Was das BGH-Urteil bedeutet | Aktuelle Stunde
01:39 Min.. Verfügbar bis 11.12.2027.
BGH-Urteil zur Riester-Rente: Ist mein Vertrag betroffen?
Stand:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass einige Riesterverträge der Allianz Lebensversicherungs-AG verbotene Klauseln enthalten. Damit konnte die Versicherung die Rente zum Beispiel bei schlechter Wirtschaftslage senken. Ähnliche Klauseln gibt es auch bei anderen Versicherungen.
Diese Regelung habe Verbraucherinnen und Verbraucher unangemessen benachteiligt, entschied der vierte Zivilsenat in Karlsruhe. Es fehle an einer Verpflichtung des Versicherers, den Rentenfaktor später wieder zu erhöhen, falls die Umstände, die zu der Kürzung führten, wegfallen, so die Begründung.
Die Vereinbarung sei daher unwirksam. Doch was heißt das im Einzelnen? Fragen und Antworten.
- Um welche Riesterverträge ging es beim BGH-Urteil?
- Was regelt die verbotene Klausel in den Riesterverträgen?
- Was ist überhaupt der Rentenfaktor?
- Sind Klauseln, die die Höhe der Riester-Rente zum Beispiel an die Wirtschaftslage koppeln, grundsätzlich verboten?
- Wie viele Verträge sind von dem Urteil betroffen?
- Wie erkenne ich, ob das Urteil auch für meinen Riestervertrag relevant ist?
Um welche Riesterverträge ging es beim BGH-Urteil?
Ein Blick in die Unterlagen hilft um festzustellen, wer betroffen ist
Grundsätzlich gibt es verschiedene Arten von Riesterverträgen. Bei vielen Verträgen ist klar festgelegt, wie hoch die Rente später einmal ausfällt. Außerdem gibt es so genannte fondsgebundene Riesterverträge. Dabei wird ein Teil des eingezahlten Geldes in Investmentfonds angelegt und zum Beispiel in Aktien oder Immobilien investiert. Hier ist bei Vertragsabschluss manchmal nicht klar, wie viel Rente Versicherte am Ende bekommen.
Und um diese Riesterverträge ging es bei dem Urteil des Bundesgerichtshofs. Einige dieser Verträge enthalten eine rechtswidrige Klausel, die es den Versicherungen erlaubt, die Art und Weise, wie die Rente berechnet wird, im Nachhinein zu verändern.
Was regelt die verbotene Klausel in den Riesterverträgen?
In den betroffenen Verträgen erlaubte es das Kleingedruckte den Versicherungen, den Rentenfaktor zu senken, der ausschlaggebend für die Berechnung der Rentenhöhe ist. Zum Beispiel, wenn sich die Wirtschaftslage verschlechtert und die Aktien oder Immobilien weniger Profit machen. Aber auch eine verlängerte Lebenserwartung konnte ein solcher Anlass sein, weil die Versicherungen dann länger eine Rente auszahlen müssten.
Verbraucherschützer ärgern sich schon seit Jahren über solche Klauseln, weil die Versicherten oft nicht auf Anhieb erkennen könnten, dass die vereinbarte Rente nicht garantiert ist. Der BGH hat sie nun als rechtswidrig eingestuft.
Was ist überhaupt der Rentenfaktor?
Der Rentenfaktor bestimmt, wie hoch die Rente der Versicherten ausfällt. Generell gilt: Je höher der Rentenfaktor ist, desto höher ist auch die Rente. In der Regel entspricht der Rentenfaktor der monatlichen Rente, die ein Versicherter je 10.000 Euro Vertragsvermögen erhält.
Wer also beispielsweise über seinen Riestervertrag im Laufe der Jahre eine Summe von 100.000 Euro angespart hat, bekommt bei einem Rentenfaktor von 20 jeden Monat eine Rente von 200 Euro.
Sind Klauseln, die die Höhe der Riester-Rente zum Beispiel an die Wirtschaftslage koppeln, grundsätzlich verboten?
Nein, generell ist es schon erlaubt, dass der Rentenfaktor an die Wirtschaftslage oder die Lebenserwartung gekoppelt wird – allerdings darf die Rente dann nicht nur bei schlechter Wirtschaftslage sinken, sondern muss umgekehrt auch bei guter Wirtschaftslage steigen.
Genau das war bei den betroffenen Verträgen allerdings nicht der Fall. Laut BGH berücksichtigten die Klauseln nur die Interessen der Versicherungen und belasten die Verbraucherinnen und Verbraucher.
Wie viele Verträge sind von dem Urteil betroffen?
Laut Bund der Versicherten könnte das Urteil Auswirkungen auf rund eine Million Riesterverträge haben. Im konkreten Fall ging es um Riesterverträge der Allianz. Die Versicherung gab an, dass von dem Urteil Verträge solche Verträge betroffen seien, die von Juli 2001 bis Juni 2013 abgeschlossen wurden.
Laut Verbraucherzentralen haben aber auch andere Versicherungen in Riesterverträgen ähnliche Klauseln. Auch in Verträgen der privaten Rentenversicherung und der betrieblichen Altersversorgung seien sie enthalten.
Direkt gilt das aktuelle BGH-Urteil für diese vergleichbaren Verträge zwar nicht, trotzdem hat es Signalwirkung. "Das Vorgehen der Allianz ist in der Branche üblich, ich erwarte deshalb eine Klagewelle", sagt Ulrich Ueckerseifer aus der WDR-Wirtschaftsredaktion.
Die Verbraucherzentrale NRW etwa hat vor dem Oberlandesgericht Köln gegen die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherungs AG geklagt. Dabei geht es ebenfalls um eine Kürzung des Rentenfaktors. Eine Entscheidung wird für den 19. Dezember erwartet.
Wie erkenne ich, ob das Urteil auch für meinen Riestervertrag relevant ist?
Die entscheidende Klausel findet sich in der Regel in den allgemeinen Versicherungsbedingungen. Ist hier etwa von einem "variablen Rentenfaktor" die Rede, könnte es sein, dass der eigene Vertrag betroffen ist.
Wenn die Versicherungen den Rentenfaktor senken, müssen sie die Versicherten allerdings darüber informieren. Wer sich dessen nicht sicher ist, kann sich bei der Versicherung erkundigen, ob der Rentenfaktor in den Vergangenheit gesenkt wurde - und, wenn ja, mit welcher Begründung. Das gilt für die variablen Rentenfaktoren. Bei Kürzungen bieten die Verbraucherzentralen neben individueller Beratung auch einen Musterbrief, mit dem sich Versicherte gegen entsprechende Rentenkürzungen wehren können.
Unsere Quellen:
- Bundesgerichtshof
- Bund der Versicherten
- Allianz Versicherung
- Finanztip
- Verbraucherzentrale
- Interview mit Ulrich Ueckerseifer
Sendung: WDR Fernsehen, Aktuelle Stunde 10.12.2025, 18:45 Uhr