Glatteisgefahr - Kein Präsenzunterricht in NRW

Aktuelle Stunde 11.01.2026 43:02 Min. UT Verfügbar bis 11.01.2028 WDR Von Stefan Wittke

Wegen Glättegefahr: Kein Präsenzunterricht in NRW-Schulen am Montag

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Wegen der Gefahr von Glatteis gehen die Schulen in Nordrhein-Westfalen am heutigen Montag landesweit in Distanzunterricht.

In den Schulen werde lediglich eine Notbetreuung angeboten, teilte das Schulministerium am Sonntagnachmittag mit. Allerdings ist diese nicht für Schüler gedacht, deren Eltern keine alternative Betreuung organisieren konnten. Sie gilt ausschließlich für Schüler und Schülerinnen, die nicht mitbekommen haben, dass sie zuhause bleiben sollten. In der Regel sollen die Schüler und Schülerinnen am Distanzunterricht teilnehmen, wie es bereits bei den Schulschließungen während der Corona-Pandemie geregelt wurde. Nähere Infos sollen auf den Homepages der Schulen stehen.

Schulministerin Feller: Sicherheit geht vor

Die Sicherheit der Schüler und Schülerinnen gehe vor, erklärte Schulministerin Dorothee Feller (CDU). "Deshalb haben wir uns zu diesem Schritt entschieden." Die Schulministerin erklärte am Sonntagnachmittag, man habe nicht auf eine endgültige Unwetterwarnung warten wollen, damit sich Schüler, Eltern und Lehrer vorbereiten könnten.

Am Montagmorgen erklärte Feller im WDR, angesichts der landesweiten Unwetterwarnung vor Glatteis sei eine Beschränkung der Schulschließungen auf einzelne Regionen nicht möglich gewesen - wie es eigentlich üblich ist. "Es ist kein schulfrei - die Schülerinnen und Schüler müssen schon arbeiten." Lehrer könnten ihren Unterricht entweder per Video anbieten oder den Kindern und Jugendlichen Arbeitsmaterial zuschicken.

Dürfen auch Eltern zuhause bleiben?

Auch wenn sich die meisten Schüler und Schülerinnen wohl freuen dürften: Viele Eltern hat die Nachricht kalt erwischt. Dürfen sie ebenfalls am Montag zuhause bleiben, wenn sie keine Betreuung für ihre Kinder organisieren können? Grundsätzlich ja, meint WDR-Rechtsexperte Philip Raillon. Allerdings gelte dieses Recht nur dann, wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts Gegenteiliges stehe.

Philip Raillon

Philip Raillon

Wer das nachprüfen will, sollte im Vertrag nach der Norm 616 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) suchen, rät Raillon. In dieser wird die bezahlte Freistellung eines Dienstpflichtigen, wenn er für eine kurze, unverschuldete Zeit durch einen persönlichen Grund (zum Beispiel plötzliche Krankheit eines Kindes, eigener Unfall, behördliche Vorladung) an der Arbeit verhindert ist, geregelt.

Anders sehe es aus, wenn Arbeitnehmer aus Sorge vor möglichen Glatteis-Unfällen zuhause bleiben wollen, so Raillon. "Es gibt kein Recht auf Homeoffice." In solchen Fällen müsse man zwingend mit dem Chef sprechen und eine gemeinsame Lösung finden. Einfach zuhause bleiben, sei nicht möglich.

Bereits am Freitag Einschränkungen

Schon am Freitag war es in vielen Klassenzimmern in Nordrhein-Westfalen ungewöhnlich leer. Einige Schulen hatten es den Eltern ausdrücklich freigestellt, ob sie ihre Kinder angesichts der starken Schneefälle zur Schule schicken oder daheim lassen. Ohnehin gelte immer die Regelung, dass Eltern bei extremen und plötzlich auftretenden Witterungsverhältnissen entscheiden könnten, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar sei oder nicht, sagte ein Sprecher des Schulministeriums. Wichtig sei nur, die Kinder in einem solchen Fall bei der Schule abzumelden.

Unsere Quellen:

  • Schulministerium NRW
  • Schulministerin Feller im WDR 2 Morgenecho am Montag
  • WDR-Rechtsexperte Philip Raillon

Sendung: WDR.de, Wegen Glättegefahr: Kein Präsenzunterricht in NRW-Schulen am Montag, 11.01.2026, 15:34 Uhr

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