Formfehler am Wuppertaler Landgericht: Drogen-Dealer auf freiem Fuß

00:29 Min. Verfügbar bis 23.06.2027

Formfehler am Wuppertaler Landgericht: Drogen-Dealer auf freiem Fuß

Stand:

Wegen internationalen Drogenhandels verurteilte das Wuppertaler Landgericht einen Mann in erster Instanz zu zehn Jahren Haft. Jetzt ist er wieder auf freiem Fuß - weil ein Protokoll fehlt. 

Von Wolfram Lumpe

Es waren insgesamt sechs Angeklagte, die für Deals mit Kokain im hohen Kilo-Bereich zwischen Kolumbien und Deutschland lange Haftstrafen bekommen hatten. Mitte vergangenen Jahres verhängte das Wuppertaler Landgericht Strafen zwischen fünf und 13 Jahren. Zehn Jahre sind es für den Mann, der jetzt wohl seine Zelle verlassen durfte. Der Grund: Das schriftliche Urteil liegt vor - das gesetzlich ebenso geforderte Verhandlungsprotokoll aber nicht. 

Erfolgreiche Haftbeschwerde 

Der Anwalt des Mannes erkannte das offensichtlich und legte Haftbeschwerde beim zuständigen Oberlandesgericht ein - mit Erfolg. Laut Wuppertaler Landgericht hielt man dort das Fehlen des Protokolls nicht für gravierend, das Oberlandesgericht tut das aber schon und spricht von „unverhältnismäßiger Verfahrensdauer“. Daher verfügte es nun die Freilassung des Mannes. Das Urteil gegen ihn ist derzeit in Revision, das heißt, dass der Bundesgerichtshof demnächst entscheiden wird, ob es rechtskräftig wird. 

Kommen alle auf freien Fuß?

Auf der Hand liegt nun eine Frage: Wie werden die Anwälte der fünf anderen Verurteilten jetzt vorgehen? Auch sie dürften mit einer gleichlautenden Haftbeschwerde Aussicht auf Erfolg haben. Ob sie das planen, ist nicht bekannt. Vom Wuppertaler Landgericht heißt es, man bedauere den Vorgang. 

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Unsere Quellen:

  • Landgericht Wuppertal

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