Seit Donnerstag gilt in Düsseldorf ein Badeverbot im Rhein | WDR aktuell
02:08 Min.. Verfügbar bis 15.08.2027.
Demnach gilt seit Donnerstag ein Badeverbot im Rhein. Die Verordnung umfasst das gesamte Stadtgebiet entlang des Flussufers. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro rechnen. Bereits das Betreten des Flusses in mehr als knöcheltiefem Wasser ist untersagt.
OB Stephan Keller hält das Badeverbot im Rhein für notwendig.
Mit der Maßnahme will die Stadt die Zahl der Badeunfälle im Rhein senken. "Das Badeverbot ist dabei ein weiterer notwendiger Schritt, um auf die Gefahr aufmerksam zu machen, die vom Schwimmen im Rhein ausgeht", sagte Düsseldorfs Oberbürgermeister Stephan Keller. Er appellierte erneut an alle Bürgerinnen und Bürger, nicht im Rhein zu baden: "Denn das ist nicht nur verboten, sondern vor allem lebensgefährlich!"
Ordnungsdezernent Christian Zaum (CDU) verweist darauf, dass das Problem des Badens im Rhein nicht an kommunalen Grenzen Halt mache. "Wir zählen darum auch auf die Unterstützung der Landespolizei, des Innenministeriums und des Bundes, der für Wasserstraßen zuständig ist, um weitere Badeunfälle zu verhindern."
Hohes Bußgeld als Abschreckung
Das angekündigte Bußgeld von bis zu 1.000 Euro soll vor allem einen Abschreckungseffekt haben, erläutert ein Stadtsprecher. "Wenn sich jemand nur die Jeans hochkrempelt und mal den großen Zeh ins Wasser hält, gibts vielleicht nur 'ne mündliche Ermahnung. Anders als bei jemandem, der in Badehose klatschnass aus dem Fluss steigt."
Wie hoch die Sanktionen letztlich ausfallen, hänge von der jeweils konkreten Situation ab, die die Kontrollstreifen vorfinden. Unter dem Bußgeld für Wildpinkeln, für das bisher 150 Euro fällig werden, solle das Bußgeld jedoch nicht liegen.
Verordnung regelt, was erlaubt ist
Rheinstrand in Düsseldorf
Die neue Düsseldorfer Verordnung zieht für das Baden im Rhein enge Grenzen. Als Baden im Sinne der Verordnung gilt bereits das "planmäßige Verweilen mit dem Körper in mehr als jeweils knöcheltiefem Wasser des Rheins zu Erholungs-, Sport- oder Freizeitzwecken, insbesondere das Schwimmen, Waten oder Spielen im Wasser".
Gestattet ist demnach das "kurzzeitige Ein- und Aussteigen beim An- und Ablegen von Wasserfahrzeugen, das Zuwasserlassen oder Herausziehen von Wasserfahrzeugen an dafür vorgesehenen Stellen sowie das Ausüben von Angelsport und Watfischerei".
Schwerpunktkontrollen durch Ordnungsamt
Das Badeverbot gilt künftig entlang der kompletten 42 Düsseldorfer Rheinkilometer. Diese zu kontrollieren, hatte Keller schon in der vergangenen Woche als "Problem" bezeichnet.
"Wir werden mit regelmäßigen Schwerpunktkontrollen des Ordnungsamtes zusammen mit der Wasserschutzpolizei das Verbot kontrollieren, zum ersten Mal am Freitag", erläuterte Zaum. Man wolle gerade bei gutem Wetter vor allem an den besonders gefragten Rhein-Abschnitten präsent sein, wie dem sogenannten "Paradiesstrand" oder in den Stadtteilen Hamm und Himmelgeist.
Neusser Verbot folgt in den nächsten Tagen
Mehrere Städte entlang des Rheins haben bereits angekündigt, dem Beispiel Düsseldorfs folgen zu wollen. Ein Stadtsprecher in Neuss sagte dem WDR am Mittwochnachmittag, die Verbotsverordnung sei in der "finalen internen Prüfung." Das Badeverbot im Rhein auf Neusser Stadtgebiet soll voraussichtlich "in den kommenden Tagen" in Kraft treten.
Unsere Quellen:
- Pressemitteilung der Stadt Düsseldorf
- Sprecher der Stadt Neuss