Weil er seine damalige Freundin festgehalten und misshandelt haben soll, muss sich der heute 38-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung und Geiselnahme verantworten, wie es vom zuständigen Staatsanwalt in Düsseldorf am Mittwoch hieß.
Angeklagter im Januar in Düsseldorf festgenommen
Der "Maschsee-Mörder" war im Januar am Düsseldorfer Hauptbahnhof festgenommen worden. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft.
Wie kurz danach bekannt wurde, soll er seine damalige Lebensgefährtin am 22. Dezember 2025 nach einer verbalen Auseinandersetzung in ihrer Wohnung gewürgt haben. Am 1. Januar soll er sie dann nach einem Streit festgehalten haben, um ihr Mobiltelefon einzusehen.
Als sie sich weigerte, das Handy zu entsperren, soll er die Lebensgefährtin mit dem Tode bedroht und außerdem mit einem gefährlichen Werkzeug am Daumen verletzt haben.
Wegen Mordes vorbestraft
Der Mann hatte 2012 in Hannover eine 44 Jahre alte Prostituierte aus Ibbenbüren getötet, zerstückelt und die Leichenteile in den Maschsee in Hannover geworfen.
Die Frau soll sich über die rechtsradikalen Ansichten des Täters lustig gemacht haben. Das soll der Auslöser für die Tat gewesen sein. Der Mann sei von purer Mordlust getrieben gewesen, stellte das Landgericht in Hannover damals fest. Er wurde in die Psychiatrie eingewiesen und zu zwölf Jahren Haft verurteilt.
Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte dem Angeklagten damals ein hohes Rückfallrisiko attestiert.
Sicherungsverwahrung möglich
Bei einer erneuten Verurteilung sei nicht auszuschließen, dass der Mörder in Sicherungsverwahrung müsse, sagte der Staatsanwalt in Düsseldorf. Allerdings hänge dies auch vom psychiatrischen Gutachten ab, das aber noch nicht vorliege.
Straftäter, die in Sicherungsverwahrung müssen, kommen nach Verbüßung ihrer Strafe erst dann in Freiheit, wenn keine Gefahr erheblicher Straftaten mehr besteht.
Unsere Quellen:
- Deutsche Presse-Agentur
Sendung: WDR.de, Staatsanwaltschaft Düsseldorf: Erneut Anklage gegen "Maschsee-Mörder", 10.06.2026 19:10 Uhr