Schild am Eingang des Verwaltungsgericht in Düsseldorf

Klagen gegen die Stadt Wuppertal

Wegen Straßenbaubeiträgen Wuppertaler Grundstückseigentümer ziehen vor Gericht

Stand:

Obwohl das Land Nordrhein-Westfalen so genannte Straßenbaubeiträge vollständig übernimmt, bittet die Stadt Wuppertal ihre Bürger zur Kasse. Der Grund: Formale Versäumnisse der Verwaltung. Betroffene Grundstückseigentümer haben dagegen Klage eingereicht. Unterstützung kommt vom Bund für Steuerzahler.

Das Wichtigste in Kürze

  • Obwohl das Land NRW zahlen würde, verlangt Wuppertal Geld von seinen Bürgern.
  • Sie erhielten zum Teil hohe Bescheide, dagegen klagen die Eigentümer jetzt mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler.
  • Streitfrage: Darf eine Kommune Kosten auf Bürger abwälzen, weil sie selbst zuvor nicht gehandelt hat?
  • Bund der Steuerzahler rät: Bescheide anfechten und Verfahren bis Gerichtsurteil ruhen lassen.

Straßenbaubeiträge gibt es in Nordrhein-Westfalen seit 2024 nicht mehr. Dabei handelte es sich um Abgaben, mit denen Kommunen Grundstückseigentümer an der Erneuerung oder Verbesserung bestehender Straßen beteiligten – etwa für Fahrbahnen, Gehwege oder Beleuchtung.

Bereits für Maßnahmen ab 2018 hatte das Land NRW vorgesorgt: Es übernimmt diese sogenannten Anliegerkosten vollständig. Voraussetzung ist jedoch, dass Kommunen die Förderung beantragen und die Förderrichtlinien einhalten.

Bescheide trotz Landesförderung - und dann noch vor Weihnachten

Genau das ist in Wuppertal jedoch nicht geschehen, wie die Stadt auch selbst einräumt. Zwei Tage vor Weihnachten 2025 erhielten Eigentümer an sechs Wuppertaler Straßen Beitragsbescheide - von bis zu 6.400 Euro für Baumaßnahmen aus dem Jahr 2021. Anbei ein Schreiben der Stadt, das zumindest indirekt zum Widerspruch aufforderte.

Der Bund der Steuerzahler NRW kritisierte das Vorgehen schon damals scharf. Denn die Stadt hat die Landesförderung nicht erhalten, weil sie eine zentrale Voraussetzung nicht erfüllt hatte: ein ordnungsgemäßes Straßen- und Wegekonzept. Dieses legt fest, wann und wo Straßen saniert werden sollen und dient auch der frühzeitigen Information der Bürger.

"Die Stadt Wuppertal hat sich mit der Heranziehung ihrer Bürger nicht mit Ruhm bekleckert." Rik Steinheuer, Bund der Steuerzahler NRW

Stadt Wuppertal rät selbst zum Widerspruch

In ihrem Schreiben an die Eigentümer bezeichnete die Stadt die Fördervorgabe des Landes als "praxisfremd“. Man habe gehofft, dass das Land die Richtlinie noch ändern würde. Das sei jedoch nicht gelungen – deshalb müssten die Beiträge nun kurzfristig erhoben werden.

Bemerkenswert: Gleichzeitig stellte die Stadt in Aussicht, säumige Zahlungen zunächst nicht zu mahnen. Diese zusätzliche Frist solle genutzt werden, um weiter auf die Landesregierung einzuwirken.

Klagen vor dem Verwaltungsgericht

Inzwischen liegen dem Verwaltungsgericht Düsseldorf erste Klagen gegen die Wuppertaler Bescheide von Ende 2025 vor. Eine davon unterstützt der Bund der Steuerzahler NRW - finanziell und inhaltlich. "Notfalls auch in weiteren Instanzen", wie der BdSt-Vorsitzende Rik Steinheuer heute erklärte.

Konkret geht es um einen Beitragsbescheid über 537,93 Euro für eine Kanalsanierung. Im Kern soll das Gericht klären: Darf eine Kommune Kosten auf Bürger abwälzen, wenn sie zuvor eigene Pflichten nicht erfüllt hat?

Es könnte noch viele weitere Bescheide hageln

Für den fraglichen Zeitraum bis 2024 stünden noch die Abrechnungen für Maßnahmen in etwa 30 weiteren Straßen zur Abrechnung an, bestätigte die Stadt Wuppertal heute. Anfang des Jahres war noch von bis zu 50 Straßen die Rede. Genaue Zahlen, wie viele Anlieger davon betroffen sind, gab es nicht.

Bund der Steuerzahler bietet Hilfe an

Wer keinen Widerspruch eingelegt oder vielleicht sogar bereits gezahlt hat, wird wohl leer ausgehen, vermutet der Bund der Steuerzahler und rät dringend: Wer künftig einen Bescheid erhält, sollte unbedingt Widerspruch erheben und gleichzeitig beantragen, das eigene Widerspruchsverfahren ruhend zu stellen, bis das vom Bund der Steuerzahler unterstützte Verfahren beim Verwaltungsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 5 K 4344/26) abgeschlossen ist.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Eingang der Klagen Wuppertaler Grundstückseigentümer gegenüber dem WDR bestätigt. Wann die jedoch zur Entscheidung anstehen, könne im Augenblick noch nicht gesagt werden.

Wuppertaler Grundstückseigentümer verklagen die Stadt

WDR 08.05.2026 00:47 Min. Verfügbar bis 07.05.2028 WDR Online

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Unsere Quellen:

  • WDR-Gespräch mit BdSt-Vorsitzendem Rik Steinheuer
  • Stadt Wuppertal
  • Verwaltungsgericht Düsseldorf

Sendung: WDR.de, "Wuppertaler Grundstückseigentümer verklagen die Stadt", 08.05.2026, 17:02 Uhr

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