschmuggel.
Die Verteidiger ließen offen, ob sie die Urteile akzeptieren. Sie hatten den Mann aus Düsseldorf höchstens neun Jahre Haft beantragt und für den 47-Jährigen aus Krefeld höchstens sechs Jahre. Die Staatsanwältin hatte dagegen für beide Haftstrafen von 12 und knapp elf Jahren gefordert.
Quellen:
- Landgericht Düsseldorf
- Staatsanwaltschaft Düsseldorf
- Verteidigerinnen und Verteidiger
- Reporter im Prozess
Sendung: WDR 2 Rhein und Ruhr, Lokalzeit, 23.03.2026, 16:30 Uhr