Ein Gedenkstein in einem Beet

Solinger Messer-Anschlag: BGH bearbeitet Revision gegen Urteil

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Das Urteil um den islamistischen Messer-Anschlag auf dem Fronhof in Solingen wird jetzt vom Bundesgerichtshof (BGH) geprüft. Der Verteidiger des Attentäters hatte schon kurz nach dem Urteil im September angekündigt, Revision einlegen zu wollen. Seit wenigen Tagen ist das Verfahren jetzt in Karlsruhe angenommen.

Lebenslange Haft, mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und anschließender Sicherungsverwahrung. Das Oberlandegericht in Düsseldorf hatte im September die maximal mögliche Strafe gegen den Täter verhängt.

Richter an einem Pult

Senat am Düsseldorfer Oberlandesgericht

Der Syrer Issa al H. hat danach selbst nach 20 oder 25 Jahren praktisch nicht mehr die Chance wieder auf freien Fuß zu kommen. Seine radikal-islamistische Einstellung sei so tief in ihm verankert, dass auch nach Verbüßen der Haftstrafe die Allgemeinheit dauerhaft vor Wiederholungstaten durch ihn geschützt werden müsse, so die Begründung des Senats am Oberlandesgericht im Urteil.

Revision ohne neue Beweisaufnahme

Der Verteidiger Marcel Sprafke hatte die Revision schon kurz nach dem Urteil angekündigt. Seiner Ansicht nach, sei vor allem die Sicherungsverwahrung in diesem Fall nicht unbedingt angemessen. Das will er mit der sogenannten "Sachrüge" jetzt offensichtlich von der obersten Instanz prüfen lassen.

Detaillierte Begründungen gibt es nach WDR-Informationen nicht. Der wird nun in den kommenden Monaten das Urteil des Oberlandesgerichts auf mögliche Rechtfehler überprüfen. Ein Zeitraum, so ein Sprecher des BGH, sei aktuell nicht abzuschätzen. Üblicherweise dauern solche Revisionsverfahren aber länger als sechs Monate.

"Mir fehlt die Fantasie, warum dieses Urteil aufgehoben werden könnte. Das Urteil ist aus meiner Sicht rechtlich sauber begründet." Athanasios Antonakis, Anwalt von Nebenklägern

Der Solinger Anwalt Athanasios Antonakis vertritt einige der Opfer des Anschlags. Er hat ihnen die in solchen Prozessen juristisch durchaus übliche Revision erklärt: "Meinen Mandaten fehlt schlicht das Verständnis dafür. Sie haben das schlimme Gefühl, dass der Täter seine Schuld immer noch nicht akzeptiert."

Rechtsanwalt Simon Rampp, der ebenfalls Nebenkläger vertritt ergänzt: "Die Opfer des Anschlags wünschen sich einfach einen Abschluss. Gleichzeitig akzeptieren sie natürlich die Regeln des Rechtsstaats."

Attentat islamistisch motiviert

Ein großer Platz in einer Innenstadt

Der Fronhof in Solingen

Bei dem Anschlag am 23. August 2024 hatte der damals 26-jährige Asylbewerber wahllos auf feiernde Menschen auf dem Fronhof in Solingen eingestochen. Drei Menschen starben, acht weitere wurden schwer verletzt. Der „Islamistische Staat“ bekannte sich zu dem Anschlag – vor Gericht wurden Verbindungen des Täters zur Terrororganisation nachgewiesen.

Solinger Messer-Anschlag: BGH bearbeitet Revision gegen Urteil

WDR 27.03.2026 00:50 Min. Verfügbar bis 26.03.2028 WDR Online

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Unsere Quellen:

  • Urteil des OLG Düsseldorf
  • Anwälte der Nebenklage
  • Bundesgerichtshof

Sendung: WDR 2 Bergisches Land, Lokalzeit, 27.03.2026, 6:31 Uhr

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